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So finden Sie die richtige Direktvermarktungsform für Ihre Anlage

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Nachhaltig erzeugten Strom in die Direktvermarktung zu geben, kommt für viele Anlagentypen in Frage. Beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW unterscheiden wir zwischen 3 Formen der Direktvermarktung: EEG-Direktvermarktung, Sonstige Direktvermarktung und Post-EEG Direktvermarktung. Mit unserem einfachen Selbsttest erfahren Sie, welche Form die richtige für Ihre Anlage ist.

Welche Form der Direktvermarktung ist die Richtige für meine Anlage?

Welche Form der Strom Direktvermarktung ist die Richtige für meine Anlage? Infografik

EEG-Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell

Hat eine Anlage Anspruch auf die Einspeisevergütung für nachhaltigen Strom, kommt sie für die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell in Frage: Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Für Bestandsanlagen ist sie optional. In der EEG-Direktvermarktung verkaufen Anlagenbetreibende den Strom an einen Direktvermarkter. Im sogenannten Marktprämienmodell dieser Direktvermarktungsform erhalten Betreibende vom Netzbetreiber die Marktprämie und vom Direktvermarkter den Marktwert. Marktprämie und Marktwert ergeben immer mindestens den anzulegenden Wert, der der EEG-Vergütung entspricht. Der Marktwert schwankt je nach Verkaufspreis an der Börse, somit können die Erlöse über der EEG-Vergütung liegen, durch die Marktprämie aber nie darunter.

EEG-Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

Sonstige Direktvermarktung

Hat eine Erzeugungsanlage keinen Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung, kann der Strom innerhalb der Sonstigen Direktvermarktung vermarktet werden. In dieser Vermarktungsform verkaufen Anlagenbetreibende ihren Strom ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung an der Börse oder an einen Direktvermarkter. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Anlage durch ihren Standort nicht für die EEG-Förderung qualifiziert ist, eine andere Förderung erhält oder freiwillig darauf verzichtet. Anlagenbetreibende erhalten in der Sonstigen Direktvermarktung nur den Marktwert ohne die Marktprämie ausbezahlt. Darüber hinaus entfällt in der Sonstigen Direktvermarktung das Doppelvermarktungsverbot für die Grünstromeigenschaft. Das bedeutet, dass in dieser Vermarktungsform Herkunftsnachweise des Stroms zusätzlich vermarktet werden dürfen.
Sonstige Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

Post-EEG Direktvermarktung

Hat eine Erzeugungsanlage den Anspruch auf die EEG-Vergütung ausgeschöpft, kann der Strom in der Post-EEG Direktvermarktung vermarktet werden. Diese Form der Sonstigen Direktvermarktung betrifft also nur Anlagen, die 20 Jahre lang Anspruch auf die EEG-Förderung hatten, diese 20 Jahre allerdings nun überschritten sind. Wechseln Anlagenbetreibende bereits während des Zeitraums der 20-jährigen EEG-Förderung freiwillig in die Direktvermarktung, bietet sich nicht nur der finanzielle Vorteil gegenüber der EEG-Vergütung, sondern auch Vorteile beim Übergang in die nicht mehr EEG-geförderte Zeit und die Post-EEG Direktvermarktung – so erhält man beispielsweise weiterhin Erlöse ohne Zahlungsausfall in der Übergangszeit.
Post-EEG Direktvermarktung ist die richtige Form der Direktvermarktung für:

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