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So schnell geht’s: Bestandsanlagen in die Direktvermarktung bringen

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die verpflichtende Direktvermarktung wurde 2016 auch für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kW eingeführt. Allerdings gilt diese Regelung nur für Neuanlagen, also Anlagen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen, die bereits seit 2015 und früher betrieben werden, wurden damit nicht angesprochen. Doch davon sollten sich Anlagenbetreiber nicht beirren lassen, schließlich bringt die Direktvermarktung des eigens erzeugten Stroms attraktive Mehrerlöse mit sich.Wen das Thema betrifft, warum es sich lohnt und wie einfach der Weg in die Direktvermarktung tatsächlich funktioniert, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Für welche Bestandsanlagen ist die Direktvermarktung interessant?

Bereits vor Inkrafttreten der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen über 100 kW zum 01.01.2016 wurden in Deutschland zahlreiche größere Photovoltaik-Anlagen gebaut und in Betrieb genommen. Über diese Anlagen, die vor 2016 ans Netz gingen, sprechen wir heute als Bestandsanlagen.

Haben auch Sie schon 2015 oder früher größere Anlagen über 100 kW in Betrieb genommen, welche sich nicht in der Direktvermarktung befinden, sondern nur die fixe EEG-Vergütung erhalten? Dann sollten Sie sich dringend mit der Direktvermarktung dieser Anlagen befassen.

Warum lohnt sich der Einstieg in die Direktvermarktung?

Der große Vorteil der Direktvermarktung ist der Mehrerlös, den Anlagenbetreiber im Vergleich zur EEG-Vergütung erwirtschaften können. Über die sogenannte Management-Prämie erhalten die Besitzer von PV-Anlagen stets eine monatliche Vergütung, die mindestens der Höhe der EEG-Vergütung entspricht, in der Regel jedoch sogar darüber hinaus geht. Auf diese Weise werden auch Kosten, die für die Umrüstung in die Direktvermarktung entstehen, in relativ kurzer Zeit amortisiert und durch die Prämie gedeckt. Unterm Strich wird der Anlagenbetreiber in Folge langfristig stets mit einer positiven Bilanz durch die Direktvermarktung gehen.

Eine schnelle Beispielrechnung:
Bei einer jährlichen Einspeisemenge von 200.000 kWh (entspricht ca. 200 kWp Anlagenleistung) und einer Management-Prämie in Höhe von 0,004 €/kWh ergibt sich folgender Mehrerlös:
200.000 x 0,004 € = 800 €/Jahr

Des Weiteren sind Anlagenbetreiber, die schon früh in die Direktvermarktung einsteigen, bereits bestens vorbereitet für die Zeit nach dem Auslaufen der EEG-Förderung ihrer Anlage. Über kurz oder lang muss sich schließlich jeder Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit der Direktvermarktung auseinandersetzen, um weiterhin für seinen eingespeisten Strom vergütet zu werden.

Wie funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung?

Jetzt Direktvermarktung Angebot anfordern

Um die Ummeldung einer Photovoltaik-Anlage in die Direktvermarktung zu vollziehen, sind nur wenige Schritte nötig, bei denen wir Sie jederzeit unterstützen.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Herstellung der Fernsteuerbarkeit einer Anlage, um die Möglichkeit zu schaffen, laufende Daten zur Stromeinspeisung durch den Direktvermarkter jederzeit abrufbar zu machen. Detaillierte Informationen rund um die Fernsteuerbarkeit erfahren Sie in unserem Webinar on Demand oder im dazugehörigen Blogbeitrag.

Folgende sechs Schritte bringen Ihre Anlage nun in die Direktvermarktung:

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Sie möchten die Vorteile der Direktvermarktung auf einen Blick zum Ausdrucken oder Weiterleiten? Dann laden Sie jetzt das kostenlose Infoblatt runter:

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