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Marktstammdatenregister

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?

Definition

Das Marktstammdatenregister, kurz: MaStR, ist eine Onlinedatenbank der Bundesnetzagentur. Dazu gehört ein Portal zur Registrierung von Energieerzeugungsanlagen. Seit 31.01.2019 in Betrieb, löst es als zentrales Verzeichnis für den deutschen Strom- und Gasmarkt das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Das MaStR vereint alle Stammdaten des Strom- und Gasmarkts in einem Register, um die Kommunikation zwischen den Akteuren im Strom- und Gasmarkt zu erleichtern.

Wie melde ich mich im Marktstammdatenregister an?

Um sich im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren, müssen Sie zuerst ein Benutzerkonto anlegen. Hier wird Ihr Name, Ihre E-Mail Adresse und Ihr Geburtsdatum benötigt sowie ein Benutzernamen und ein Passwort. Nachdem Sie das Benutzerkonto erstellt haben, können Sie sich einloggen und alle erforderlichen Informationen zur Ihrer Anlage hinterlegen. Die Registrierung finden Sie unter marktstammdatenregister.de.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

Das MaStR erfasst Daten zu allen neuen und bestehenden Anlagen zur Strom- und Gaserzeugung mittels erneuerbarer und konventioneller Energie. Erfasst werden Stammdaten, d.h. konstante Daten (Name, Adresse, Standort, Leistungswert, Zuordnung, Technologie). Sogenannte „Bewegungsdaten“ die sich stetig verändern (Zählerstand, Erzeugungsmenge, Speicherfüllstand) werden nicht erfasst. Die Daten sind öffentlich zugänglich solange sie keine vertraulichen Daten wie persönliche Informationen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Eine Mindestgröße für zu registrierende Einheiten gibt es nicht, da das MaStR einen kompletten Überblick über die technischen Anlagedaten und die Marktakteure liefern will.

Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden?

Registriert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine Förderung vom EEG oder KWKG erhalten. Des Weiteren gibt es keine Altersgrenze für Anlagen: Alle Anlagen, die noch genutzt werden, müssen gemeldet werden.

  • Solaranlagen
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- und Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten (letztere nur, wenn sie ortsfest sind und für den Netzparallelbetrieb geeignet)
  • Stromspeicher (v.A. Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer Solaranlage)

Verbrauchsanlagen müssen nur registriert werden, wenn sie an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind (i.d.R. industrielle Großverbraucher).

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren?

  • Anlagenbetreiber (müssen sich selbst und ihre Anlage registrieren)
  • Betreiber geplanter Anlagen (Projekte), wenn diese eine Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder dem Windenergie-auf-See-Gesetz benötigen
  • Stromnetzbetreiber
  • Akteure im Strommarkt (z.B. Direktvermarkter oder Stromgroßhändler)

Auch wenn Anlagenbetreiber bereits in früheren Registern der Bundesnetzagentur gemeldet sind, müssen sie sich erneut im MaStR registrieren.

Welche Fristen zur Eintragung ins Marktstammdatenregister gelten?

Projekte (Geplante Anlagen):
  • Registrierung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung
EEG- und KWK-Anlagen:
  • Inbetriebnahme vor 01.07.2017: Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Onlineportals (31.01.2021)
  • Inbetriebnahme nach 01.07.2017: Registrierungsfrist 1 Monat nach Inbetriebnahme der Anlage
Alle anderen Anlagen:
  • Inbetriebnahme vor 01.07.2017: Registrierungsfrist 24 Monate nach Start des Onlineportals (31.01.2021)
  • Inbetriebnahme nach 01.07.2017: Registrierungsfrist 6 Monate nach Start des Onlineportals (31.07.2019)
Für die Aktualisierung ihrer Daten sind die Akteure selbst zuständig. Binnen eines Monats nach Eintritt einer Veränderung muss diese im MaStR eingetragen werden. Hat ein Anlagebetreiber seine Anlage zwischen 01.07.2017 und dem 31.01.2019 bei der Bundesnetzagentur registriert, gilt die Anlage als im MaStR registriert. Fehlende Daten im MaStR-Portal müssen vom Betreiber bis 31.01.2021 ergänzt werden. Wenn Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ihre Anlagen nicht registrieren, können bestehende Vergütungsansprüche zurückgehalten werden (z.B. Förderauszahlungen und Marktprämie).

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Lesezeit: 2 MinutenSeit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Betrieb. Die Onlinedatenbank mit zugehörigem Portal löst als zentrales Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Um eine einheitliche, vollständige Datengrundlage zu schaffen und den Energiemarkt transparent zu machen, besteht Registrierungspflicht für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sowie für Marktakteure, die

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