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Welche Kosten fallen bei der Direktvermarktung an?

Lesezeit: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die Direktvermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energieanlagen ist bei Neuanlagen mit einer Leistung >100kW verpflichtend. Bei kleineren Anlagen stellt sich häufig die Frage, ob sich der Umstieg auf die Direktvermarktung finanziell lohnt. Damit Sie für Ihre Investition in eine Erneuerbaren Anlagen bestens vorbereitet sind, erklären wir Ihnen im Folgenden, welche Kosten anfallen und welche Vorteile Sie durch die Direktvermarktung erhalten.

Grundsätzlich kann man bei den Kosten, die für die Direktvermarktung anfallen, zwischen den Gebühren für die Hardware sowie einem monatlichen Vermarktungsentgelt unterscheiden.

Kosten für die Hardware

Um in die Direktvermarktung zu gehen, müssen an einer bestehenden Anlage einige Umrüstungen erfolgen.  

Bei der Hardware fallen vor allem Kosten für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit an, die für die Direktvermarktung gesetzlich verpflichtend ist. PV-Anlagen in der Direktvermarktung sind außerdem verpflichtet, einen RLM-Zähler einzubauen – unabhängig der installierten Leistung. Ein RLM-Zähler erfasst den Leistungsmittelwert eines Stromverbrauchers je Messperiode. Anlagen ab 100kW respektive 35kW müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein (gemäß VDE Regeln). Neben der Steuerung werden Daten zur Ist-Leistung bzw. Einspeisung benötigt, um die Steuerung zu verifizieren und den Einfluss auf das Stromnetz bewerten zu können. Da dies in Echtzeit erfolgen muss, was wiederum nur über einen RLM-Zähler geschehen kann, ist der Einbau eines solchen Pflicht. 

Die Kosten für die Installation variieren je nach Messstellenbetreiber bzw. Verteilnetzbetreiber stark und liegen bei einem Betrag von bis zu mehreren tausenden Euro, die allerdings nur einmal fällig werden. Laufende Kosten sind die jährlichen Beträge des Messstellenbetreibers, der für den RLM-Zähler verantwortlich ist. Die Messstellenbetriebskosten betragen jährlich je nach Betreiber mehrere hundert Euro.

Ein Elektriker kümmert sich um die Herstellung der Fernsteuerbarkeit. Anlagen, deren Strom direktvermarktet wird, müssen durch den Direktvermarkter fernsteuerbar sein, denn der Direktvermarktungspartner muss die Einspeisung der Anlage anhand der Preisschwankungen an der Börse regulieren können. Das kostet mindestens 198 Euro, kann jedoch variieren und höher ausfallen. Eine Übersicht über unsere Fernsteuerbarkeits-Partner und die jeweiligen Details zu deren Produkten und Konditionen haben wir Ihnen auf einer separaten Seite zusammengestellt.

Kosten für die Direktvermarktung

Die Kosten für die Vermarktung decken auf der einen Seite die Kosten für die Direktvermarktung ab, auf der anderen Seite sind auch die Kosten zu Erfüllung der Pflichten zum Redispatch 2.0 enthalten. Der Direktvermarkter übernimmt die Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR).  

Pauschal lässt sich keine Angabe dazu machen, wie hoch das Vermarktungsentgeld in Summe für jede Anlage ist, da es von diversen, individuellen Faktoren abhängig ist wie zum Beispiel dem Eigenverbrauch.  

Um mehr über die potenziellen Kosten, aber auch die möglichen Erlöse zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Ertragspotenzialrechner. Dieser zeigt Ihnen nach Eingabe Ihrer persönlichen Anlagedaten die individuellen Kosten und Erlöse Ihrer Anlage an.  

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