Stromspeicher nachrüsten: Die wichtigsten Fragen & Antworten 4.5 (282)

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In vielen Fällen wird der Stromspeicher direkt gemeinsam mit der Photovoltaikanlage gekauft. Wurde jedoch eine PV-Anlage ohne Speicher installiert, kann dieser nachträglich eingebaut werden. Doch warum sollte man einen Stromspeicher nachrüsten? Worauf muss bei der Nachrüstung geachtet werden? Und welche gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten gibt es? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Warum Stromspeicher nachrüsten?

Stetig steigende Strompreise und eine sinkende Einspeisevergütung machen es attraktiv, den durch eine Photovoltaikanlage produzierten Strom einzuspeichern und somit entweder die Nutzung für den Eigenbedarf zu optimieren oder diesen bei günstigen Konditionen einzuspeisen. Die Nachrüstung eines Speichers ermöglicht Anlagenbetreibenden somit langfristig Kosten einzusparen, CO2-neutraler und unabhängiger vom jeweiligen Stromanbieter zu werden. Doch auch, wenn die Argumente für eine Nachrüstung sprechen, ist es sinnvoll, die Investitionskosten und die potenziell mögliche Stromkostenersparnis zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen. So lässt sich im Einzelfall entscheiden, ob sich die Investition in die Nachrüstung eines Speichers finanziell lohnt.

Welche Anlagen können mit einem Stromspeicher nachgerüstet werden?

Aus technischer Sicht kann zunächst jede bestehende Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher nachgerüstet werden.

Sowohl für PV-Anlagen, die ab 2012 installiert wurden, ist die Nachrüstung eines Stromspeichers möglich und in den meisten Fällen auch sinnvoll. Seitdem sind der Strompreis und auch die Steuern und Abgaben in der Regel höher als die Einspeisevergütung, wodurch der Eigenverbrauch wirtschaftlicher ist als die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Bei Anlagen, die zwischen 2009 und März 2012 installiert wurden, sollte individuell geprüft werden, ob sich eine Nachrüstung eines Stromspeichers lohnt, denn bei ihnen wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms selbst vergütet. Dabei ist die Höhe der Vergütung abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und dem Eigenverbrauchsanteil.

Einen besonderen Fall stellen PV-Anlagen dar, die vor dem 01. Januar 2009 installiert wurden, denn da bei diesen Anlagen keine Möglichkeit der Stromeigennutzung besteht, ist es während des EEG-Förderzeitraums von 20 Jahren normalerweise wirtschaftlicher den gesamten Strom aus der PV-Anlage ins Netz einzuspeisen. Da eine Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fällt, was nun die ersten Anlagen betrifft, ist hier eine Nachrüstung eines Stromspeichers fraglich und hängt stark von der Weiterverwendung der PV-Anlage ab.

Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage weiterhin zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wird sie ersetzt beziehungsweise erneuert, kann eine Kombination mit einem Stromspeicher, wie oben beschrieben, durchaus sinnvoll sein. Soll sie unverändert weiterbetrieben und auf Eigenverbrauch gegebenenfalls inklusive Stromspeicher umgestellt werden, sind die zusätzlichen Kosten des veränderten Messkonzepts beziehungsweise der Verbindung mit dem Hausnetz mit einzukalkulieren. Andererseits kann der Strom jedoch auch einfach weiterhin vollständig eingespeist und an einen Dritten (bspw. einen Direktvermarkter) verkauft werden. Gerade für größere PV-Anlagen ohne nennenswerten Eigenverbrauch kann der Abschluss eines sogenannten PPA-Vertrages mit einem Vermarkter sinnvoll sein, da er weiterhin konstante Stromerlöse sichert und auf die Restlaufzeit der PV-Anlage angepasst werden kann.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben beim Nachrüsten eines Stromspeichers?

Anlagenbetreiber sind bei der Neuinstallation eines Stromspeichers, unabhängig davon, ob der Speicher nachträglich oder gleichzeitig mit der PV-Anlage installiert wird, dazu verpflichtet, diesen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um EE-Speicher oder sonstige Speicher handelt. Geschieht die Registrierung des Stromspeichers nicht rechtzeitig oder gar nicht, kann es unter anderem zu Kürzungen von EEG-Förderungen kommen.

Wie wird ein Stromspeicher nachgerüstet?

An sich ist der Prozess des Nachrüstens unkompliziert, denn an der PV-Anlage an sich muss in der Regel nichts verändert werden, jedoch muss beim Nachrüsten an Volleinspeiser-Anlagen beachtet werden, dass gegebenenfalls die Stromkreise und Verkabelung im Haus geändert werden müssen, damit der Strom der PV-Anlage beziehungsweise des Speichers auch von den Geräten im Haus genutzt werden kann.

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten für die nachträgliche Installation eines Stromspeichers: Zum einen besteht die Option den Stromspeicher hinter dem Wechselrichter anzuschließen (Wechselstrom, auch AC-Systeme genannt). Jedoch kann der neue Speicher auch direkt hinter den Modulen der Photovoltaikanlage installiert und damit vor dem Wechselrichter angebracht werden (Gleichstrom, auch DC-Systeme genannt). Der Anschluss auf der Wechselstromseite (AC) hat den Vorteil, dass der Stromspeicher unabhängig vom Wechselrichtiger ausgesucht werden kann und somit das bestehende System der PV-Anlage nicht verändert werden muss. Auch, wenn diese Methode minimal weniger effizient ist als die Installation auf der Gleichstromseite (DC), ist sie gerade wegen dieser Flexibilität sehr beliebt. Beim Anschluss auf der Gleichstromseite (DC) arbeitet der Wechselrichter bei geringer Spannung auf Höchstleistung, weshalb eine optimale Batteriespannung unerlässlich ist, um mögliche Fehlerquellen am Wechselrichter aufgrund von Spannungsschwankungen zu vermeiden.

Die Nachrüstung mit einem AC-System stellt in den meisten Nachrüstungsfällen also die unkompliziertere und häufig auch kostengünstigere Variante dar.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung eines Stromspeichers?

Für den Neubau einer Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, doch auch die Nachrüstung eines Stromspeichers wird häufig gefördert. Zu beachten ist, dass die Förderungen für Stromspeicher fast ausschließlich über die Bundesländer oder Kommunen laufen, wobei es regionale Unterschiede in der Förderungsbewilligung aber auch Förderungshöhe gibt. So werden Speichernachrüstungen von der Speicherförderung Rheinland-Pfalz beispielsweise nicht übernommen, Sachsen und weitere Bundesländer fördern hingegen die Nachrüstung. Es gibt jedoch auch PV-Anlagen, die allgemein von der Förderung ausgeschlossen werden: Betroffen davon sind Anlagen, die zwischen dem 01. April und 31. Dezember 2012 installiert wurden. Bei diesen Anlagen ist die Nachrüstung eines Speichers zwar generell möglich, jedoch erhält der Anlagenbetreiber in diesem Fall keine Förderung.

Eine weitere Möglichkeit, die Nachrüstung eines Stromspeichers zu finanzieren, ist ein KfW-Kredit, denn dieser wird nicht nur für die zeitgleiche Installation von Neuanlage und Speicher, sondern auch für die Nachrüstung eines Stromspeichers ausgestellt.

Kann das Nachrüsten eines Stromspeichers steuerlich abgesetzt werden?

Bei der Frage nach der Erstattung eines Stromspeichers macht es einen zwingenden Unterschied, ob der Speicher gemeinsam mit der Photovoltaikanlage gekauft oder nachgerüstet wird. Im Falle einer Nachrüstung kann die Vorsteuer nur dann erstattet werden, wenn der Speicher „unternehmerisch“ genutzt wird, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Cloud-Lösung für Netzleistungen.

Fazit: Was muss beim Stromspeicher nachrüsten beachtet werden?

Die Nachrüstung eines Speichers ist in der Regel ohne weiteres möglich. An der PV-Anlage an sich muss bei einer Speichernachrüstung nichts verändert werden, doch vor der Installation beeinflussen verschiedene Faktoren, ob sich die nachträgliche Installation eines Speichers lohnt. Unter anderem das Alter der betreffenden Anlage, regionale Förderungsbedingungen von Speichernachrüstungen und gesetzliche Vorgaben müssen bei der Abwägung, ob eine Investition lohnend ist, mit einbezogen werden. Das zeigt, dass die Entscheidung, ob die Nachrüstung eines Speichers nützlich ist, in jedem Fall individuell geprüft und kritisch abgewogen werden muss.
Im Falle der Redispatch-Aktivierung einer Erneuerbare-Energien-Anlage wird diese entsprechend vergütet. Anlagenbetreibende erhalten dann für den Einsatz ihrer Anlage zur Netzengpassbewirtschaftung eine Entschädigung, die etwa der Höhe des Vergütungsverlustes entsprechen soll. Damit bringen die Regelungen keine finanziellen Nachteile für Anlagenbetreibende. Direktvermarktern bzw. Bilanzkreisverantwortliche sind hingegen durch steigende Aufwände bei der Abrechnung und Bilanzierung der Anlagen auch finanziell vom Redispatch betroffen.
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Pierre Fees, Head of Sales

Gewerbliche Photovoltaikanlagen kaufen und verkaufen 5 (38)

Teaserbild PV (ver)kaufen
Gewerbliche Photovoltaikanlagen sind eine attraktive Investitionsklasse. Mit der wachsenden Bedeutung von erneuerbarem Strom ist in den vergangenen Jahren ein solider Zweitmarkt für Anlagen im Betrieb entstanden. Digitale Marktplätze wie Milk the Sun, einer der führenden Onlinemarktplätze für den Verkauf und Kauf von gewerblichen PV-Projekten, haben sich als zentrale Plattformen für gewerbliche PV-Projekte etabliert. Neben Bestandsanlagen können hier Projektrechte, Dach- und Freiflächen, Turnkeyprojekte sowie selbst Abbauanlagen gehandelt werden, sodass alle Phasen im Lebenszyklus eines PV-Projekts abgedeckt sind. In diesem Beitrag erklärt Ihnen unser Partner Milk the Sun alle Möglichkeiten, PV-Projekte über Online-Marktplätze zu handeln.

Der Verkauf von Photovoltaik-Projekten

Im Segment gewerblicher PV-Projekte hat sich ein starker Nachfragemarkt etabliert – mehr Menschen wollen PV-Projekte kaufen, als es aktuell Angebote gibt. Trotz oder auch gerade wegen eines solchen Marktumfeldes können die Gründe für den Verkauf einer PV-Anlage vielseitig sein. Der wohl häufigste Verkaufsgrund liegt in einer kurzfristigen Bereitstellung von Liquidität. Aber im derzeitigen Marktumfeld kann auch die Realisierung von Gewinnen einen guten Verkaufsgrund darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gewinne in neue PV-Projekte reinvestiert werden mit der Möglichkeit, steuerlich zu profitieren. Zuletzt kann ein Verkauf auch aus dem Grund erfolgen, dass man sich von Anlagen mit technischen Defekten oder Performanceschwierigkeiten sowie dem Aufwand im Betrieb lösen und seine Energie anderen Projekten widmen möchte. Hier können Sie ihr PV-Projekt kostenlos verkaufen.

Wie läuft der Verkaufsprozess ab?

Unabhängig vom Grund für einen Verkauf stellt sich im nächsten Schritt die Frage, wie man hierbei bestenfalls vorgeht. Zu diesem Zweck unterstützen professionelle Marktplätze Verkäufer im gesamten Prozess und helfen auch bei der Einschätzung eines fairen Marktpreises für eine PV-Anlage. Der Verkaufsprozess ist dabei in der Regel wie folgt strukturiert:  

1. Verkaufswert ermitteln

Im ersten Schritt wird zunächst der ‚faire‘ Marktpreis einer PV-Anlage berechnet. Zu diesem Zweck werden die erwartbaren Erträge und Kosten vom Verkaufsdatum bis zum Vergütungsende mit einem marktgängigen Vergleichszinssatz diskontiert. Einen ersten Schnellcheck zur Ermittlung des Zeitwerts einer Anlage bieten eine Reihe von online frei zugänglichen Tools, wie der Verkaufswertrechner von Milk the Sun. Für die finalen Preisverhandlungen wird dann der Blick auf weitere Spezifika der Anlage gelegt, das jeweils aktuelle Marktumfeld spielt zusätzlich ebenfalls eine Rolle.

2. Die Optimale Vorbereitung für einen schnellen Verkaufsprozess

Einer der zentralen Gründe für Frust bei einer Transaktion sind zeitliche Verzögerungen. Nicht alle diese Ursachen liegen in der Hand des Verkäufers oder Käufers – eine genaue Überprüfung des technischen Zustandes einer Anlage sowie der rechtlichen Bedingungen der Transaktion sind sogar sehr zu empfehlen, auch wenn das zu einem Zeitverzug bei der Transaktion führen kann. Doch gerade mit Blick auf die Vollständigkeit der Dokumentationen können gut strukturierte Prozesse helfen, die Transaktion zu beschleunigen – denn so wird eine maximale Transparenz für beide Seiten hergestellt. Hinzu kommt, dass z.B. Banken umfangreiche und vollständige Unterlagen anfordern, um eine möglicherweise benötigte Finanzierung anzubieten. Durch Beratung sowie die Vermittlung qualifizierter Dienstleister begleiten Marktplätze wie Milk the Sun den gesamten Transaktionsprozess und helfen dabei, einen optimalen Ablauf zu ermöglichen.  

3. Passende Investor*innen finden

Um die Nachfrage nach einer zu verkaufenden Anlage zu kanalisieren, wird eine Vorsortierung und -qualifikation der Kaufinteressierten vorgenommen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Verkäufer mit passenden Investoren zu matchen – sowohl mit Blick auf die Art und Größe des PV-Projekts als auch in Bezug auf die notwendige Seriosität des Verhandlungspartners. Dies verhindert eine Flut von Anfragen und erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen professionellen und zeitnahen Abschluss. Bei Milk the Sun können Verkäufer zudem jederzeit selbstständig neue Anfragen pausieren bzw. keine weiteren Anfragen mehr entgegennehmen.  

Wie finden Investierende ein passenden PV-Projekt?

Auch für alle, die in gewerbliche PV-Projekte investieren wollen, bringt die Suche nach dem richtigen PV-Projekt über digitale Marktplätze deutliche Vorteile mit sich. Angesichts der aktuell immensen Nachfrage nach PV-Projekten besteht die wichtigste Herausforderung für Investoren darin, passende Angebote rechtzeitig zu finden und mit dem Verkäufer zeitnah in Kontakt zu treten. Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Wegen, ein passendes PV-Projekt zum Kauf zu finden:

Was ist der Vorteil digitaler Marktplätze?

Der Vorteil bei der Suche über digitale Marktplätze besteht darin, dass der Aufwand und die Kosten für die Suche nach einem passenden Projekt angesichts des hohen und vielseitigen Angebots wesentlich geringer sind als zum Beispiel bei Maklern. Marktplätze stellen sicher, dass alle wichtigen Daten zu den PV-Projekten den potenziellen Investoren in einer nachvollziehbaren Art und Weise zur Verfügung gestellt werden. Beides erleichtert Käufern, das individuell passende Projekt zu finden. Professionelle Marktplätze zeichnen sich darüber hinaus durch eine ausgezeichnete Kenntnis des Marktes für PV-Projekte einschließlich individueller Beratung aus. Hierzu gehört auch eine qualifizierte Vorprüfung der online angebotenen Projekte, um sicherzustellen, dass auch die Investoren über eine gesicherte Qualität der Angebote verfügen. Dabei ist es wichtig, dass Investoren stets auf die rechtlichen und technischen Risiken hingewiesen werden, die mit einem Kauf verbunden sein können. Milk the Sun verfügt hierfür über ein großes Netzwerk an spezialisierten Dienstleistern, die anfallende Aufgaben z.B. in der Vorprüfung von Projekten zeitnah und professionell durchführen können und dem Investor so eine optimale Kaufentscheidung ermöglichen.

Weitere Informationen zum Thema Investieren in gewerbliche PV-Projekte finden Sie im umfangreichen und kostenlosen Investitionsleitfaden 2021 (Newsletteranmeldung erforderlich)

Virtuelle Kraftwerke – Ein modernes Geschäftsmodell der Energiewende 5 (41)

Ein Virtuelles Kraftwerk ist kein Kraftwerk im eigentlichen Sinne. Es kann vielmehr als ein Schwarm dezentraler Stromerzeuger aus erneuerbaren Energiequellen betrachtet werden. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir, warum Virtuelle Kraftwerke und dahinterstehende Geschäftsmodelle schon heute zentral für die Energiewelt von morgen sind.

Konkret betrachtet, versteht man unter einem Virtuellen Kraftwerk, dass sich kleine dezentrale Einheiten der Stromerzeugung zusammenschalten und über eine zentrale Instanz koordiniert und kontrolliert werden. Diese Stromerzeugungsanlagen können Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windenergieanlagen, Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke sein. „Virtuell“ ist dabei vor allem die digitale Plattform des Virtuellen Kraftwerkes, welche die zusammengeschalteten Anlagen verbindet und mit dem Strommarkt zusammenführt. Diese Leistung bildet den Kern des Geschäftsmodelles, da das Kraftwerk meist keine eigenen Erzeugungsanlagen betreibt. Auf dem Markt nehmen Virtuelle Kraftwerke damit eine vergleichbare Rolle wie große, physische Kraftwerke ein und können hinsichtlich ihrer installierten Leistung die Kapazität von Kraftwerken mit fossilen Energieträgern weit übersteigen. Virtuelle Kraftwerke ersetzen somit mehr und mehr konventionelle Großkraftwerke und gewährleisten dabei eine verlässliche sowie klimaneutrale Stromversorgung entlang einer dezentralen Stromerzeugung.

Ein Virtuelles Kraftwerk ist maximal flexibel

Virtuelle Kraftwerke sind in ihrer Stromproduktion sehr flexibel – wesentlich flexibler als Großkraftwerke. Durch ein breites Anlagenportfolio von regelbaren Energieträgern und flexiblen Stromverbrauchern oder -Speichern können Virtuelle Kraftwerke Ausgleichskapazität anbieten, mit welcher flexibel auf die unterschiedlichen Energieverfügbarkeit im Markt reagiert werden kann Diese Flexibilität auf Basis der Ausgleichskapazität ist einer der größten technischen Vorteile von Virtuellen Kraftwerken. Mit steigender Anzahl der dezentralen Erzeugungsanlagen und -arten erhöht sich dieser Effekt sogar: je mehr Anlagenzusammengeschaltet sind, desto effizienter arbeitet das Kraftwerk!

Ein Virtuelles Kraftwerk ist ertragsoptimiert

Der wirtschaftliche Nutzen von Virtuellen Kraftwerken liegt insbesondere in der effektiven und gebündelten Vermarktung des dezentral erzeugten Stroms. Durch die zuvor beschriebene Regelbarkeit der Anlagen und Aggregationsfähigkeit über mehrere Anlagen/Anlagencluster kann der erzeugte Strom ertragsoptimiert auf den Strommärkten angeboten werden. Ziel dabei ist es, Energiebedarf und -erzeugung optimal aufeinander abzustimmen und je nach Stromangebot flexibel zu steuern. Das Virtuelle Kraftwerk macht sich damit die Tatsache zu Nutze, dass Strom nicht immer in gleicher Menge vorhanden ist und somit unterschiedliche Preise erzielt werden können.

Ein Virtuelles Kraftwerk nutzt die Digitalisierung zu seinem Vorteil

Ein weiteres Aufgabenfeld des Virtuellen Kraftwerkes betrifft die Fernsteuerbarkeit, denn die konkrete Steuerung der einzelnen Anlagen oder Anlagencluster wird durch das zentrale Leitsystem des Virtuellen Kraftwerks gewährleistet. Das Steuern von Anlagen ermöglicht zudem anspruchsvolle Reaktionsmöglichkeiten auf Netzzustände, Regelenergieabrufbefehle sowie das Reagieren auf Preissignale am Strommarkt. Funktions- und Vermarktungsstrategien unterliegen somit einer permanenten Optimierung. Das Virtuelle Kraftwerk betreibt aus diesem Zwecke speziell gesicherte Datenverbindungen, die einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung unterliegen (ISMS nach ISO 27001). Diese Datenverbindung ermöglicht einerseits das Übertragen von Steuerbefehlen, andererseits aber auch die Übertragung von Echtzeit-Daten über den Auslastungszustand aller vernetzten Anlagen. Aus diesen umfangreichen Datensätzen lassen sich wichtige Erkenntnisse zu Prognosen und der Einsatzplanung gewinnen, was durch den Einsatz von KI zusätzlich unterstützt wird.

Ein Virtuelles Kraftwerk treibt die ‚Demokratisierung‘ des Energiemarktes voran

Durch die Energiewende verändert sich die bisherige Erzeugungsstruktur des Energiemarktes nachhaltig: Konventionelle Großkraftwerke mit jeweils mehreren hundert Megawatt gehen nach und nach vom Netz (Atomausstieg 2022, Kohleausstieg bis spätestens 2038) und verlieren mehr und mehr an Bedeutung. Die Erzeugung ist durch die steigende Anzahl an erneuerbaren Energien Anlagen dezentral geworden. Etwa 2 Millionen dieser erneuerbaren Anlagen sind mittlerweile z.B. auf deutschen Dächern, auf Feldern oder auf See installiert und speisen Strom ins Netz ein (Quelle: BDEW). Mit der schwindenden Bedeutung von Großkraftwerken hat längst eine neue Ära begonnen: Nicht mehr einige wenige Unternehmen, sondern vor allem die Menschen gestalten die Energiewende maßgeblich mit und ermöglichen so die Demokratisierung der Energiemärkte. Die Verantwortung für eine klimaneutrale Energieversorgung liegt damit zu einem Großteil in den Händen der Gesellschaft selbst. So spielt auch jede noch so kleine Einheit in dieser neuen Energielandschaft eine entscheidende Rolle.

Eine erfolgreiche Energiewende benötigt Geschäftsmodelle, die Umweltschutz auf der Basis erneuerbarer Energien mit einem Geschäftssinn verbinden, der nachhaltiges Wirtschaften möglich macht. Aus diesem Grund sind Virtuelle Kraftwerke schon heute ein zentraler Bestandteil der Energiewelt von morgen.

Direktvermarktung von Ökostrom leichtgemacht – So bringt die Partnerschaft mit der DKB AG die Energiewende voran 4.9 (27)

EnBW und Deutsche Kreditbank AG (DKB) bieten Komplettservice für Ökostrom-Erzeugung: Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW ermöglicht es Produzent*innen von Ökostrom, ihre Anlagen intelligent zu vernetzen und erneuerbare Energie direkt an Verbraucher*innen zu liefern. Über die Homepage der DKB können Interessierte ab sofort ihre Anlage kalkulieren und Finanzierungs- sowie Direktvermarktungsverträge abschließen.

Unsere Partnerschaft mit DKB AG

Seit Juni 2021 ist es soweit: Über die Homepage der DKB können sich Kund*innen ein Angebot für die Finanzierung ihrer Ökostromanlage einholen und einen Vertrag zur Direktvermarktung abschließen. Bei Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kW ist die Direktvermarktung Pflicht, bei kleineren Anlagen ist sie freiwillig. Die DKB bietet Finanzierung und Direktvermarktung nun aus einer Hand und voll automatisiert. „Per Onlineformular können Interessierte ihr Angebot sofort einholen und bekommen gleich den Zugang zu unserem Kundenportal mitgeliefert – digital und automatisiert. Dort müssen sie nur noch den Vertrag hochladen“, sagt Jörg-Uwe Fischer, Fachbereichsleiter New Energies bei der DKB. Die automatisierte Angebotserstellung erfolgt für Anlagengrößen bis zu 750 kWp, bei größeren Anlagen kümmern sich die Kundenberater*innen um die individuelle Betreuung. Sobald der Vertrag mit der DKB geschlossen ist, übernimmt das Virtuelle Kraftwerk der EnBW als Direktvermarkter die gesamte Abwicklung und Anlagenbetreibende können ihren Strom direkt an diejenigen verkaufen, die ihn verbrauchen. Ein wichtiger Vorteil: Interessierte haben nur eine Kontaktperson für alle Fragen – die Kundenberater*innen der DKB. „Mit diesem neuen Service erweitern wir als Bank unser Angebot und zeigen, dass alle zur Energiewende beitragen können“, betont Fischer.
Ab 100 kW Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht bei Neuanlagen

Die Berechnung des Ertragspotenzials schafft transparente Finanzierung

Die DKB bietet ihren Kund*innen insgesamt
drei Online-Werkzeuge an. Per Angebotsformular
lässt sich das Angebot – abhängig
von der Anlagengröße – sofort und komplett
digital einholen. Mit diesem erhalten Interessierte
zugleich Zugang zum Kundenportal,
in dem sie den Vertrag hochladen
können. Wer sich zuerst informieren möchte, ob sich eine Ökostromanlage lohnt, kann den neuen Ertragspotenzialrechner nutzen. „Mit dem Ertragspotenzialrechner bieten wir Kund*innen eine schnelle und komfortable Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zu prüfen“, betont Fischer.

Von allen für alle: Der Schwarm erzeugt die Erneuerbare Energie der Zukunft

„Mit dem Virtuellen Kraftwerk demokratisieren wir die Energiewende ein Stück. Alle Interessierten können teilhaben. Ab 100 kW Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht bei Neuanlagen. Gemeinsam mit der DKB machen wir es jetzt viel einfacher, eine Ökostromanlage zu kalkulieren, zu finanzieren und den Strom gewinnbringend zu vermarkten“, sagt Pierre Fees, Head of Sales beim Virtuellen Kraftwerk. Ein Vorteil der dezentralen Lösung: Viele kleine Anlagen sind ausfallsicher und können als Schwarm sogar ein konventionelles Kraftwerk ersetzen. Und die intelligente Steuerung ermöglicht es, Kund*innen zuverlässig mit Energie zu versorgen, ohne die Netze zu überlasten.
Mit dem Virtuellen Kraftwerk demokratisieren wir die Energiewende. Pierre Fees, Head of Sales beim Virtuellen Kraftwerk
„Die DKB finanziert seit mehr als 20 Jahren Erneuerbare Energien-Anlagen und ist im Bereich der Windkraft und Photovoltaik einer der Marktführer in Deutschland. Für uns ist sie der perfekte Partner“, sagt Fees.

Geringer Aufwand und Vertragssicherheit für Anlagenbetreibende

Von dieser Partnerschaft profitieren auch Kund*innen der DKB. Denn die Direktvermarktungsverträge sind von der Bank geprüft und autorisiert. Es ist deshalb nicht mehr erforderlich, nach Abschluss der Finanzierung zusätzlich in Verhandlungen mit einem Direktvermarkter zu treten und weitere Verträge abzuschließen – durch die Kooperation von EnBW und DKB gibt es das aus einer Hand. „Natürlich haben wir uns das Virtuelle Kraftwerk der EnBW sehr genau angeschaut, bevor wir es auf unserer Website anbieten. Die Plattform ist zuverlässig und hat uns überzeugt. Unsere Kund*innen bekommen mit ihr eine einfache und digitale Lösung. Zentrale Kontaktpersonen bei uns sind die Kundenberater* innen, die die potenziellen Anlagenbetreibende oftmals schon seit vielen Jahren kennen“, so Fischer.

Ein eingespieltes Team

Natürlich ist es auch herausfordernd, einen Direktvermarkter und eine Bank zusammenzuschalten. Deshalb haben wir uns die nötige Zeit dafür genommen“, sagt Fees rückblickend. Rund 100 Kundenberater*innen der DKB hat das Virtuelle Kraftwerk seit Vertragsabschluss Ende 2020 geschult. „Das sind mehr als zehn Mal so viele wie bei anderen Unternehmen und zeigt, welches Potenzial die DKB und wir in dieser Kooperation sehen“, sagt Fees. Die Idee zu dem gemeinsamen Projekt entstand bei einem Messegespräch 2018. „Wir sind in Kontakt geblieben und haben die Idee 2019 konkretisiert“, verrät Fischer. „In dieser Zeit hat sich eine echte Partnerschaft entwickelt und davon profitieren beide Seiten immer noch.“
Rund 100Kundenberater*innen der DKB hat das Virtuelle Kraftwerk bereits geschult.

Virtuelles Kraftwerk – dezentrale Schwarmlösung

Das Virtuelle Kraftwerk der EnBW besteht aus vielen dezentralen Stromproduzenten. Dieser Schwarm ist über die Plattform der EnBW intelligent verbunden. Durch intelligente Steuerung des Windkraft- oder Photovoltaik-Stromangebots ermöglicht das Virtuelle Kraftwerk, zuverlässig und nachhaltig Strom zu erzeugen sowie gewinnbringend zu vermarkten. So kann die Plattform sogar ein konventionelles Kraftwerk ersetzen.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Mieterstrom: Alles was Sie wissen müssen 5 (83)

Mieterstrom: Alles was Sie wissen müssen - Blogbeitrag Bild

Eigenheimbesitzende haben schon lange die Möglichkeit Strom aus der hauseigenen PV-Anlage zu beziehen – aber auch Mietende und Vermietende können dank Mieterstrom mit klimafreundlichem Strom versorgt werden bzw. die Vorzüge von PV-Strom genießen. In diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über Mieterstrommodelle, die gesetzlichen Regelungen und gehen auf Fördermöglichkeiten sowie weitere wissenswerte Informationen ein.

In unseren Beiträgen verwenden wir das generische Maskulinum aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechteridentitäten.

Unter Mieterstrom versteht man den Strom, der auf dem Dach eines Wohngebäudes mithilfe von Solaranlagen erzeugt wird und von dort aus direkt ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz an die Endverbraucher in diesem Gebäude oder im anschließenden Quartier geliefert wird und verbraucht werden kann. Mieterstrom wird deshalb auch als Direkt- bzw. Quartiersstrom bezeichnet.

Welche Mieterstrommodelle gibt es?

Im Zuge von Mieterstrom müssen unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten definiert werden: Dabei ist es von zentraler Bedeutung zu unterscheiden, wer der Anlagenbesitzer und -betreiber ist. Grundsätzlich werden Enabling- und Contracting-Modelle unterschieden, wobei es jedoch auch Mischformen geben kann. Noch mehr dazu lesen Sie in unserem Wissensbeitrag zu Mieterstrommodellen.

Mieterstrom Enabling

Wenn Immobilienbesitzende als anlagenbetreibende Personen aktiv sind, handelt es sich um Mieterstrom Enabling. Anstatt den hauseigenen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, geben sie den Strom an ihre Mieter weiter und bekommen deshalb von ihrem Mieterstrom-Partner, wie etwa dem Energieversorger, eine Zusatzrendite. Gegenüber der herkömmlichen Netzeinspeisung liegt diese Zusatzrendite im zweistelligen Bereich, bei PV-Anlagen bei circa 15 Prozent inklusive der Mieterstromförderung. Der Eigen- bzw. Direktverbrauch ist somit durch die sog. Netzparität und durch die geltenden Energieeffizienzregeln durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) mittlerweile lukrativer geworden.

Mieterstrom Enabling: Vor- und Nachteile
Mieterstrom Enabling: Vor- und Nachteile

Mieterstrom Contracting

Wenn ein Mieterstrom-Partner die Solaranlage bspw. finanziert, betreibt und vermarktet, spricht man von Mieterstrom Contracting. Dieses Modell ist insbesondere dann von Vorteil, wenn man selbst nicht über das erforderliche Know-How in Bezug auf den Energiemarkt verfügt oder keinen eigenen Aufwand haben will. Immobilienbesitzende stellen dabei oftmals nur den Platz für die Solaranlage zur Verfügung, während sich der Mieterstrom-Partner um alle Pflichten in seiner Funktion als Betreiber kümmert. Dieser zahlt wiederum eine Pacht an den Immobilienbesitzer und sorgt für die Stromlieferung an die Mieter. Immobilienbesitzende können somit umgehen, dass das Mieterstrom-Angebot gewerbesteuerpflichtig wird.

Mieterstrom Contracting: Vor- und Nachteile
Mieterstrom Contracting: Vor- und Nachteile

Was ist im Mieterstromgesetz geregelt?

Ab 2017 wurde der Mieterstrom für Vermieter attraktiver gestaltet: Bis dato hat sich Mieterstrom nämlich kaum gelohnt für Vermieter, da sie mit erheblichen Zusatzkosten für die Abrechnung und Messungen rechnen mussten und so die Vorteile bei Abgaben und Umlagen kaum ins Gewicht gefallen sind. Durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ wurde deshalb der Mieterstromzuschlag eingeführt, um die Mehrkosten aufzuwiegen und Mieterstrommodelle lukrativer zu gestalten. Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden: So darf die jeweilige Solaranlage erst nach Juli 2017 in Betrieb genommen worden sein, bei der Bundesnetzagentur registriert werden und außerdem mit ihrer installierten Leistung nicht über der Grenze von 100 kW liegen. Insgesamt variiert der Mieterstromzuschlag je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt.

Welche Neuregelungen gibt es für Mieterstrom nach dem EEG 2021?

Durch das EEG 2021 wurden die Bedingungen für die Förderung von Mieterstrom verbessert: Konkret bedeutet das, dass der Mieterstromzuschlag nun höher ausfällt und die Regelung zur Zusammenfassung von Anlagen vereinfacht bzw. gelockert wurde. Insgesamt wirkt sich das positiv auf die Wirtschaftlichkeit vor allem von größeren Mieterstromanlagen aus. Außerdem wurden auch die Rahmenbedingungen für sog. Quartierslösungen geschaffen: Damit können nun bei Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen auch Gebäude im Umkreis mit Mieterstrom versorgt werden. Entscheidend ist dabei, dass der Strom nicht durch das öffentliche Versorgungsnetz geleitet werden muss. Außerdem wurde das „Lieferkettenmodell“ eingeführt, was nun auch bei Lieferung des Mieterstroms durch Dritte, also bspw. einem Energiedienstleister, die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags einfacher gestaltet.

Wie wird Mieterstrom abgerechnet?

Da Mieterstrom grundsätzlich eine Kombination aus hauseigenem Strom und zusätzlichem Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist, ist es zwingend erforderlich die Stromzusammensetzung mithilfe von spezifischen Messkonzepten und Abrechnungsmodellen korrekt zu berechnen. Dabei spielt das sog. Summenzählermodell eine zentrale Rolle: Dabei bekommen sowohl jede Mietpartei, als auch jede zusätzlich angeschlossene Anlage einen eigenen Stromzähler. Im Zuge dessen vermerkt ein Summenzähler den Stromfluss am Netzanschlusspunkt des öffentlichen Versorgungsnetzes den Stromfluss in beide Richtungen. Konkret bedeutet das also, dass der Zusatzstrom aus dem öffentlichen Netz und der hauseigene Strom, welcher in das öffentliche Netz eingespeist wird, registriert werden. Dadurch können Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen sowie die Einspeisevergütung exakt dem jeweiligen Strom zugeordnet werden.

Was sind die Anforderungen für Mieterstrom?

Um Mieterstrom beziehen bzw. vertreiben zu können, müssen unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden. Dabei muss unter anderem die räumliche Nähe der Stromquelle sichergestellt werden. Das heißt, dass der geförderte Mieterstrom nur mithilfe von Solaranlagen auf dem hauseigenen Dach bzw. in räumlicher Nähe dazu erzeugt werden darf. Entscheidend ist also die räumliche Nähe zwischen Erzeugungs- und Nutzungsort des Stroms. Seit dem 01. Januar 2021 darf der Mieterstrom auch in einem sog. Quartier, in welchem sich das Gebäude befindet, verbraucht werden. Als Quartier gilt an dieser Stelle ein zusammenhängender Gebäudekomplex – die einzelnen Gebäude können dabei zum Beispiel durch Straßen getrennt sein oder sich auf unterschiedlichen Grundstücken befinden. Eine weitere Anforderung ist der Stromverbrauch ohne Nutzung des Netzes. Das bedeutet konkret, dass Mieterstrom direkt an die Endverbraucher geliefert werden muss, ohne das öffentliche Netz zur Weiterleitung zu verwenden. Falls jedoch ein Überschuss an erzeugtem Strom besteht, kann dieser in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden. Wenn jedoch im Gegenzug der Strom, welcher mithilfe der hauseigenen Anlage erzeugt wird, nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, kann dieser vonseiten eines Mieterstromlieferanten geliefert werden.

Wie wird Mieterstrom angemeldet?

Bei der Anmeldung und dem Betrieb einer Mieterstrom-Immobilie müssen vonseiten der Betreibenden unterschiedliche administrative Formalitäten beachtet und erfüllt werden. Falls Anlagenbetreibende als Stromanbieter aktiv werden, gehen mit dieser Rolle einige Verpflichtungen einher. So müssen sie bspw. Auskünfte gegenüber dem Verteilnetzbetreiber, der Bundesnetzagentur oder dem Hauptzollamt tätigen.

Was wird in einem Mieterstrom Vertrag geregelt?

Generell ist ein Mieterstromvertrag ein Sondervertrag, wodurch Mieter die gleichen Rechte erhalten wie herkömmliche Kunden von Sonderverträgen. Dadurch wird die Teilnahme am Mieterstrom attraktiver gestaltet. In der Regel wird diese Art von Sondervertrag mit einem Versorger abgeschlossen, der zeitgleich auch der Grundversorger sein kann. Mieter haben an dieser Stelle unterschiedliche Rechte, wie etwa den Anspruch auf eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Abrechnung, ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung sowie Anspruch auf angemessene Abschläge. Darüber hinaus besteht ein Kopplungsverbot für die Förderung von Mieterstrom: Der Stromvertrag darf an dieser Stelle kein Bestandteil des Mietvertrages sein oder als Bedingung für diesen herangezogen werden. Insgesamt darf der Mieterstromvertrag nur über einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen werden. Dabei muss der Energieversorger bzw. Vertragspartner eine sog. Komplettversorgungspflicht gewährleisten, welche besagt, dass bei Bedarf Reststrom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in Anspruch genommen werden darf. In der Regel kann ein Mieterstromvertrag durch eine ordentliche Kündigung oder auch durch den Auszug aus dem Gebäudekomplex beendet werden. Insgesamt kann zusätzlich festgehalten werden, dass die Höhe des Mieterstrompreises gedeckelt ist und mindestens 10 Prozent unter dem Grundversorgungstarif liegt.

Welche Anlagenarten können bei Mieterstrom verwendet werden?

Unter Mieterstrom fällt ausschließlich Strom aus Solaranlagen – Strom, welcher bspw. Windkraft oder anderen erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, zählt nicht dazu.

Welche Fördermöglichkeiten für Mieterstrom gibt es?

Um die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen zu optimieren, wurde die Förderung des solaren Mieterstroms initiiert. Da Vermieter hier mit zusätzlichem Aufwand für Vertrieb, Messwesen und Abrechnung rechnen müssen, soll durch die Förderung das Angebot von Mieterstrom lukrativer gestaltet werden. Mittlerweile gibt es unterschiedliche Gesetze und Förderungsprogramme, die Energiewende weiter vorantreiben sollen.

Poster: So funktioniert Mieterstrom

KfW-Förderungen

Immobilienbesitzer haben mithilfe von Mieterstrom die Chance, die Bedingungen des jährlichen Primärenergiebedarfes zu erreichen und deshalb die hohen KfW Förderungen KfW 40 und KfW 40 Plus zu erhalten. Um die Förderung des KfW 40 Plus in Anspruch nehmen zu können, ist Mieterstrom in Mehrparteiengebäuden schließlich sogar eine notwendige Voraussetzung.

Mieterstromzuschlag nach EEG

Gemäß § 48a EEG („Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie“) haben Anlagenbetreibende das Recht auf einen Mieterstromzuschlag, wenn Mieterstrom lokal verbraucht wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags pro lokal verbrauchter kWh variiert je nach Anlagengröße, Datum der Inbetriebnahme und Photovoltaik-Zubau. Wie bei der Einspeisevergütung auch unterliegen diese Vergütungssätze einer Degression, die pro Quartal vonseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht wird.

Gebäudeenergiegesetz

Innerhalb des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgt die Zusammenführung der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Übergeordnetes Ziel ist dabei die Vereinheitlichung und Vereinfachung der bestehenden Regeln und Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden. Insbesondere für Mieterstromprojekte mit PV-Anlagen erweist sich das GEG als vorteilhaft: Strom, welcher mithilfe von erneuerbaren Energien gewonnen und direkt lokal eingesetzt wird, wird auch bei der Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfes einberechnet (§23 GEG). Dadurch können hohe Förderkriterien, wie bspw. Die des KfW 40 Plus, leichter erfüllt werden und zeitgleich die Nebenkosten im Wohngebäude gesenkt werden.

KWK-Förderung

Insbesondere bei großen Wohngebäuden bzw. Quartieren bietet die Kombination aus PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) Vorteile, aufgrund des ganzjährigen hohen Wärmebedarfs und der Größe der Dachfläche. Durch die Kombination können hohe Autarkiegrade mit durchschnittlich über 60 Prozent erreicht werden. Gemäß des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes können die Anlagenbetreibenden pro lokal erzeugter und verbrauchter Kilowattstunde mit einem Zuschlag von 8 Cent sowie mit 16 Cent für Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird, rechnen. Weitere Informationen rund um KWK finden Sie hier.

Klimapaket

Das Klimapaket beinhaltet alle Gesetze und Maßnahmen, die als Treiber für den Klimaschutz eingeführt wurden. Übergeordnetes Ziel ist es dabei die Treibhausgase in der EU um mindestens 55 Prozent zum Vergleichsjahr 1990 zu reduzieren. Insgesamt soll der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bereich Wärmeversorgung und in der Mobilität immer lukrativer bzw. attraktiver gemacht werden, sodass die Sektorenkopplung im Mieterstrom vorangetrieben werden kann.

Was sind die Vor- und Nachteile von Mieterstrom?

Was sind die Vorteile von Mieterstrom?

Durch Mieterstrom können nun auch endlich Mietende in Immobilien mit mehreren Parteien von den ökologischen und finanziellen Vorteilen dezentraler Energieerzeugung und -versorgung profitieren – und das sind in Deutschland mit 54% schließlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Insbesondere in Städten ist das von Vorteil für die städtische Energiewende, da es hier viele Gebäude gibt mit mehreren Wohnungen, Büroräumlichkeiten und Geschäften. Immobilienbesitzer können im Zuge dessen außerdem durch das neue Geschäftsmodell Mehrerlöse gewinnen und steigern währenddessen den Wert ihrer Immobilie. Zeitgleich werden auch Mieter*innen unabhängiger von der allgemeinen Entwicklung der Strompreise. Insgesamt dient das Mieterstrom-Konzept also zur dezentralen Stromversorgung von Miet-Immobilien mithilfe von regenerativen Energien. Laut des Bundeswirtschaftsministeriums bietet Mieterstrom Potenzial für 3,8 Millionen Wohnungen, die mit Mieterstrom versorgt werden können.
Das Einsparen bestimmter Abgaben ist ein weiterer Vorteil beim Mieterstrom: Im Vergleich zum herkömmlichen Strombezug aus dem öffentlichen Netz entfallen bei diesem Modell einzelne Kostenbestandteile, wie bspw. Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Insgesamt ist der Mieterstrom deshalb für Endverbraucher billiger: Laut Experten kann dieser Tarif um 10 bis 20 Prozent günstiger ausfallen als der örtliche Grundversorgertarif.
Außerdem lohnt es sich generell für Vermieter mit einer PV-Anlage auf ihrer Immobilie wegen der sinkenden Einspeisevergütung immer weniger den Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen. Im Gegensatz dazu ist die Option, den erzeugten Strom an die eigenen Mieter weiterzugeben und an Ort und Stelle direkt zu verbrauchen deutlich lukrativer. Dabei profitiert zum einen die vermietende Person: Der Solarstrom kann schließlich an die Mieter veräußert werden und man erhält zusätzlich den staatlich geförderten Mieterstromzuschlag. Zum anderen haben Mieter die Möglichkeit Strom basierend auf einem günstigen Stromtarif zu beziehen, der nach Gesetz höchstens 90 Prozent des jeweils geltenden Grundversorgertarifs ausmachen kann. Mieterstrom bietet also sowohl für Vermieter*innen, als auch für Mieter*innen lukrative Vorteile und gilt deshalb als finanzielle Win-Win-Situation für beide Partien.

Was sind die Nachteile von Mieterstrom?

Auch wenn einige Abgaben beim Mieterstrom entfallen, so müssen sich die Anbieter trotz allem um den Vertrieb, das Messwesen und die Abrechnung inklusive Stromkennzeichnung kümmern, was mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Je nach Verbrauchsprofil, Lage des Gebäudes und der maximalen Leistung der Solaranlage, muss zudem im Einzelfall entschieden werden, ob eine Immobilie für Mieterstrom geeignet ist. Hinzu kommt, dass das Verhältnis des Stroms, der mithilfe der hauseigenen Anlage erzeugt wird, und des Stroms, welcher aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogen wird, je nach Verbrauchsstelle unterschiedlich ausfallen kann.

Benötigen Sie noch mehr Informationen zum Thema Mieterstrom fragen Sie die Spezialisten von StromLux:
www.netze-bw.de/stromlux

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Webinar: Mieterstrom - Strom selbst erzeugen und vor Ort nutzen

Poster: So funktioniert Mieterstrom

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Nachhaltige Lösungen aus einer Hand – So funktioniert die erfolgreiche Partnerschaft mit IBC SOLAR 4.9 (27)

Robert Lademann

Bereits seit fünf Jahren bringt Robert Lademann mit kreativen Ideen frischen Wind in die Energiewende. Mit Leidenschaft übernimmt er beim Photovoltaik- und Speicher-Anbieter IBC SOLAR den Bereich Business Development und ist hier unter anderem an der Anlagenüberwachung und -steuerung sowie dem Bereich der Strom Direktvermarktung beteiligt. Als langjähriger Partner hatten wir ihn kürzlich eingeladen, um mit uns über die Partnerschaft von IBC SOLAR und dem Virtuellen Kraft zu sprechen.

Unsere Partnerschaft mit IBC SOLAR

 „Weg von konventioneller Energie, hin zu sauberer Energie.“ Das war bereits vor seinem Berufseinstieg bei dem Systemanbieter IBC SOLAR die größte Motivation. Das mittelständische Unternehmen aus Oberfranken übernimmt seit rund 40 Jahren wertvolle PV-Projekte – vom einzelnen PV-Modul bis zum kompletten Solarpark. „IBC SOLAR arbeitet als Pionier der Branche seit erster Stunde daran, saubere Energieerzeugung in Deutschland umzusetzen. Bis heute haben wir aber nie die Authentizität verloren, verfolgen weiterhin einen familiären Umgang und stehen komplett hinter der Energiewende.“

Aus einem glücklichen Zufall heraus entstanden im Frühjahr 2018 die ersten Gespräche zwischen IBC SOLAR und dem Virtuellen Kraftwerk. Seit rund drei Jahren gestalten wir nun also gemeinsam erfolgreich Lösungen für die Kunden. „Vor unserer Partnerschaft mit dem Virtuellen Kraftwerk spürten wir ganz viel Ungewissheit am Markt. Der Kunde hat genommen, was er im Internet findet, allerdings ohne transparent informiert zu werden. Mit welcher Technik muss die Direktvermarktung umgesetzt werden? Wie sind die prozessualen Abläufe dahinter? Viele unserer Fachpartner waren bei dem Thema schnell überfordert. Da haben wir gesagt: Wir brauchen hier eine schlanke Lösung für unsere Kunden.“

Im Fokus der Partnerschaft: Stets der Kunde

„Als Systemhaus möchten wir den Kunden an die Hand nehmen und eine Lösung für die Direktvermarktung anbieten. Viele unserer Fachpartner sind im Gewerbebereich tätig, da ist die Direktvermarktung schlichtweg aus regulatorischer Sicht gefordert.“ Was bietet sich also besser an, als Konzept, Bau und Stromvermarktung von PV-Lösungen direkt miteinander zu verknüpfen? Kunden möchten schließlich am liebsten alles aus einer Hand. So können Prozesse für alle Seiten optimiert und möglichst viel Zeit und Aufwand eingespart werden. Genau hier knüpfen unsere Partnerschaften beim Virtuellen Kraftwerk an.

Direktvermarktung bei IBC SOLAR

Von Beginn an haben wir mit dem Input der IBC SOLAR definiert, wie z.B. das Portal, in dem die Direktvermarktung abgewickelt und Anlagen verwaltet werden, aussehen soll. So konnte das Unternehmen nach kürzester Zeit seinen Kunden die Möglichkeit geben, einen Vertrag abzuschließen – und zwar direkt über die IBC SOLAR-Website. „Unser Ziel war es außerdem, dem Kunden in unserem Look & Feel die Möglichkeit zu geben, einen Direktvermarktungspartner, den wir gut finden, anzubieten. Für unsere Kunden bietet das Virtuelle Kraftwerk da ein absolut geniales Tool. Und somit natürlich auch für uns, weil wir auf diese Weise mehr Kundenbindung erzeugen können. Das ist ein absoluter Mehrwert!“
Für unsere Kunden bietet das Virtuelle Kraftwerk da ein absolut geniales Tool. Und somit natürlich auch für uns, weil wir auf diese Weise mehr Kundenbindung erzeugen können. Das ist ein absoluter Mehrwert!

Und wie sieht es um den operativen Alltag aus?

„Am Anfang war die Partnerschaft natürlich mit etwas mehr Aufwand verbunden als heute. Allerdings war es selbst damals immer noch weniger im Vergleich zu dem, was wir zuvor an Trubel mit dem Thema Direktvermarktung bei uns hatten. Heute habe ich kaum noch operativen Workload mit dem Thema. Das Portal ist intuitiv und selbsterklärend und gerade für uns als Großhändler ist es sehr wichtig, dass die Produkte standardisiert durchlaufen und wir möglichst geringen Aufwand im täglichen Geschäft haben. Das ist quasi eine Grundmotivation für das Portal – zum einen den Kunden an die Hand zu nehmen und durch die Direktvermarktung zu führen, zum anderen aber auch der für uns reduzierte operative Aufwand.“

Strategischer Austausch mit IBC SOLAR

Darüber hinaus steht der regelmäßige strategische Austausch mit IBC SOLAR im Vordergrund, um die Partnerschaft weiterzuentwickeln sowie die Kundenlösungen weiter zu optimieren. „Der nächste Meilenstein wird Direktvermarktung-as-a-service sein, d.h. wir übernehmen für unsere Kunden den kompletten Prozess der Direktvermarktung. Diese Möglichkeit, noch einen obendrauf zu setzen, hätten wir nicht, wenn wir nicht gemeinsam mit dem Virtuellen Kraftwerk dieses Portal aufgebaut hätten. Die Struktur ist quasi schon geschaffen.

Diese Möglichkeit, noch einen obendrauf zu setzen, hätten wir nicht, wenn wir nicht gemeinsam mit dem Virtuellen Kraftwerk dieses Portal aufgebaut hätten. Die Struktur ist quasi schon geschaffen.“

Die Energiewende gelingt gemeinsam

Heute prägt sich die Zusammenarbeit durch ein tiefes Vertrauen. Bei Weiterentwicklungen unserer Produkte sind wir stets dankbar über den engen Austausch und können das Feedback von IBC SOLAR direkt in die Planungen integrieren, um am Ende das bestmögliche Resultat für alle Seiten zu erzielen. Über 200 Anlagen konnten wir so schon gemeinsam in die Direktvermarktung bringen. Neben den Anlagen der Kunden, betrifft das auch einige eigene Anlagen von IBC SOLAR selbst, die nun im Sinne der Energiewende grünen Strom einspeisen und zeitgleich attraktive Vermarktungserlöse erzielen. 

„Das Virtuelle Kraftwerk ist aus dem Start-Up Milieu der EnBW rausgewachsen. Sie haben sich gefestigt und Mitarbeiter aufgebaut – das ist sicher auch dem großen Erfolg geschuldet. Ich finde es sehr entspannt, wie pragmatisch an operative Themen und die Umsetzung herangegangen wird, ohne alles komplex zu machen, ganz egal, ob jemand operativ tätig ist, oder die Zügel in der Hand hat. Wenn wir Themen oder Anforderungen haben, rufen wir an und dann wird das schnell und pragmatisch umgesetzt. Und das von Anfang an, das schätze ich sehr an der gemeinsamen Arbeit.

Wenn wir Themen oder Anforderungen haben, rufen wir an und dann wird das schnell und pragmatisch umgesetzt.
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Pierre Fees, Head of Sales

Redispatch 2.0 – Was Anlagenbetreibende jetzt wissen müssen 4.9 (54)

Teaserbild Redispatch 2.0
Zum 1. Oktober 2021 kommt im Zuge der zweiten Auflage des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) der Redispatch 2.0 und stellt insbesondere Verteilnetzbetreiber (VNB), aber auch weitere Energieakteure vor große Veränderungen. VNB sind dann mit Einführung des Redispatch 2.0 durch die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, sich an der Engpass-Behebung der Netze zu beteiligen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Der Vorrang von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Stromeinspeisung wird mit den neuen Regelungen erstmals relativiert, indem die vorrangige Einspeisung an Bedingungen geknüpft wird. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen die Gründe für die Novellierung des Redispatch auf und gehen auf die Änderungen für Verteilnetzbetreiber und Anlagenbetreibende ein.

Was bedeutet Redispatch?

Unter Redispatch versteht man die Änderung des Dispatches, also der Kraftwerkseinsatzplanung. Kraftwerksbetreibende melden täglich ihre Einsatzplanung für den Folgetag an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Diese Meldung erfolgt mittels „Fahrplänen“, welche für jede Viertelstunde des Folgetages die geplante Energieproduktion beinhalten. Durch diese Informationen wird aufgezeigt, welches Kraftwerk zu welchem Zeitpunkt wie viel Leistung ins Netz einspeisen wird. Auf Basis dessen werden Netzzustandsanalysen getätigt, die Engpässe oder kurzfristig bevorstehende Überlastungen des Netzes aufzeigen. In einem solchen Fall ordnet der ÜBN eine Änderung des „Fahrplans” der Kraftwerke gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) an. An dieser Stelle spricht man dann von der Festlegung des sogenannten Redispatch, in dessen Zuge also Eingriffe zur Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Kraftwerken getätigt werden. Regionale Überlastungen bzw. Netzengpässe einzelner Leistungsabschnitte im Übertragungsnetz können mit Hilfe dieses Vorgangs verhindert oder beseitigt werden.

Entscheidend ist, dass Angebot und Nachfrage innerhalb des Stromnetzes ausgeglichen sind – diese Synchronisationsaufgabe gestaltet sich für alle beteiligten Akteure jedoch immer mehr als Herausforderung. Das liegt unter anderem an der Integration europäischer Strommärkte, Verzögerungen im Netzausbau, dem Atomausstieg sowie an dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, wodurch es zu Veränderungen der Lastflüsse im Netz kommt. Netzbetreiber müssen deshalb immer häufiger Redispatch-Maßnahmen vornehmen. Tendenz (weiterhin) steigend: In den kommenden Jahren kann also von einer weiteren Zunahme des Redispatch-Bedarfs ausgegangen werden.

Das übergeordnete Ziel ist dabei die Erhaltung der Netz- und Systemstabilität sowie die Vermeidung von Netzunterbrechungen, um so die Versorgungssicherheit der Verbraucher gewährleisten zu können. Dabei ist es enorm wichtig, dass nicht zu viel Kraftwerksleistung ins Netz eingespeist wird – ansonsten droht dieses an die Grenzen seiner technischen Leistungsfähigkeit zu gelangen. In so einem Fall schalten sich die Leitungsabschnitte selbst vorsorglich automatisch ab, sodass gravierende Schäden verhindert werden können. Zeitgleich erhöht sich dabei die Belastung auf den alternativen „Ausweich-Leitungen“. Bildlich gesprochen kann das mit einem Stau im Straßenverkehr verglichen werden: Wenn die Umleitungs-Strecke von allen befahren wird, kommt es hier ebenfalls über kurz oder lang zu einer Überlastung. Das führt schließlich wiederum dazu, dass neue Umleitungs-Strecken benötigt werden.

Was ist Redispatch 2.0?

Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von konventionellen Kraftwerken (bisher mit einer installierten Leistung größer 10 MW), um Leitungsabschnitte oder Trafos vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln oder zu erhöhen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

Redispatch 2.0 steht für die neuen Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz​. Durch das Netzausbaubeschleunigungs-gesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Hiernach sind ab dem 1. Oktober 2021 alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen.

Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeise-management optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

Welche Redispatch Maßnahmen gibt es?

Bezeichnend für den Redispatch ist, dass dieser mithilfe eines sogenannten Kraftwerkpärchens durchgeführt wird. Während ein Kraftwerk, das vor dem prognostizierten Engpass liegt, die Anweisung erhält weniger ins Stromnetz einzuspeisen, wird das andere Kraftwerk, welches sich hinter dem geplanten Engpass befindet, im Gegensatz dazu aufgefordert mehr elektrische Energie bereit zu stellen. So ändert sich also nicht insgesamt die Menge an Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, sondern lediglich der Standort der Produktion bzw. Einspeisung. Generell sind diese Redispatch Maßnahmen dabei nicht auf eine bestimmte Regelzone begrenzt: Sie können zum einen innerhalb einer Regelzone, zum anderen aber auch im bundesweiten Verbundnetz vollzogen werden.

Die Anzahl an Redispatch-Maßnahmen ist innerhalb der letzten Jahre immer mehr gestiegen, da nicht bei allen Übertragungsnetzen in Deutschland in sämtlichen Regionen leistungsstarke Leitungen vorhanden sind.
Besonders beansprucht werden die Übertragungsleitungen beispielsweise während der Wintermonate: Die Windräder speisen dann im Norden aufgrund der kalten und stürmischen Wetterlage deutlich mehr Strom ein und zeitgleich steigt an den industriellen Knotenpunkten in Süddeutschland der Energiebedarf. Um das automatische Abschalten der Leitungen zu verhindern, ist es dementsprechend wichtig, dass durch den Redispatch die zwei charakteristischen Handlungsschritte durchgeführt werden: Einerseits müssen die Anlagen im Norden dann ihre Einspeisung reduzieren, während die Anlagen im Süden andererseits hochgefahren werden müssen. Diese Situation wird dadurch verschärft, dass in Norddeutschland immer mehr Windparks ins Netz einspeisen und im Süden immer mehr konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden. Umso wichtiger ist also, dass der Ausbau der Nord-Süd-Strecken im Übertragungsnetz weiter vorangetrieben wird.

Welche Kosten entstehen für Redispatch Maßnahmen?

Der geplante Ausstieg aus der Atomenergie, der Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und der nur schleppend fortschreitende Ausbau der Übertragungsnetze führen dazu, dass die Anzahl der Redispatch-Maßnahmen innerhalb der letzten Jahre immens gestiegen ist.

Die entstehenden Kosten werden im Zuge dessen auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. In Summe bilden sie sich durch die Erstattung der Brennstoffkosten, den Anfahrtskosten der Anlage und aus der Entschädigung des Bilanzkreises des durch die Redispatch-Maßnahme betroffenen Anlagenbetreibers.

Die Entwicklung der Summe der Redispatch-Maßnahmen und der jährlichen Kosten, die dem Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur entnommen wurden, werden in der folgenden Abbildung aufgezeigt:

Summe der Redispatch-Maßnahmen in GWh

Warum braucht es einen Redispatch 2.0?

Als oberstes Ziel gilt jederzeit die Erhaltung der Netz- und Systemstabilität. Auch Netzunterbrechungen müssen vermieden werden, um eine sichere Versorgung der Verbraucher*innen mit Strom zu gewährleisten. Wird zur gleichen Zeit zu viel Kraftwerksleistung in das Netz eingespeist, droht das Netz an die Grenzen seiner technischen Leistungsfähigkeit zu kommen. Die Synchronisation von Angebot und Nachfrage im Stromnetz wird jedoch zunehmend zur Herausforderung. Gründe dafür sind:

  • die Integration europäischer Strommärkte
  • Verzögerungen im Netzausbau
  • der Ausstieg aus der Kernenergie
  • veränderte Lastflüsse durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie
  • die verschärfende Situation des Windparkausbaus im Norden und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken im Süden.

Was daraus folgt sind immer häufiger vorzunehmende Redispatch-Maßnahmen, sodass in den kommenden Jahren weiterhin mit erhöhtem Redispatch-Bedarf zu rechnen ist. Gleichzeitig haben Übertragungsnetzbetreiber immer weniger Spielraum, um die Redispatch-Maßnahmen umzusetzen. Der Redispatch 2.0 soll nun durch neue Regelungen zur Bewirtschaftung von Netzengpässen Abhilfe schaffen.

Was ist das Ziel des Redispatch 2.0?

Das übergeordnete Ziel des Redispatch 2.0 fokussiert sich auf die kostengünstigere und diskriminierungsfreie Beseitigung von planbaren und nicht planbaren Netzengpässen im lokalen und regionalen Raum. Die Netzführung soll folglich optimiert und Kosten für die Behebung von Netzengpässen reduziert werden.

Welche Änderungen bringt der Redispatch 2.0?

Die Einführung des Redispatch 2.0 wird dazu führen, dass mehr Akteure eine Verschiebung ihrer geplanten Stromproduktion zur Vermeidung von Netzengpässen vornehmen werden (müssen) als heute. Momentan sind es nur konventionelle Kraftwerke, die eine solche Verschiebung auf Basis von Anforderungen der ÜNB umsetzen. Zukünftig müssen seitens der Netzbetreiber auch Anlagen der Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen im Redispatch-Prozess berücksichtigt werden.
Eine weitere zentrale Änderung, die der Redispatch 2.0 mit sich bringt und die Anzahl der betroffenen Anlagen zusätzlich erhöhen wird, ist, dass mit dem Redispatch 2.0 alle Anlagen ab 100 kW miteinbezogen werden. Zuvor waren nur Anlagen > 10 MW von den Maßnahmen betroffen.
Verteilnetzbetreiber werden eine gänzlich neue Rolle im Redispatch erhalten.

Die neuen Aufgaben der VNB sind demnach:

  • tägliche Einspeiseprognosen
  • netztechnische Wirksamkeit sicherstellen
  • Flexibilitätsbeschränkungen an Knotenpunkten berechnen

Zudem müssen Bilanzierung, Bewirtschaftung und Abrechnung auf die neuen Anforderungen umgestellt werden.
Die Regelungen zum Einspeisemanagement von Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen werden mit dem Redispatch 2.0 aufgehoben. Das System des Einspeisemanagements, wie wir es heute kennen, wird also zum 1. Oktober in den Redispatch 2.0 überführt.

Auch Anlagenbetreibende bleiben vom Redispatch 2.0 nicht unverschont. Eine wesentliche Aufgabe ist die Mitteilung der Stammdaten, Stammdatenänderungen und Nichtverfügbarkeiten der Anlage an den Netzbetreiber. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, die optimale Abschaltreihenfolge der betroffenen Anlagen festzulegen. Seitens des Gesetzgebers stehen noch nicht alle Einzelheiten bezüglich der Redispatch 2.0-bezogenen Aufgaben für Anlagerbetreibende fest. Sicher ist jedoch, dass Anlagenbetreibende zum Träger zahlreicher neuer Pflichten werden und damit deutlich mehr Verantwortung erhalten. Diese Verantwortung kann jedoch auf einen Einsatzverantwortlichen, z.B. das Virtuelle Kraftwerk als Direktvermarkter, übertragen werden. Anlagenbetreibende, die ab dem 1. Oktober nicht selbst in der Pflicht stehen möchten, müssen dann einen Einsatzverantwortlichen benennen, der diese Pflichten für sie übernimmt.

Ablauf Redispatch 2.0

Welche Anlagen werden zum Redispatch 2.0 herangezogen?

Lediglich konventionelle Kraftwerke werden bislang beim Redispatch vonseiten der ÜBN in die Verantwortung genommen. Erneuerbare Energien hingegen spielen beim derzeitigen Netzengpassmanagement nur dann eine Rolle, wenn sie im Zuge des Einspeisemanagements (EinsMan) abgeregelt werden. Konkret bedeutet das: Anlagen der Erneuerbaren Energien dürfen erst dann über das Einspeisemanagement abgeregelt werden, wenn alle konventionellen Möglichkeiten vollends über das Redispatch erschöpft sind.
Durch den Redispatch 2.0 sollen jedoch die Kosten im Gesamtsystem sinken, indem man die im Rahmen des Netzengpasses geregelten Mengen auf ein Minimum reduziert. Hier kommen die Erneuerbaren Energien ins Spiel, schließlich können diese deutlich effizienter bei der Abregelung eingesetzt und die steigenden Kosten der Redispatch-Maßnahmen somit wieder gesenkt werden.

Warum ist das so? Dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen liegen durch ihren individuellen Standort oftmals näher am Netzengpass und sind deshalb potenziell besser dafür geeignet diesen zu beseitigen. Im Zuge des Redispatch 2.0 werden also auch Erneuerbare-Energien-Anlagen und KWK-Anlagen sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Prozess involviert.

Ist die Teilnahme am Redispatch 2.0 für Erneuerbare-Energien-Anlagen verpflichtend?

Folgende Anlagen sind verpflichtet, am Redispatch 2.0 teilzunehmen:

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen mit installierter Leistung > 100 kW
  • KWK-Anlagen mit installierter Leistung > 100 kW
  • Anlagen < 100 kW, sofern diese bereits durch einen Netzbetreiber gesteuert werden können

Konventionelle Erzeugungsanlagen sollen auch in Zukunft primär herangezogen, d.h. zur Vermeidung von Netzengpässen abgeregelt, werden. Auf Erneuerbare-Energien-Anlagen wird dann zurückgegriffen, wenn ihre Regelung um den Faktor 10 günstiger ist als die Regelung konventioneller Anlagen. Auf KWK-Anlagen wird zurückgegriffen, wenn ihre Regelung um den Faktor 5 günstiger ist als die Regelung einer konventionellen Anlage. Der individuelle Standort der dezentralen Anlagen bekommt dadurch zunehmende Bedeutung. Zudem ist davon auszugehen, dass auch Photovoltaik- und Biogasanlagen zukünftig vermehrt vom Management der Netzengpässe betroffen sein werden.

Wie werden Erneuerbare-Energien-Anlagen entschädigt, wenn sie im Rahmen des Redispatch 2.0 abgeregelt werden?

Im Falle der Redispatch-Aktivierung einer Erneuerbare-Energien-Anlage wird diese entsprechend vergütet. Anlagenbetreibende erhalten dann für den Einsatz ihrer Anlage zur Netzengpassbewirtschaftung eine Entschädigung, die etwa der Höhe des Vergütungsverlustes entsprechen soll. Damit bringen die Regelungen keine finanziellen Nachteile für Anlagenbetreibende. Direktvermarktern bzw. Bilanzkreisverantwortliche sind hingegen durch steigende Aufwände bei der Abrechnung und Bilanzierung der Anlagen auch finanziell vom Redispatch betroffen.

Wie verläuft die Steuerung einer Anlage im Falle eines Abrufs im Redispatch 2.0?

Bei konventionellen Kraftwerken ist die Sache klar. Die ÜNB weisen die Kraftwerksbetreiber an, welche daraufhin ihr Kraftwerk hoch- oder runterregeln. Bei Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen gibt es hingegen zwei Modelle zu beachten:

Im „Duldungsfall“ schickt der anweisende VNB das Anforderungssignal an die Anlage und steuert die Anlage selbst. Die Anlage wird also durch den VNB hoch- oder runtergeregelt.

Beim „Aufforderungsfall“ übergibt der VNB eine Sollwert-Anweisung als Signal an den Einsatzverantwortlichen, z.B. ein virtuelles Kraftwerk, und dieser übernimmt anschließend die Hoch- oder Runterregelung der Anlage entlang des Signals. Das Virtuelle Kraftwerk (Direktvermarkter) agiert in diesem Fall als Dienstleister für die Anlagenbetreibenden.

Wie funktioniert der Redispatch 2.0 beim Virtuellen Kraftwerk der EnBW?

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Redispatch 2.0: Webinare

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Redispatch 2.0: FAQ

Wenn Sie als Kunde eine Zuordnungsliste (= ID der Technischen Ressource zu einer steuerbaren Ressource) erhalten oder aufgefordert werden, diese herunterzuladen, senden Sie diese bitte an service@interconnector.de.
Sie haben Fragen zum Redispatch 2.0 und suchen Lösungen?
Pierre Fees, Head of Sales

Photovoltaik installieren: Die wichtigsten Fragen & Antworten 4.5 (84)

Photovoltaik installieren - Blogbeitrag Bild

Rund 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es derzeit in Deutschland. Damit diese so viel umweltfreundlichen Strom wie möglich produzieren können, muss bei der Installation alles richtig laufen. Haben Sie sich auch für eine Photovoltaikanlage entschieden und fragen sich, wie es nun weiter geht? Wir erklären Ihnen, welche Kosten bei der Installation Ihrer PV-Anlage entstehen, welche Schritte Sie durchlaufen müssen und was es zu beachten gibt.

In unserem Beiträgen verwenden wir das generische Maskulinum aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechteridentitäten.

Welche Schritte sind für die PV-Installation erforderlich?

Nach der Planung Ihrer Photovoltaikanlage und den zugehörigen Meilensteinen wie der Abschätzung Ihrer Dachfläche oder der Einholung einer Baugenehmigung folgt die Montage und Installation der Anlage.

Vor der Montage

Zunächst gilt es, einen Photovoltaik Projektierer zu finden, der das gesamte Projekt steuert, die Montage und Installation der Anlage plant und durchführt. Zur Planung gehört auch das Finden von professionellen Partnern für die korrekte Installation der Anlage. Die meisten PV-Anlagen werden auf Dächern installiert, sodass oft ein Dachdecker, Zimmermann oder Statiker herangezogen werden muss. Immer hingegen benötigt es das Fachwissen eines Elektroinstallateurs, denn die professionelle elektrische Installation der Anlage ist nicht nur ausschlaggebend für die erfolgreiche Stromproduktion, sondern auch für die Vermeidung von teuren Fehlern.

Wenn die Solaranlage den überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist, wie es bei den meisten Anlagen der Fall ist, muss der Netzbetreiber kontaktiert werden, denn im Stromnetz muss jederzeit Transparenz bezüglich der eingespeisten und verbrauchten Strommenge herrschen. Daher muss bei jeder Anlage über 7kWp ein Smart Meter eingesetzt werden, sodass die ein- und ausgehenden Strommengen jederzeit an den Netzbetreiber übermittelt werden. Der Netzbetreiber segnet die Daten zur geplanten Anlage ab oder informiert über ggf. notwendige Änderungen.

Sind die ersten beiden Schritte erledigt geht es an die Vorbereitung der Montage: Um die höchstmögliche Stromerzeugung der Anlage zu erreichen, müssen alle Arten von Abschattungen entfernt werden, also alles, was einen Schatten auf die Anlage werfen kann (z.B. Bäume und Sträucher). Schatten, von umliegenden Häusern, Kaminen oder Strommasten, werden im Voraus mit eingeplant.

Montage

Für die Unterkonstruktion werden Dachhaken (Winkel aus Metall) unter den Dachziegeln verschraubt. Hierfür müssen die Dachziegel kurzzeitig entfernt und ggf. auch in kleinen Teilen abgeschnitten werden.

In diese Haken wird das Montagesystem eingebaut, in das wiederum danach die einzelnen Photovoltaik-Module eingesetzt und befestigt werden.

Danach werden die einzelnen Solarmodule mittels eines Stecksystems oder elektrischer Verdrahtung in Reihenschaltung miteinander verbunden.

Installation

Anschließend wird die Verkabelung in das Hausinnere weitergeführt und die technische Installation der Solaranlage wird vorgenommen. Im Inneren des Hauses, meist einem Kellerraum, in dem konstante gemäßigte Temperatur herrscht, wird die Anlage an weitere Geräte wie den Wechselrichter, das Energiemanagementsystem und/oder einen Batteriespeicher angeschlossen, je nachdem ob die Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeist oder nicht. Mehr zum Aufbau und der Funktionsweise von Solaranlagen lesen Sie hier. Für die elektrische Installation benötigen Sie die Hilfe eines Elektroinstallateurs – der installiert auch gleich einen Überspannungsschutz.

Zuletzt prüft der Fachkundige bei der Inbetriebnahme die technischen Daten der Solaranlage und hält diese schriftlich im Inbetriebnahmeprotokoll fest.

Nach der Installation

Die Solaranlage produziert nun Strom – und speist den überschüssigen Strom auch ins öffentliche Netz ein. Um die Einspeisevergütung inklusive Prämien zu erhalten, müssen Sie die Anlage anmelden im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Alle Details, Fristen und die Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier. Das geht ganz einfach online.

Wenn Sie für den erzeugten Strom Ihrer Anlage allerdings Mehrerlöse im Vergleich zur gesetzlichen Einspeisevergütung generieren möchten, rät Ihr Projektierer oder Solarteur dazu, den Strom ihrer Anlage direktvermarkten zu lassen (für Anlagen ab 100kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend). Doch auch für kleinere Anlagen lohnt sich die Direktvermarktung: Sei es für die schnellere Amortisierung der Anschaffungskosten oder Erlöse, die im Ertrag und zeitlich über die EEG-Förderung hinausgehen. Rechnen Sie auf unsere Website ganz einfach Ihr Ertragspotenzial aus und lesen Sie hier, welche Fristen Sie für die Direktvermarktung einhalten müssen.

Obwohl die Anlagen im Regelfall recht wartungs- und reparaturarm sind, ist die regelmäßige Wartung der PV-Anlage wichtig, besonders die der zugehörigen Elektronik. So können auch potentielle Fehlerquellen eliminiert werden – ein Vergleich der Leistungswerte mit denen direkt nach der Inbetriebnahme kann hierüber Aufschluss geben.

Photovoltaikanlage selbst installieren oder nicht?

Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, jemanden mit der Installation der PV-Anlage zu beauftragen. Die PV-Module können Sie selbst montieren, allerdings muss die gesamte Anlage von einem Elektroinstallateur angeschlossen werden. Im gesamten Montageprozess gibt es einiges zu beachten, vor allem die Brandschutzsicherheit. Bei Photovoltaikanlagen fließen erhebliche Gleichströme, die weit über die haushaltsüblichen 220 Volt-Leitungen hinausgehen. Somit steigt die Brandgefahr durch Lichtbögen, wenn die Verkabelung unsachgemäß oder schlecht isoliert installiert wird – nicht zuletzt verlaufen die Leitungen durch das Haus. Fehler bei der Montage oder Installation können schwerwiegende Konsequenzen haben, bei einer unsachgemäßen Installation erlischt beispielsweise die Garantie auf die PV-Module oder der Versicherungsschutz Ihrer Anlage im Schadensfall. Wir raten Ihnen darum von der eigenhändigen Montage Ihrer Photovoltaikanlage ab und empfehlen zum Schutz Ihrer persönlichen und finanziellen Sicherheit, Ihre Anlage professionell installieren zu lassen.

Poster: Aufbau & Funktionsweise einer Solarzelle

Poster: Aufbau einer Solaranlage

Welche Experten benötigt man für die Installation einer Photovoltaikanlage?

Für die Planung und die Montage der PV-Anlage benötigt es die Erfahrung und Expertise von Fachbetrieben: Projektierer und Solarteure (Solar-Installateure) sind hier die besten Wegbegleiter, die Ihre Anlage von der Konzeption bis zur Fertigstellung betreuen. Je nach Zustand Ihres Daches, oder bei einem Neubau, empfiehlt es sich, Statiker, Dachdecker oder Zimmermänner heranzuziehen. Das können Sie entweder selbst übernehmen oder Ihren Projektierer damit beauftragen. Für die Installation und den Netzanschluss ist ein Elektroinstallateur notwendig und für die Vermarktung Ihres Stroms empfiehlt es sich, einen Direktvermarkter zu beauftragen.

Was muss bei der Photovoltaik Installation berücksichtigt werden?

Um die optimale Funktion der Solaranlage sicherzustellen, muss die richtige Montageart gewählt werden: Die Anlage muss im richtigen Winkel und der richtigen Ausrichtung auf der gegebenen Dachfläche montiert werden. Eine ertragreiche Ausrichtung (Süden, Westen, Süd-West) ist ebenso wichtig wie der Winkel der Anlage (Azimut). Auch müssen Abschattungen wie Bäume und Sträucher entfernt werden und die Anlage im Voraus so geplant werden, dass umstehende Gebäude o.Ä. keinen Schatten auf die Anlage werfen und somit den Stromertrag mindern.

Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass die Anlage der Schnee- und Windlast standhält, also dass sie sicher befestigt wurde und für die Witterungsverhältnisse der Umgebung gesichert ist.

Nicht zuletzt müssen Sie sich um die geeignete Versicherung für Ihre Anlage kümmern – nur, weil sie auf Ihrem Hausdach montiert ist, bedeutet das in der Regel nicht, dass sie automatisch mitversichert ist. Eine Photovoltaikanlagen-Versicherung bzw. Haftpflichtversicherung ist also ein Muss. Alles zur richtigen Versicherung Ihrer Anlage erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Photovoltaikversicherung.

Wie lange dauert die Installation einer PV-Anlage?

Die Montage- und Installationszeit hängt mit der Größe der Anlage zusammen. Eine Anlagengröße von 10kWp zu verbauen dauert in der Regel zwischen einem und drei Werktagen. Auch die Gegebenheiten vor Ort, d.h. die Dachart, Beschaffenheit des Daches sowie die Zugänglichkeit der Baustelle spielen eine Rolle.

Welche Kosten entstehen beim Installieren einer PV-Anlage?

Die Kosten für die Installation der Anlage ergeben sich aus den Kosten für die Bestandteile der Anlage (Module, Schienen, Kabel, Wechselrichter, etc.) sowie den fachkundigen Einbau von Solarteur, Projektierer, Elektroinstallateur und potentiellen anderen Dienstleistern sowie der Anmeldung beim Netzbetreiber. Eine Standardisierung der Preise ist generell nicht vorhanden, da die Installation individuell auf die Gegebenheiten angepasst wird. Unter anderem können die Zugänglichkeit des Daches oder Geländes, die benötigte Sicherung oder Gerüste ebenso Kostenfaktoren sein, wie die Beschaffenheit des Daches.

Eine Photovoltaikanlage im privaten Umfeld liegt bei rund 1.400,00 Euro pro Kilowatt-Peak – die Kosten für den Einbau sind in dieser Kalkulation bereits beinhaltet. Die Anschaffung und Installation einer mittelgroßen Anlage mit 10 kWp kostet somit zwischen 10.000 und 11.000 Euro. Die Preise für einen Batterie-Stromspeicher variieren zusätzlich zwischen 7.000 und 12.000 Euro.

Welche Montageformen gibt es für die Installation einer Photovoltaikanlage?

Schrägdach-Montage

Auf Schrägdächern kann man Solaranlagen entweder dachparallel oder anstelle der Dachziegel (Indach) montieren. Durch die bereits gegebene Schräge des Daches kann die Anlage ohne weitere Neigung und Ständer montiert werden.Bei der Indach-Montage werden die Solarmodule anstelle von Dachziegeln angebracht, was sich besonders für Hausneubauten eignet und anbietet.Verbreiteter ist die dachparallele Montage der Solaranlage. Bei dieser Montageart bleiben die Dachziegel an Ort und Stelle, werden zur Verschraubung des Montagesystems herausgenommen und wieder eingesetzt, zurechtgesägt oder durch Alternativen ersetzt.Im Anschluss werden bei beiden Montagearten die Schienen des Montagesystems auf die Haken gesetzt. Die einzelnen Solarmodule werden mit sogenannten Modulklemmen an den Schienen befestigt.

Flachdach-Montage

Für die Montage von Solaranlagen auf Flachdächern werden Ständer eingesetzt, mit deren Hilfe die Module in die ertragreichste Neigung und Ausrichtung positioniert werden. Welche Art von Ständerung eingesetzt wird, hängt von der Beschaffenheit des Daches ab.Bei einem Flachdach aus Metall werden die Ständer am Dach festgeschraubt und doppelt abgedichtet, sodass kein Wasser in die Oberfläche des Daches gelangen kann.Ist keine Verschraubung der Ständer auf dem Dach möglich, da es beispielsweise mit einer Schotterschicht bedeckt ist, werden die Ständer mit Gewichten befestigt und somit vor starken Witterungsverhältnissen geschützt. Bei der Indach-Montage werden die Solarmodule anstelle von Dachziegeln angebracht, was sich besonders für Hausneubauten eignet und anbietet.Verbreiteter ist die dachparallele Montage der Solaranlage. Bei dieser Montageart bleiben die Dachziegel an Ort und Stelle, werden zur Verschraubung des Montagesystems herausgenommen und wieder eingesetzt, zurechtgesägt oder durch Alternativen ersetzt.Im Anschluss werden bei beiden Montagearten die Schienen des Montagesystems auf die Haken gesetzt. Die einzelnen Solarmodule werden mit sogenannten Modulklemmen an den Schienen befestigt.

Photovoltaikversicherung: Alles was Sie wissen müssen 4.9 (39)

Photovoltaikversicherung - Blogbeitrag Bild

Photovoltaikanlagen gewinnen in Deutschland Jahr zu Jahr an Beliebtheit – ganz im Sinne der Energiewende. Das ist kein Wunder, schließlich steigen die Kosten für die Energielieferung immer weiter an, während PV-Module und komplette Anlagen mit wachsender Nachfrage immer günstiger zu kaufen sind. Der Gedanke, eine eigene Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu betreiben, wird also sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich immer reizvoller.
Schwer kontrollierbare äußere Einflüsse wie Sturm und Hagel können jedoch die empfindlichen Solarmodule beschädigen und hohe Reparaturkosten bei dem oder der Betreibenden verursachen. Hinzu kommen Ertragsausfälle für die Zeit, in der die Anlage keinen Strom produzieren oder einspeisen kann. Eine Photovoltaikversicherung kann solche finanziellen Risiken absichern und ist daher in den meisten Fällen zu empfehlen. In diesem Beitrag erläutern wir welche Arten von Versicherungen für PV sich unterscheiden lassen, welche Leistungen diese abdecken sollten und welche Kosten auf Anlagenbetreibende zukommen.

Was ist eine Photovoltaikversicherung?

Anlagenbetreibende können finanzielle Risiken durch mögliche Schäden an oder durch ihre Photovoltaikanlage mit einer Photovoltaikversicherung absichern. Bei Anlagenbetreibenden wird hier grundsätzlich zwischen drei relevanten Arten der PV-Versicherung unterschieden (für Monteure gibt es weitere Möglichkeiten zum Versicherungsschutz, z.B. die Montageversicherung). 

Mit der klassischen Photovoltaikversicherung, auch Allgefahrenversicherung genannt, werden Schäden abgedeckt, die an der Anlage selbst bzw. an einzelnen Komponenten entstehen und durch unterschiedlichste Ursachen hervorgerufen werden können. Die Ertragsausfallversicherung sichert zudem ausfallende Erträge ab, die mit der fehlenden Funktionstüchtigkeit der Anlage einhergehen. Jedoch ist dieser Versicherungsschutz in den meisten Fällen bereits mit der Photovoltaikversicherung abgedeckt. Zusätzlich deckt eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage Schäden ab, welche durch die Anlage verursacht entstehen, jedoch nicht direkt die Anlage selbst betreffen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, sich zu versichern: Zum einen können Photovoltaikanlagen über einen Zusatz einer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Durch die Installation steigt schließlich der Wert des gesamtes Objekts, sodass die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erhöht werden muss. Zum anderen können jedoch auch separate Verträge mit anderen Anbietern geschlossen werden.

Ist eine Photovoltaikversicherung sinnvoll?

Naturereignisse oder technische Defekte, die schwere Schäden an einer Photovoltaikanlage verursachen, sind zwar nicht häufig, dennoch können sie im Laufe eines Anlagenlebens auftreten. Damit Anlagenbetreibende am Ende nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, empfiehlt sich in der Regel eine leistungsstarke Photovoltaikversicherung.Jede Versicherungsgesellschaft entscheidet für sich, in welchem Umfang sie Schäden, die an oder durch die Photovoltaikanlage ausgelöst werden, abdeckt. Hierbei unterscheiden sich sowohl die Arten der Schäden, die übernommen werden, sowie die Deckungssummen. Natürlich bringt auch eine Versicherung weitere Kosten mit sich. Ob der Abschluss einer Photovoltaikversicherung im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet sich in der Regel an drei Fragen:
  1. Welche Leistung hat die Anlage?
  2. Wie wahrscheinlich ist ein Schadensfall?
  3. Wie groß ist der finanzielle Schaden, sowohl bezogen auf die Reparaturkosten als auch Ertragsausfälle bei einem längeren Ausfall der Anlage
Eine nähere Betrachtung dieser Faktoren zeigt in der Regel schnell, ob sich der Abschluss der Photovoltaikversicherung lohnt oder nicht.

Welche Schäden kann eine Photovoltaikversicherung abdecken?

Schäden an der eigenen Photovoltaikanlage können durch zahlreiche Ereignisse entstehen: Sturm, Hagel, Brand, Überspannung und Schneedruck gehören wohl zu den häufigsten Ursachen und sind in der Regel durch eine gute Photovoltaikversicherung abgedeckt. Feuer, Sturm und Überspannung zählen dabei zu den teuersten Schäden an einer Photovoltaikanlage.

Wer sich für eine Photovoltaikversicherung interessiert, sollte also nicht nur den Preis, sondern immer auch die Leistungen der Versicherung gründlich vergleichen, denn nicht immer sind Schäden durch jegliche Ursachen mitversichert. Gerade bei Diebstahl, grober Fahrlässigkeit, Ertragsausfall und Tierbissen, z.B. durch einen Marder, empfiehlt es sich die Leistungen eines Versicherung genau unter die Lupe zu nehmen.
Als Mindestschutz einer Photovoltaikversicherung werden folgende Leistungen empfohlen:

  • Diebstahl, Einbruch und Vandalismus
  • Sturm und Hagel
  • Wasser und Frost
  • Schneedruck
  • Brand
  • Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • Grobe Fahrlässigkeit bis zu 2.500 Euro
  • Tierbisse bis 1.000 Euro
  • Ertragsausfall

Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass eine Klausel für die Ertragsausfallversicherung miteingeschlossen ist. Kommt es durch eine der oben genannten Ursachen zu einem längeren Ausfall der Anlage, kann in dieser Zeit kein Ertrag über die Einspeisevergütung bzw. die Direktvermarktung erzielt werden. Hier springt die Ertragsausfallversicherung ein und ersetzt Ihre finanziellen Ausfälle. Eine vereinbarte Karenzzeit von 1-2 Tagen ist jedoch normal, das heißt die Versicherung gleicht den Ertragsausfall in der Regel erst dann aus, wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum stillsteht.

Bei der Wahl des Versicherungsanbieters sollte zudem unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Komponenten, die für den einwandfreien Betrieb der Photovoltaikanlage sorgen, in die Versicherung eingeschlossen sind.
Achten Sie darauf, dass folgende Bauteile der Photovoltaikanlage auf jeden Fall mitversichert sind:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter
  • Zähler
  • Montagesystem (inkl. Anschlüsse und Verbindungsstücke)
  • Verkabelung (auf Gleichstrom- und Wechselstromseite)

Viele Versicherer bieten bei Abschluss einer Photovoltaikversicherung mittlerweile eine integrierte Haftpflichtversicherung an. Stellen Sie sich vor, Teile Ihrer Anlage lösen sich bei einem Sturm vom Dach und stürzen auf das Auto Ihres Nachbars. Nicht immer kommt für derart immense Schäden die private Haftpflichtversicherung auf – umso wichtiger, dass auch solche Schäden von Ihrer Photovoltaikversicherung übernommen werden.
Eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage versichert also Schäden, die durch die Photovoltaikanlage entstehen und für die der Betreiber der Anlage haftbar ist. Eingeteilt werden diese nach Personenschäden, Sachschäden und weitere Schäden (darunter z.B. Gutachter- und Gerichtskosten, wenn die Haftpflicht geprüft werden muss).

Was kostet eine Photovoltaikversicherung?

Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung hängen primär von folgenden Faktoren ab:

  • Montageort (Schrägdach, Flachdach, Fassade, Boden)
  • Art und Anzahl der Module
  • Einspeisung in das öffentliche Stromnetz
  • Jährlicher Ertrag
  • Neuwert der Anlage
  • Baujahr der Anlage

Jedoch können auch weitere Faktoren für die Berechnung der Kosten der Photovoltaikversicherung eine Rolle spielen:

  • Risikoort
  • Höhe der Anlage über dem Boden
  • Herstellerfirma der Module
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Jahr der Inbetriebnahme durch den Energieversorger
  • Anzahl und Art der Wechselrichter und der Akkumulatoren
  • Firma, die die Montage vorgenommen hat
  • Zusatzleistungen

Auf Basis dieser Angaben kalkulieren Versicherungsunternehmen das Risiko Ihrer Photovoltaikanlage und berechnen entsprechend die Höhe der Versicherungsprämie.
Natürlich unterscheiden sich auch die Preise der einzelnen Versicherungsgesellschaften, weshalb sich ein ausgiebiger Vergleich von Preis und inbegriffenen Leistungen lohnt. Bei den Kosten für die Versicherung lässt sich mit etwa 50–250 Euro pro Jahr rechnen. Günstige Angebote erhalten Sie bereits für unter 100 Euro im Jahr. Je leistungsstärker ein Tarif, desto teurer wird dieser in der Regel auch sein. Achten Sie dennoch darauf die Mindestleistungen von Ihrer Versicherung abdecken zu lassen, um im Schadensfall nicht trotz Photovoltaikversicherung auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Auch die Kosten der Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen sind nicht allzu hoch und können häufig bereits mit 40–50 Euro gedeckt werden (natürlich abhängig von der Deckungshöhe). Bedenkt man die Risiken, die durch die Versicherung abgedeckt werden, besteht auf jeden Fall ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, sodass sich ein Abschluss in den meisten Fällen lohnt. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen, kann es sich lohnen dort nachzuhaken, ob die Prämie für die Photovoltaik-Haftpflichtversicherung nicht sogar bereits inbegriffen ist. Oft kann diese auch gegen einen niedrigen Zusatzbeitrag miteingeschlossen werden.

Kann man eine Photovoltaikversicherung steuerlich absetzen?

Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar. Neben den Anschaffungskosten können auch Wartungs- und Betriebskosten abgesetzt werden. Die für den laufenden Betrieb der PV-Anlage anfallenden Kosten können direkt als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Hierunter fallen auch die Beiträge zur Photovoltaikversicherung. Mehr zu Steuern bei PV-Anlagen lesen Sie in unserem Blogbeitrag: Photovoltaikanlage & Steuern.

Welche Anbieter für Photovoltaikversicherungen gibt es?

Photovoltaikversicherungen werden von zahlreichen Versicherungsunternehmen angeboten. Anbieter und deren Tarife unterscheiden sich dabei nicht nur bei den Kosten, sondern auch bezüglich der Leistungen. Aus diesem Grund empfehlen wir Anlagenbetreibenden einen ausgiebigen Tarifvergleich durchzuführen. Im Internet finden Sie hierzu zahlreiche kostenfreie Tarifrechner. Wichtig sind dabei insbesondere folgende Faktoren:

  • Leistungen des Versicherungstarifs (Welche Risiken werden abgedeckt?)
  • Höhe der Zahlung des Versicherers im Schadensfall
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Verfahren bei einem Totalschaden der Anlage

Informieren Sie sich z.B. auf der Seite der Stiftung Warentest, welche Tarife und Anbieter sowohl für Einfamilien- auch als für Mehrfamilienhäuser (Wohngebäudeversicherung) zum Testsieger mit bestem Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet wurden.

Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage? 5 (31)

Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage?

Die Nutzung von Sonnenstrahlen zur Stromherstellung ist eine der nachhaltigsten Energieerzeugungsmethoden. Folglich spielen Photovoltaikanlagen, in denen Solarenergie in elektrische Energie umgewandelt wird, eine zentrale Rolle für den Erfolg der Energiewende. Mit einer eigenen Solaranlage lassen sich auch die eigenen Stromkosten reduzieren – doch wie funktionieren PV-Anlagen eigentlich? 

In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie eine PV-Anlage aufgebaut ist, welche die essentiellen Bestandteile der Anlage sind, und wie genau aus Sonnenstrahlen unser Strom entsteht.

Aus welchen Funktionskomponenten besteht eine Photovoltaikanlage?

Sonnenlicht ist alles, was die Solarzellen einer Photovoltaikanlage zur Stromherstellung benötigen. Doch was passiert, wenn die Solarzellen die Lichtenergie in elektrische Energie umgewandelt haben? Solarstrom entsteht durch:  

Wie funktionieren die Solarmodule bei einer Photovoltaikanlage?

Die Solarmodule einer Photovoltaikanlage bestehen aus mehreren einzelnen Solarzellen, die miteinander in Reihenschaltung zusammengeschaltet sind. Ein Solarmodul ist eine “Platte”, die man auf einem Hausdach sehen kann. Im Schnitt besteht eine Photovoltaikanlage aus 10 bis 36 Solarmodulen, die in der ertragreichsten, d.h. sonnenreichsten, Ausrichtung auf dem Dach eines Hauses oder Gewerbes befinden. Die Solarzellen bestehen aus sogenannten Halbleiterschichten aus Silizium, aus denen Elektronen durch die Sonneneinstrahlung freigesetzt werden und somit elektrische Energie erzeugen (photovoltaischer Effekt). Lesen Sie weiter zum Aufbau einer Solarzelle in unserem Glossarbeitrag zum Thema. Im Solarmodul wird also das Licht der Sonne also direkt in elektrische Energie, genauer in Gleichstrom (DC), umgewandelt. Dieser Strom ist allerdings noch nicht im Haushalt oder für die Einspeisung ins öffentliche Netz verwendbar und muss zunächst in Wechselstrom (AC) umgewandelt werden. Für die Umwandlung in Wechselstrom benötigt man einen Wechselrichter. 

Wie funktioniert ein Solaranlagen Wechselrichter?

Der Gleichstrom aus dem Solarmodul wird mittels eines Solarkabels an den Wechselrichter weitergeleitet und dort zu Wechselstrom umgewandelt. Wechselrichter sind Stromwandler und stellen die Verbindungsstelle zwischen dem Solarmodul und dem häuslichen oder öffentlichen Stromnetz her. Ohne den Wechselrichter wäre der Strom aus den Solarmodulen nicht verwendbar – der Wechselrichter ist daher neben den Solarmodulen der zentrale Bestandteil einer Photovoltaikanlage. Wechselrichter erfüllen je nach Modell, der Größe und des Standorts der Anlage verschiedene andere Funktionen: Sie können beispielsweise die gesamte Anlage steuern und überwachen, Betriebsdaten erfassen oder die Netzeinspeisung unterbrechen und somit das Netz vor Überlastung schützen. Wechselrichter werden im Haus angeschlossen, nach Möglichkeit in kühlen Räumen, da bei der Stromumwandlung Wärme entsteht, die an die Umgebung abgegeben wird. 

Welche Arten von Wechselrichtern gibt es?

Der Wechselrichter ist immer auf die Photovoltaikanlage zugeschnitten. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Wechselrichter-Typen: dem Solarwechselrichter und dem Batteriewechselrichter.  Der Solarwechselrichter wandelt, wie oben beschrieben, den Gleichstrom in handelsüblichen Wechselstrom um, damit er im Haushalt verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.  Um Strom speichern zu können, gibt es die sogenannten Batteriewechselrichter, die den Wechselstrom vor der Speicherung in Batteriespeichern wieder in Gleichstrom umgewandelt werden, da die Speicher nur Gleichstrom aufbewahren können. Unter den Solarwechselrichtern unterscheidet man ferner zwischen verschiedenen Wechselrichtern: Modulwechselrichter werden meist bei kleineren Anlagen an jeweils ein Solarmodul angeschlossen, sodass jedes Modul einen eigenen Wechselrichter hat. Beim sogenannten Stringwechselrichter werden mehrere Module in Reihenschaltung geschaltet (String). Diese Wechselrichter sind am weitesten verbreitet und werden bei Anlagen jeder Größe eingesetzt. Zentralwechselrichter werden bei großen Anlagen eingesetzt und verwalten zahlreiche Module gleichzeitig.  

Wie funktioniert der Zwei-Richtungs-Zähler bei einer Solaranlage?

Zwei-Richtungs-Zähler werden bei Solaranlagen verwendet, um den Strom zu kontrollieren, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird und gleichzeitig die Menge des eigens produzierten Stroms zu ermitteln, die lokal eigens verbraucht wird. Der vom Wechselrichter gewandelte Strom wird in einem Erzeugungszähler erfasst und in das Hausnetz eingespeist, wenn es sich um eine Anlage mit Eigenverbrauch handelt. Der Zwei-Richtungs-Zähler überwacht also, wieviel Strom zusätzlich zur Eigenerzeugung benötigt wird und wie viel bei überschüssiger Produktion ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Wie funktioniert der Photovoltaik Batteriespeicher?

In einem Batteriestromspeicher kann überschüssiger Strom aus der Solaranlage gespeichert und für die Nutzung zuhause verfügbar gemacht werden. So können teure Strombezugspreise vermieden werden und Energiekosten gesenkt werden. Mit der sinkenden Einspeisevergütung für den Solarstrom entscheiden sich immer mehr Privatpersonen dazu, den Strom ihrer Photovoltaikanlage zu speichern und für den Eigenbedarf zu verwenden. Diese Technologie ist eine recht neue Erfindung, deren Speicherleistung ausbaufähig ist. Daher wird in diesen Fällen lediglich der Strom in das öffentliche Netz eingespeist, der vom Batteriespeicher nicht gespeichert werden kann. Man unterscheidet zwischen Lithium-Ionen-Speichern und Blei-Batteriespeichern. Man bezeichnet den Stromspeicher als Batteriespeicher, da es sich um einen wiederaufladbaren Akku handelt. Mit dem überschüssigen Solarstrom wird der Akku aufgeladen, um an weniger ertragreichen Zeitpunkten den gespeicherten Solarstrom nutzen zu können. Ohne den Batteriespeicher (auch Solarstromspeicher genannt) können nur etwa 30 Prozent des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch genutzt werden. Mit einem Speicher kann die Eigenstromnutzung auf bis zu 80 Prozent des Solarstroms erhöht werden.

Wie funktioniert das Energiemanagement bei einer Solaranlage?

Das Energiemanagementsystem (EMS) regelt sowohl im gewerblichen, als auch im privaten Umfeld die Energieerzeugung und den Verbrauch und stellt einen bedarfsorientierten und intelligenten Energiefluss sicher. So sorgt es für den höchstmöglichen Eigenverbrauch des Solarstroms, indem es den überschüssigen Strom an den Batteriespeicher weiterleitet. Ebenso sorgt das EMS für ein intelligentes Lastmanagement, sodass der Stromverbrauch dann stattfindet, wenn die Anlage viel Strom produziert. Mit dieser Beeinflussung des Lastmanagements werden die Sonnenstunden optimal genutzt und teure Lastspitzen vermieden. In diesem Zuge regelt das EMS auch den Stromverbrauch, indem beispielsweise zu den Verbrauchsspitzen (Peaks) Maschinen abgeschaltet, gedrosselt oder mit gespeichertem Strom versorgt werden. 

Durch den intelligenten Einsatz des Stromspeichers kann die Anlage mithilfe des EMS auch zur Netzstabilität beitragen: Schwankungen im Stromnetz, die durch die wetterabhängigen Einspeisungen der Erneuerbaren Energien entstehen, können durch den Speicher behoben werden: Um Schwankungen im Netz auszugleichen, kann Strom aus dem Speicher als Regelenergie bereitgestellt werden. Auch kann das EMS teure Notstromaggregate ersetzen: Bei einem Stromausfall greift das EMS auf die Notstromfunktion des Speichers zurück.  

Das Ziel des EMS ist es, alle Verbraucher, Erzeuger und Energieflüsse in Echt-Zeit hinsichtlich des Verbrauchs, der Kosten oder der Einspeisung zu erfassen und zu optimieren.

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Photovoltaik Reinigung: Die richtige Reinigung von PV Anlagen 5 (28)

PV-Anlagen reinigen - Blogbeitrag Bild

Frühjahrsputz gefällig? Pünktlich zum Jahresanfang geht bei vielen das Großreinemachen los. Während die üblichen Verdächtigen im Haushalt, wie zum Beispiel Fenster, Kleiderschrank oder Küchenschubladen, durchweg hoch im Kurs sind, sollte im gleichen Zuge auch immer wieder mal ein Blick aufs Dach geworfen werden – genauer gesagt auf die Photovoltaikanlage

Aber wie reinigt man eigentlich eine PV-Anlage? In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit relevanten Aspekten rund um die richtige Reinigung von Photovoltaik-Anlagen und zeigen auf, was dabei beachtet werden muss.

Warum ist die Reinigung einer PV Anlage sinnvoll?

Die Erneuerbare Energien Anlagen sind tagtäglich Wind und Wetter sowie diversen Umweltfaktoren ausgesetzt. Wenn eine Photovoltaik-Anlage regelmäßig gereinigt wird, erhöht sich die Wirtschaftlichkeit der Anlage: Das liegt daran, weil an verschmutzten Stellen keine bzw. kaum Sonne aufgenommen und in Strom umgewandelt werden kann. Ähnlich wie bei Verschattungen kann in so einem Fall also nicht mehr das volle Potenzial der PV-Anlage ausgeschöpft werden. Laub, Schmutz oder Ähnliches mindern so schließlich langfristig gesehen die Leistung und damit den Ertrag einer Anlage um circa 10 bis 20 Prozent. Langzeitverschmutzungen können außerdem sogar dazu führen, dass die Qualität des Solarglases gemindert, Korrosion erzeugt und gravierende Modulschäden hervorgerufen werden. Die regelmäßige Reinigung von PV-Anlagen ist demnach also eine äußerst sinnvolle Investition in die Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlagen.

Wie oft sollte man eine PV Anlage reinigen?

Die Häufigkeit der Reinigung einer PV-Anlage ist unter anderem abhängig von ihrem Standort: Je nachdem wie die jeweiligen regionalen Gegebenheiten im Umkreis der Anlage ausfallen, variiert der der Grad der Verschmutzung auf der PV-Anlage. Wenn die Anlage sich etwa neben landwirtschaftlichen oder industriellen Betrieben befindet oder bspw. in direkter Nähe zu einer stark befahrenen Straße installiert ist, kann es vermehrt zu hartnäckigen Verschmutzungen kommen. In so einem Fall ist mindestens eine Reinigung pro Jahr empfehlenswert. Im Gegensatz dazu ist bei „normaler“ Verschmutzung eine professionelle Reinigung alle zwei Jahre in der Regel ausreichend.

Hartnäckige Verschmutzungen in Form von Vogelkot oder Ähnlichem sollten demnach also regelmäßig beseitigt werden, um langfristige Verschattungen oder Schäden an den Modulen zu verhindern. Hier kommt schließlich der sogenannte Selbstreinigungseffekt der Anlage an seine Grenzen: Dieser sorgt dafür, dass leichte Verschmutzungen, wie etwa Laub, Blütenpollen oder Staub, durch Regen oder Schnee entfernt werden. Je nach Neigungswinkel der PV-Anlage ist dieser Effekt stärker bzw. schwächer: Ein geringer Neigungswinkel bei Anlagen beeinträchtigt den Effekt, sodass Schmutz und Staub nicht so leicht einfach abgewaschen werden können. Wenn die PV-Anlage also einen Neigungswinkel aufweist, der geringer als 12 Grad ausfällt, ist eine regelmäßige Reinigung der Module ebenfalls notwendig. Auf Schrägdächern ist das jedoch in der Regel kein Problem, da hier PV-Anlagen oftmals mit einem deutlich höheren Neigungswinkel montiert werden.

Photovoltaik Reinigung selbst machen oder Reinigungsfirma beauftragen?

Die Reinigung von PV-Anlagen kann an und für sich eigenständig durchgeführt werden, jedoch müssen hier Risiken für die eigene Gesundheit (Absturzgefahr, Stromschläge usw.) und die Funktionsfähigkeit der Module beachtet werden. Im gleichen Zug müssen unbedingt die damit einhergehenden notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Wer sich also bei der Reinigung in Eigenregie unsicher ist, sollte an dieser Stelle unbedingt einen Installationsbetrieb für PV-Anlagen oder eine Gebäudereinigungs-Firma beauftragen – Sicherheit geht vor!

Die Art der Verschmutzung und die Größe der PV-Anlage können bei dieser Entscheidung zudem eine Rolle spielen: Leichte Verschmutzungen können durchaus selbstständig entfernt werden – unter Beachtung der Gefahren auf dem Dach. Die Module sollten bspw. vom Dachfenster aus gut erreichbar sein, sodass die Absturzgefahr möglichst gering ist. Falls es sich jedoch um hartnäckige Verschmutzungen oder eine sehr große Dachfläche handelt, ist es ratsam eine professionelle Reinigung von Fachpersonal mit entsprechendem Equipment durchführen zu lassen.

Welche Geräte werden für die Photovoltaik Reinigung benötigt?

Wenn die PV-Anlage in Eigenregie gereinigt werden soll, darf auf keinen Fall ein Hochdruckreiniger verwendet werden. Dieser könnte ansonsten Schäden an Rahmen, Befestigung oder den Glasscheiben der Module verursachen. Im Gegensatz dazu erweisen sich eine weiche Glasbürste oder ein Schwamm als durchaus effektive „Hilfsmittel“ zur Reinigung. Besonders hilfreich ist in diesem Fall zudem eine Teleskopstange, an welcher die Reinigungsbürste angebracht werden kann.

Welche Photovoltaik Reinigungsmittel werden benötigt?

In den meisten Fällen ist kalkarmes Wasser die beste Wahl als Reinigungsmittel – so kann die Bildung von Schlieren und Kalkstreifen auf den Modulen verhindert werden. Wasser aus dem Wasserhahn sollte eher vermieden werden, da es in Abhängigkeit des Härtegrades ansonsten zu Kalkablagerungen auf den Modulen kommen kann. Im Gegensatz dazu eignet sich normales Regenwasser aus der Regentonne besser für die Reinigung. Wenn überhaupt sollte lediglich ein sanftes Reinigungsmittel, wie etwa umweltfreundliche Haushalts- oder Glasreiniger, verwendet werden. Hier lohnt sich ein Blick in die Betriebsanleitung des jeweiligen Herstellers der Solarmodule: Oftmals findet man hier Angaben zu geeigneten Reinigungsmitteln.

Was muss bei einer Photovoltaik Reinigungsbürste beachtet werden?

Die Reinigung von PV-Anlagen mithilfe von Reinigungsbürsten gestaltet sich mitunter herausfordernd: Das liegt daran, dass die jeweiligen Bestandteile der Bürsten optimal auf den Grad der Verschmutzung sowie allgemein auf das jeweilige Material der Module abgestimmt sein müssen. Demnach spielen das Fasermaterial, die Faserlänge, deren Hitzebeständigkeit, das Wasseraufnahmevermögen usw. eine zentrale Rolle. Unter Beachtung dieser Aspekte können Bearbeitungsschäden verhindert werden, da hochwertiges Solarglas generell anfällig ist für Verkratzungen. Entscheidend ist dabei aber egal ob Hand- oder Maschinenbürste insgesamt der Einsatz von ausreichend Wasser während der Reinigung: Durch mangelnden Wassereinsatz kann es ansonsten dazu kommen, dass Verschmutzungen lediglich verrieben werden und so Kratzer im Solarglas hinterlassen werden.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Anastasia Bestmann, Sales Managerin Virtuelles Kraftwerk

Floating PV: Warum wir mehr Schwimmende PV-Anlagen benötigen 5 (25)

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Die Sonne ist eine unerschöpfliche Energiequelle Die Nutzung solarer Strahlungsenergie durch Photovoltaikanlagen dabei stellt eine der nachhaltigsten sowie klimafreundlichsten Methoden zur Stromerzeugung dar. Doch um die Welt mit erneuerbaren Energien und insbesondere Photovoltaik fit fürs Klima zu machen, braucht es eine erhöhte Flächennutzung für Solarmodule. In Angesicht steigender Flächenkonkurrenz, werden besonders solche Flächen attraktiv, die anderweitig kaum genutzt werden: Dächer von Wohn- und Industriegebäuden, Lärmschutzwände an Autobahnen, landwirtschaftliche nicht nutzbare Flächen und auch Wasser. 

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir den aktuellen Stand schwimmender Photovoltaikanlagen und zeigen auf, warum das Thema Floating PV noch deutlich mehr Beachtung in Deutschland und weltweit verdient hat.

Was ist Floating PV?

Floating PV bzw. Floating Solar bezeichnet schwimmende Photovoltaikanlagen, sprich Anlagen, die sich auf einem Gewässer befinden und mittels solarer Strahlungsenergie Strom erzeugen.

Wo steht Floating PV aktuell weltweit?

Im Jahr 2008 wurde die erste schwimmende PV-Anlage mit einer Leistung von 175 kWp in Kalifornien in Betrieb genommen. Heute ist der asiatische Kontinent Weltmarktführer beim Betrieb und verfügt über den größten Anteil schwimmender Anlagen. Auch Japan konzentrierte sich in Folge der Atomkatastrophe in Fukushima auf den rapiden Ausbau erneuerbarer Energien und etablierte sich schnell als Vorreiter gigantischer Floating PV-Projekte.

Doch auch Europa folgt dem weltweiten Trend und errichtet insbesondere seit 2019 immer häufiger große Solarparks auf ungenutzten Gewässern wie z.B. Stau- oder Baggerseen. Im Oktober 2019 lief bereits ein erstes Megaprojekt in Südfrankreich an, der Betrieb eines schwimmenden Solarparks mit 17 Megawatt Leistung auf einer Fläche von 17 Hektar in einem stillgelegten Steinbruch. Übertroffen wurde diese Leistung in der Niederlande. Mit einer Leistung von 24,7 Megawatt ging dort in diesem Jahr die derzeit größte schwimmende PV-Anlage Europas in Betrieb.

Laut Schätzungen war im vergangenen Jahr 2019 eine weltweite Gesamtleistung von etwa 2 GW in Floating PV-Anlagen installiert. Doch das Potential verspricht noch viel mehr. Die Weltbank gibt an, dass allein durch die Nutzung von 10 Prozent der künstlichen angelegten Süßwasserseen in Europa ein Potential von 204 GW Leistung bestehe.

Welche Gewässer eignen sich für Schwimmende PV-Anlagen?

Selbstverständlich sind nicht alle Gewässer für den Betrieb von schwimmenden PV-Anlagen geeignet. In der Regel können Süßwasser-Seen mit geringer Windlast am besten für den Betrieb genutzt werden. In Deutschland kommen insbesondere geflutete Tagebauflächen, einige Stauseen sowie Kiesgruben in Betracht. Ein optimales Beispiel sind die deutschen Baggerseen. Erzeugter Strom kann von den vor Ort liegenden Maschinen direkt genutzt werden. Zudem ist ein Großteil der elektrischen Infrastruktur wie Stromleitungen, Mittelspannungsanschluß und Verteiler bereits vorhanden. In regenarmen Ländern sind zudem Wasserreservoirs, die dazu dienen, Wasser zu speichern, sehr gut geeignet, um darauf schwimmende PV-Anlagen zu betreiben und benachbarte Städte mit sauberem Strom zu versorgen.

In der Nordsee vor der niederländischen Küste werden bereits erste Pilotanwendungen getestet, um die Nutzung schwimmender PV-Anlagen auch auf dem Meer zu erproben.

Sie wollen mehr über Floating PV erfahren?
In unserem Webinar on Demand erhalten Sie mehr Informationen.

Welche Vorteile ergeben sich durch die schwimmenden PV-Anlagen?

Gut für die Umwelt

Die Gewinnung von sauberer Solarenergie durch die schwimmenden Photovoltaikanlagen ist bezüglich der Umweltauswirkungen ihr offensichtlichster Vorteil. Doch es geht noch darüber hinaus. Solarmodule können betroffene Gewässer vor übermäßiger Verdunstung schützen und somit das Aufheizen, die damit verbundene Algenbildung und das „Kippen“ von Gewässern abwenden. Gerade bei stehenden Gewässern stellt der Nährstoffentzug ein häufiges Problem dar, welchem durch die großflächige Wasserbedeckung der PV-Anlagen vorgebeugt werden kann. Rechtlich festgelegte Rahmenbedingungen stellen zusätzlich sicher, dass Anlagen bei Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung keine schädliche Gewässerveränderungen hervorrufen dürfen.

Höhere Stromerträge

Eine ganztätige, intensive Sonneneinstrahlung in Verbindung mit einer geringen bis nicht vorhandenen Verschattung der Module sorgt dafür, dass schwimmende PV-Anlagen mehr Stromertrag liefern können als Anlagen an Land. Hinzu kommt der Vorteil, dass das Wasser die darauf liegenden Solarmodule abkühlt. Zwar wollen Photovoltaikanlagen viel Sonne, bei zu starker Erhitzung sinkt die Leistung ihrer Solarzellen jedoch.

Viel Nutzungsfläche ohne Konkurrenz

Gewässer, die für schwimmende PV-Anlagen genutzt werden können und dürfen, sind in der Regel künstlich angelegte Seen, die für die Öffentlichkeit nicht erlebbar sind. Beispielsweise sind aktive Baggerseen kein Naturidyll mit Naherholungswert, sondern aus Sicherheitsgründen von der Öffentlichkeit meist komplett oder in großen Teilbereichen abgeschirmt. Für solche Gewässer gibt es in Folge kaum konkurrierende Nutzungsmöglichkeiten und demnach keine Gründe, sich an den schwimmenden Solaranlagen zu stören.

Erprobte Technik

Die Errichtung einer schwimmenden PV-Anlage ist aus technischer Sicht meist problemlos möglich. Dies vor allem durch die kurzen Aufbauzeiten und die einfache Montage, bei der Schwimmkörper schnell und unkompliziert miteinander verbunden werden Durch das Element Wasser als Flächenkulisse, ergeben sich jedoch natürlich auch neue Fragestellungen. Die Herausforderungen und die heute noch höheren Kosten für eine solche Lösung im Vergleich zu klassischen Freiflächenanlagen, ergeben sich maßgeblich aus Verankerung und Unterkonstruktion. Hier werden mit Sicherheit zukünftig in einem wachsenden Marktumfeld für Floating-Anlagen auch weitere technologische wie preisliche Entwicklungen stattfinden. Weltweit wurden bereits zahlreiche Projekte mit schwimmenden PV-Anlagen realisiert und auch in Bezug auf die technische Sicherheit erprobt. Die Schwimmkörper, welche die PV-Module auf dem Wasser tragen, bestehen aus strapazierfähigen sowie langlebigen PVC-Hohlkörpern und sind demnach sogar vollständig recyclebar.

Wie kann Strom einer schwimmenden PV-Anlage vermarktet werden?

Bezüglich der Vermarktung des mit der schwimmenden PV-Anlagen erzeugten Stroms gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Neben der Nutzung des Stroms für den Eigenverbrauch unterliegen die Anlagen, insbesondere wenn sie auf künstlichen Gewässern errichtet sind, meist der EEG-Vergütung. Bei einer Anlagenleistung unter 750 kWp kann somit die fixe EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden. Anlagen mit einer Leistung ab 750 kWp sind zur erfolgreichen Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur verpflichtet, um die Zuschlagsvergütung zu erhalten. Eine wirtschaftlich attraktive Alternative stellt die Direktvermarktung dar. Bereits seit letztem Jahr befindet sich eine der größten schwimmenden Anlagen Deutschlands in unserer Direktvermarktung. Die Anlage ist ein Megaprojekt der Erdgas Südwest zusammen mit dem Kieswerksbetreiber Ossala GmbH und erzeugt jährlich um die 800.000 kWh grünen Strom.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Anastasia Bestmann, Sales Managerin Virtuelles Kraftwerk

PV-Anlage planen: Die ultimative Checkliste zur Photovoltaik Planung 4.6 (28)

Vorschaubild - PV-Anlage planen: Die ultimative Checkliste zur Photovoltaik Planung

Sie sind gerade dabei, eine neue Photovoltaikanlage zu planen? Und vielleicht haben Sie sich dabei auch schon gefragt, was eigentlich wann zu tun ist. Dann gibt Ihnen dieser Beitrag inklusive kompakter PDF zum Download einen Überblick, was bei der Planung und dem Bau einer PV-Anlage wann zu beachten ist. Mit der praktischen Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken geht dann auch kein Punkt mehr unter und dem erfolgreichen Bau der neuen Solaranlage steht nichts mehr im Wege.

PV-Anlage planen - Schritt 1: Vorabplanung

Im ersten Schritt geht es darum, die Rahmendaten für die Photovoltaikanlage zu bestimmen. Hierzu muss die Größe der Dachfläche, die zur Verfügung steht, bestimmt werden. Etwaige Verschattungen (auch zukünftige, wie Bäume, die in der Nähe wachsen) und andere Belegungen der Dachfläche müssen beachtet werden. Aus der nutzbaren Dachfläche kann dann die erwartbare Leistung bestimmt werden. Als Faustregel gilt, dass für einen Kilowattpeak in etwa eine Dachfläche von 8 bis 10 Quadratmeter gerechnet werden kann. Dies ist aber auch abhängig von der Modulart, was in der Vorabplanung bereits entschieden werden sollte.

PV-Anlage planen - Schritt 2: Angebote einholen

Sobald die Rahmendaten festgestellt wurden, kann man bereits Angebote einholen. Hierfür informiert man sich über unterschiedliche Plattformen über Solateure in der Nähe. Im besten Fall vereinbart man mit den Solateuren einen Termin vor Ort, um ein aussagekräftiges Angebot für die neue Solaranlage zu erhalten. So wird man gut beraten und erhält Informationen, was für den Einzelfall zu beachten ist. Durch das Beratungsgespräch können auch die Vorstellungen und Wünsche des Kunden in die Planung einfließen. Der Solateur kennt sich ebenfalls mit den baulichen Vorschriften aus und kann die Baugenehmigung abklären. Es empfiehlt es sich aber trotzdem, diese auch selbst bei der Kommune zu erfragen.

PV-Anlage planen - Schritt 3: Angebote vergleichen

Nachdem man sich mehrere Angebote eingeholt hat, sollten diese miteinander verglichen werden, bevor ein Solateur beauftragt wird. Empfehlenswert ist es, mindestens drei Angebote einzuholen, um eine gute Basis zum Vergleich zu haben. Zur Bewertung sollten vor allem die Aspekte Preis, Ertragserwartung und Anlagenqualität beachtet werden.

PV-Anlage planen - Schritt 4: Netzbetreiber anfragen

Wenn ein entsprechender Solateur beauftragt wurde, wird mit dem Netzbetreiber noch die Netzverträglichkeit überprüft. Dies sollte noch vor dem Baubeginn festgestellt werden. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, was meistens durch den Solateur durchgeführt wird.

PV-Anlage planen - Schritt 5: Über Direktvermarktung informieren

Je nachdem, wie lange der Bau der Solaranlage dauert, sollte man sich eher früher schon über die Möglichkeit der Strom Direktvermarktung informieren. Mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW haben Sie einen starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der die Direktvermarktung Ihres Stroms übernimmt. Unter www.interconnector.de erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

PV-Anlage planen - Schritt 6: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Die Solaranlage muss zu guter Letzt noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies kann frühestens am Tag der Inbetriebnahme stattfinden, spätestens jedoch einen Monat danach. Dieser Antrag muss vom Anlagenbetreiber selbst ausgefüllt werden und erst mit diesem Antrag kann eine Einspeisevergütung ausbezahlt werden.

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PV-Anlage betreiben: Checkliste für die Wartung von Photovoltaik Anlagen 5 (26)

Teaserbild: PV Anlage betreiben - Checkliste zur Wartung von Photovoltaik Anlagen

Die neue Photovoltaikanlage ist in Betrieb und soll noch viele Jahre Strom erzeugen. Damit das ohne große Verluste passiert, müssen auch während dem Betrieb einige Termine und Instandhaltungs-Maßnahmen regelmäßig durchgeführt werden. Welche dies sind und wie häufig sie durchgeführt werden sollten, erfahren sie hier. Mit der praktischen PDF zum ausdrucken und abhaken verpassen sie dann auch keine wichtigen Termine mehr. Dem langen und ertragreichen Betrieb steht also nichts mehr im Wege.

PV-Anlage betreiben - Schritt 1: Leistung überwachen

Der einfachste Weg zu überwachen, ob die Solaranlage noch richtig funktioniert, ist es, die Erträge zu kontrollieren. Ein Hinweis auf einen Defekt oder Leistungsverlust der Anlage könnte es sein, wenn trotz beständigem Wetter die Stromproduktion sinkt. Erkennt man diese Auffälligkeiten, kann man sie entsprechend überprüfen lassen.

PV-Anlage betreiben - Schritt 2: Regelmäßige Wartung

Durch eine regelmäßige Wartung können etwaige Schäden in den Modulen und verbauten Teilen festgestellt werden. So können im Schadensfall auch die Herstellergarantien hinzugezogen und genutzt werden. Sinnvoll ist eine Wartung etwa alle zwei bis vier Jahre. Wenn man sich selbst etwas auskennt, kann man als Anlagenbesitzer auch einen Teil der Wartung übernehmen und spart sich damit einen Teil der Kosten.
Für die Wartung gibt es auch die Option, einen Wartungsvertrag für Ihre Solaranlage abzuschließen. So sichert man sich oftmals bessere Konditionen und eine in regelmäßigen Intervallen stattfindende Wartung wird garantiert.
Sinnvoll ist es zudem, dass die Wartung einen PV-E-Check enthält. Das bedeutet, dass die Wartung durch eine Fachfirma für Photovoltaik durchgeführt wird.

PV-Anlage betreiben - Schritt 3: Versicherungsschutz

Falls man seine Photovoltaikanlage zusätzlich absichern möchte, gibt es auch verschiedene Versicherungen. Diese decken je nach Vertrag Schäden durch Unwetter, Tiere, Feuer, Ertragsausfall oder auch Vandalismus ab.
Teilweise wird die Versicherung der Photovoltaikanlage über Wohngebäudeversicherungen abgedeckt, es gibt jedoch auch spezielle Photovoltaik-Versicherungen, die meist auch im Ertragsausfall einspringen.

PV-Anlage betreiben - Schritt 4: Reinigung

Auch eine gereinigte Anlage sollte für hohen Ertrag nicht außer Acht gelassen werden. Setzt sich Schmutz auf der Solaranlage ab, kann in den Modulen weniger Energie produziert werden. Besonders relevant ist die Reinigung der Photovoltaikanlage bei einem Neigungswinkel von weniger als 25°, da in diesem Fall der Schmutz nicht durch Regen oder Schnee von der Anlage entfernt wird. Hierbei kann man die Anlage entweder professionell reinigen lassen, oder – wenn die Anlage beispielsweise gut über ein Dachfenster erreichbar ist – die Reinigung selbst vornehmen. Man sollte darauf achten, keine aggressiven Reinigungsmittel auf der Photovoltaikanlage zu verwenden, da dies die Komponenten der Anlage angreifen kann.
Sollte zur Reinigung ein Unternehmen beauftragt werden, lohnt es sich, vorab die Kosten für die Reinigung mit dem Ertragsverlust durch Verschmutzung gegenzurechnen.

Betrieb Photovoltaik Anlage: Fazit

Mit einigen kleinen Kniffen können Sie das meiste aus Ihrer Anlage herausholen. Also starten Sie am besten direkt und tragen sie sich Wartungstermine und eigene Kontrollmöglichkeiten ein. Mit der Checkliste haben Sie nochmal alles, was es zu beachten gibt, im Überblick.

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KWK-Anlagen optimieren: So können Sie das volle Potential ausschöpfen 4.8 (24)

Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (kurz KWK-Anlage) wird zur effizienten Wärmeerzeugung eingesetzt und ist häufig direkt dort zu finden, wo Wärme benötigt wird, beispielsweise in Krankenhäusern oder Industriebetrieben. Der elektrische Strom, welcher als Nebenprodukt bei der Wärmeproduktion entsteht, wird in der Regel unabhängig von den Strompreisen auf dem Spotmarkt ins Netz eingespeist. Bei dieser Art des Betriebs von KWK-Anlagen bleibt jedoch viel Potential der KWK-Anlagen ungenutzt: Hier setzt unsere neue KWK-Betriebsoptimierung in Kooperation mit der Erdgas Südwest, an. Was die Vorteile hiervon sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und inwiefern der gesamtkostenoptimierende Betrieb der Wärmeführung von KWK-Anlagen überlegen ist, erklären wir Ihnen hier.  

Was sind Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen?

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein Verfahren, bei dem in einer Anlage (z.B. einem (Block-) Heizkraftwerk oder einer Brennstoffzelle) gleichzeitig thermische und elektrische Energie gewonnen wirdDas Verbrennen eines Brennstoffes (fossil oder regenerativ) erzeugt zunächst Strom. Die dabei entstehende Abwärme wird hier allerdings nicht an die Umwelt abgegeben, sondern als Nah- und Fernwärme zur Beheizung genutzt. In einer Anlage wird also simultan Strom und Wärme produziert und die Verwertung des Brennstoffs dient mehreren Zwecken – die Energie wird doppelt genutzt. Somit tragen KWK-Anlagen zur Nachhaltigkeit bei. 

Was ist die gesamtkostenoptimierende Betriebsweise von KWK-Anlagen?

KWK-Anlagen sind in der Regel auf die Wärmenachfrage eines Objektes, wie beispielsweise eines Krankenhauses, ausgelegt und werden wärmegeführt betrieben. Im Gegensatz zur rein wärmegeführten Fahrweise berücksichtigt die gesamtwirtschaftlich optimierte Fahrweise jegliche Kosten und Erlöse, die in Verbindung mit dem Betrieb der KWK-Anlage stehen. Das bedeutet, die Wärme- und Stromerzeugung wird in die Zeiten hoher Strom-Spotmarktpreise verschoben. Zusätzlich kann es zu gewissen Zeitpunkten auch wirtschaftlich sein, die Wärme über den Spitzenlastkessel bereitzustellen. Auch das wird bei der KWK-Betriebsoptimierung berücksichtigt, genauso wie eine Reduktion der Anzahl an Anlagenstarts und ggf. eine Erhöhung der Eigenstromnutzung. 

Wie funktioniert die KWK-Betriebsoptimierung?

Wir stellen dem Anlagenbetreiber eine individuell vorkonfigurierte Steuerbox zur Verfügung, die durch den Anlagenbetreiber mit der vorhandenen Anlagensteuerung verbunden wird. Diese empfängt sowohl Stamm- und Messdaten von der KWK-Anlage als auch Strompreise und Wetterdaten vom Virtuellen Kraftwerk. All diese Daten werden mithilfe des Prognosekerns in der KWK-Betriebsoptimierungsbox verarbeitet und der Optimierungskern erstellt den gesamtwirtschaftlich optimierten Fahrplan, welcher der KWK-Anlagensteuerung täglich bereitgestellt wird. Zusätzlich empfangen wir die Einspeiseprognose von der KWK-Betriebsoptimierungsbox und kümmern uns um den Verkauf des eingespeisten elektrischen Stroms. Das letzte Wort hat aber natürlich immer der AnlagenbetreiberSofern ein anderer Bedarf besteht, als der empfohlene Fahrplan es vorsieht, kann die lokale Steuerung jederzeit übernehmen. 

Infografik: KWK-Anlagen optimieren
Infografik: KWK-Anlagen optimieren

Welche Voraussetzungen müssen für die Optimierung Ihrer KWK-Anlage erfüllt sein?

Eine installierte Leistung von lediglich 100 kWel reicht bereits aus, um die Anlage gesamtwirtschaftlich zu optimieren. Das größte Potenzial steckt jedoch in Anlagen mit einer elektrisch installierten Leistung von mindestens 350 kW in Kombination mit einem Wärmespeicher, um eine gewisse Flexibilität bei der Wärmebereitstellung zu ermöglichen. Zusätzlich ist für die KWK-Betriebsoptimierung ein Bereich von 2.500-5.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr vorteilhaft und eine Eigenstromnutzung kann die Wirtschaftlichkeit weiter erhöhen. Sofern nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein sollten, sinkt das Optimierungspotential. Dies kann jedoch durch Leistungserweiterung oder einen Speicherzubau vergrößert werden. 

Was sind die Vorteile der Betriebsoptimierung Ihrer KWK-Anlage?

Durch die KWK-Betriebsoptimierung können in den meisten Fällen signifikante Mehrerlöse gegenüber der klassischen Wärmeführung in Kombination mit der Einspeisevergütung für Strom oder der Strom Direktvermarktung erzielen werden. Durch monatliche Berichte wird eine vollständige Kosten- und Erlöstransparenz gewährleistet. Außerdem wird die KWK-Anlage durch die Betriebsoptimierung fit für die Zukunft gemacht, denn durch die gesamtwirtschaftlich optimierte Fahrweise kann sich ein Weiterbetrieb nach der EEG- oder KWKG-Förderdauer weiterhin lohnen. Zusätzlich unterstützt die KWK-Betriebsoptimierung die Energiewende und fördert die Netzstabilität, denn hohe Strompreise deuten auf eine große Nachfrage. Indem der KWK-Betrieb auf Zeiten hoher Strompreise verschoben wird, erzeugt Ihre Anlagen genau dann Strom, wenn er gebraucht wird. 

Warum ist der gesamtkostenoptimierende Betrieb der Wärmeführung überlegen?

 Die KWK-Betriebsoptimierung stellt die Deckung des Wärmebedarfs sicher, genauso wie die Wärmefehrührung – und das zusätzlich zu gesamtwirtschaftlich optimierten Bedingungen. Außerdem wird die Zukunftsfähigkeit der Anlage erhöht und das Energiesystem unterstützt, bei einem geringeren operativen Aufwand für den Anlagenbetreiber.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Schreiben Sie uns per Mail oder rufen Sie unter +49 (0)7243 216-261 an. Wir beraten Sie gerne! 

Webinar on Demand: KWK Betriebsoptimierung
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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Preiszusammensetzung von Strompreisen – Einfach erklärt 5 (16)

Zusammensetzung Strompreis
Ein Strompreis setzt sich aus zahlreichen Bausteinen zusammen. Dabei den Überblick zu behalten ist nicht immer leicht. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen auf einfache Art und Weise, welche Komponenten den Strompreis bilden, welche Elemente dabei vom Endkunden beeinflusst werden können und zwischen welchen Preismodellen der Kunde bei der Stromerzeugung wählen kann. Zudem lernen Sie, wie sie ganz transparent Ihre nicht beeinflussbaren Preiskomponenten einsehen können und was sich eigentlich hinter den vielen Umlagen verbirgt.

Aus welchen Elementen besteht ein Strompreis?

Grundsätzlich entspricht die Zusammensetzung des Strompreises für Unternehmen den gleichen Elementen wie im Privathaushalt. Drei wesentliche Blöcke sind dabei zu nennen:

  • Kosten für Stromerzeugung, Service und Vertrieb,
  • Kosten für den Transport und die Nutzung der Netze sowie
  • Steuern und Abgaben.

Laut Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sah die genaue Zusammensetzung des Strompreises für Unternehmen im Jahr 2018 wie folgt aus:

Welche Preiselemente sind beeinflussbar?

Für den Kunden sind letztlich nur die Bausteine Stromerzeugung, Service und Vertrieb beeinflussbar.
Steuern und Abgaben bzw. Umlagen sind hingegen gesetzlich festgelegt. Netzentgelte werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgeschrieben.

Welche Preismodelle gibt es für den Bereich ‚Stromerzeugung, Service und Vertrieb‘?

Der Kunde kann in diesem Punkt zwischen verschiedenen Preismodellen wählen.
Stark verbreitet ist das Modell des sogenannten Festpreises, sprich einem fixen Preis für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Der Nachteil hierbei ist, dass der Kunde keine Möglichkeit hat, von schwankenden und sinkenden Strompreisen während der Vertragslaufzeit zu profitieren.

Als Alternative werden sogenannte dynamische Stromtarife angeboten, die an die Strombörse gebunden sind. Der Kunde kann folglich von den Entwicklungen der Strombörse profitieren. Beim Virtuellen Kraftwerk bieten wir dem Kunden dieses Modell als dynamischen Reststromtarif an. Lesen Sie hierzu unseren entsprechenden Blogbeitrag und erfahren Sie 

  • wie der Reststromtarif funktioniert, 
  • für wen er sich eignet,
  • welche Voraussetzungen getroffen werden müssen und
  • welche Vorteile Sie als Kunden erwarten.
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Wo erhält der Kunde Transparenz über die nicht beeinflussbaren Preiselemente ‚Netznutzungs- und Messentgelte‘?

Das Netzentgelt ist der kundenspezifische Baustein und setzt sich aus dem Netznutzungsentgelt und dem Messentgelt zusammen. Diese Kosten sind abhängig vom Netzanschluss (Wer ist Ihr Netzbetreiber? Anschluss an Nieder- oder Mittelspannung?) des Kunden.

Die Entgelte werden vom Netzbetreiber für alle Kunden je Spannungsebene am Ende eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht und zwar ganz transparent auf der Webseite des Netz- und Messstellenbetreibers. Wir als Stromlieferant verrechnen diese Entgelte in unserem Produkt, dem dynamischen Stromtarif, 1:1 an den Kunden weiter.

Was verbirgt sich hinter den sonstigen Steuern und Abgaben bzw. Umlagen?

Der Anteil der Bausteine bzgl. Steuern und Abgaben bzw. Umlagen beträgt im Jahr 2020 9,923 ct/kWh. Diese Beträge werden gesetzlich vorgeschrieben und jährlich aktualisiert. Auch diese Bausteine verrechnen wir als Stromlieferant beim dynamischen Stromtarif 1:1 an den Kunden weiter.
Die Stromsteuer wird als bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom an den Kunden verrechnet. Bereits seit 2003 bleibt sie unverändert bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Es gibt eine Reihe von Steuerbegünstigungen, die entweder in Form einer Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder in Form einer nachträglichen Steuerentlastung gewährt werden.
Die Abgaben bzw. Umlagen beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:

  • Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (kurz EEG-Umlage)
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (kurz KWKG-Umlage)
  • Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (kurz StromNEV-Umlage)
  • Offshore-Netzumlage (bisher Offshore-Haftungsumlage)
  • Umlage für abschaltbare Lasten (auch §18 AbschaltVO-Umlage)

Mit der EEG-Umlage wird kurz gesagt der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Stromkostenintensive Unternehmen profitieren von Sonderregelungen, welche eine Schmälerung der EEG-Umlage mit sich bringen.
Die Konzessionsabgabe wird erbracht als Gegenleistung für Gemeinden, welche die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen ermöglichen.
Aufgabe der KWKG-Umlage ist es, die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu fördern.
Die §19 StromNEV-Umlage ermöglicht bestimmten Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt von ihrem örtlichen Netzbetreiber zu verlangen. Entgangene Erlöse des Netzbetreibers werden in Folge auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Mit der Offshore-Netzumlage wurden 2013 Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt. Grund sind der verspätete Anschluss an das Übertragungsnetz an Land und lang andauernde Netzunterbrechungen, mit denen Offshore-Windparks zu kämpfen haben.
Durch die §18 AbschaltVO-Umlage wird Übertragungsnetzbetreibern ermöglicht, die Verbrauchsleistung ausgewählter Anbieter auf Anforderung zu reduzieren. Die Umlage deckt dabei die durch die Bereitstellung und Abschaltung der Last entstandenen Kosten.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Photovoltaikanlage & Steuer: Alles über Steuern bei PV-Anlagen 4.9 (38)

Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV) haben sich bewusst für die Energiewende entschieden. Damit wird nicht nur die Umwelt geschützt, langfristig betrachtet sind PV-Anlagen günstiger. Zwar sind die Investitionskosten anfangs hoch, aber diese amortisieren sich nach ein paar Jahren wieder. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besagt, dass diejenigen einen Anspruch auf die Einspeisevergütung haben, welche ihren Solarstrom ins Stromnetz einspeisen. Wenn diese Anlagenbetreiber ihre PV-Anlage spätestens im Folgemonat der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden und pro Jahr die eingespeiste Strommenge dem Netzbetreiber vorlegen, haben sie einen Anspruch auf die Vergütung, welche – inklusive des Inbetriebnahmejahrs – 21 Jahre lang gilt (§19 I EEG, §25 EEG). Als Alternative zur Einspeisevergütung können Anlagenbesitzer ihre PV-Anlage in die Strom Direktvermarktung anmelden und bekommen zusätzlich die Marktprämie ausgezahlt (§20 EEG). Der in der Direktvermarktung erwirtschaftete Gesamtwert kann die Einspeisevergütung übersteigen – somit hat der Anlagenbetreiber einen Mehrerlös.

Aber auch in Sachen Steuern können Sie als PV-Anlagen-Besitzer sparen: Wussten Sie, dass Sie als Anlagenbesitzer zum Unternehmer und damit steuerpflichtig werden, sobald Sie Ihren eigen erzeugten Strom verkaufen? Welche Steuern auf Sie zukommen, wie Sie effizient sparen können und welchen Einfluss die Steuern auf die Amortisierung Ihrer PV-Anlage haben, erklären wir in diesem Beitrag.

Welche Steuern fallen bei PV-Anlagen an?

Folgende Steuern werden auf unternehmerische Tätigkeiten erhoben:

  • Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer

Besitzen Sie eine PV-Anlage und verkaufen den selbst erzeugten Strom, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden und auf den verkauften Strom die Einkommens- und in der Regel auch die Umsatzsteuer zahlen. Die sogenannte Kleinunternehmerregelung ermöglicht eine Befreiung der Umsatzsteuerpflicht. Diese tritt jedoch unter bestimmten Bedingungen in Kraft. Die Gewerbesteuer kann bereits verpflichtend sein, wenn Sie eine PV-Anlage mit einer Nennleistung größer 10 kW haben.

Was sind die Unterschiede zwischen Photovoltaik Umsatzsteuer & Einkommenssteuer?

Das ist die wichtigste Fragestellung, die oft für Verwirrung sorgt: Grundlegend gilt, dass es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Steuerarten handelt, die nach einer unterschiedlichen Logik funktionieren. Was man normalerweise kennt ist die Ertragssteuer, sprich die Einkommenssteuer. Entscheidend ist hier: Erziele ich einen Gewinn mit dem Stromverkauf aus meiner PV-Anlage? Dann ist die Anlage ertragssteuerlich relevant. Bei der Umsatzsteuer kommt es im Gegensatz dazu eben nicht auf eine Gewinnerzielungs-Absicht an. Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich ein Thema, wenn man als selbstständiger Unternehmer aktiv ist im Sinne von Dienstleistungen oder Warenverkauf. Hier müssen für den Umsatz bzw. die Einnahmen, die erzielt werden, Steuern an das Finanzamt abgeführt werden – diese werden dann üblicherweise in die Verkaufspreise einkalkuliert. Was Photovoltaik betrifft wird im EEG darauf hingewiesen, dass wenn man als umsatzsteuerpflichtig gilt, zusätzlich zur Einspeisevergütung die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber kommt. Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich befreien lassen (Kleinunternehmer-Regelung), wenn man einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreitet, nämlich 22.000 Euro. Bei der Ertragssteuer gibt es so eine Regelung bisher nicht.

Was ist bei der Umsatzsteuer für Photovoltaik Anlagen zu beachten?

Die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer beträgt immer 19% und ist dann für Anlagenbetreiber fällig, wenn diese den von ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom komplett oder anteilig, aber immer regelmäßig ins Stromnetz einspeisen. Dabei zahlt der Anlagenbesitzer die Umsatzsteuer nicht nur auf den verkauften Strom, sondern auch auf den selbst verbrauchten Solarstrom. Am Ende eines Kalenderjahres wird die Umsatzsteuererklärung jährlich an das Finanzamt abgegeben. In den ersten beiden Jahren erfolgt eine Umsatzsteuervoranmeldung, die der Anlagenbetreiber monatlich an das Finanzamt schickt – diese Regelung wird jedoch ab 2021 ausgesetzt.

Gilt eine besondere Regelung für die Photovoltaik Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern?

Lag der mit der PV-Anlage erzielte Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € und übersteigt der Umsatz in den Folgejahren nicht die Grenze von 50.000 €, können Anlagenbetreiber den Status als Kleinunternehmer wahrnehmen. Bis 2019 lag die Umsatzgrenze bei 17.500 €, um von der Kleinunternehmerregel profitieren zu können. Dann sind sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese sogenannte Kleinunternehmerregelung gilt für die nächsten fünf Jahre.
Schlägt der Anlagenbetreiber die Kleinunternehmerregelung aus, muss Umsatzsteuer gezahlt werden, sowohl auf den verkauften als auch auf den verbrauchten Solarstrom. Erst nach einer Frist von fünf Jahren kann der Besitzer einer Aufdachanlage zum Status als Kleinunternehmer wechseln.

Sinnvoll ist, insgesamt mindestens sechs Jahre zu warten und erst dann zu wechseln. So kann das Finanzamt vorher geltend gemachte Vorsteuer nicht zurückverlangen. Der Berichtigungszeitraum, in dem das Finanzamt bei PV-Anlagen auf dem Dach den bewilligten Vorsteuerabzug korrigieren und Geld zurückverlangen kann, endet erst nach den vollen fünf Jahren.

Bei Indachanlagen dauert es sogar volle 10 Jahre ab dem Inbetriebnahmejahr. Das bedeutet bei Indachanlagen ist es sinnvoll, 11 Jahre zu warten und dann zum Kleinunternehmer zu wechseln, wenn die Umsatzgrenze eingehalten wird.

Welche Vorteile hat die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen?

Die Umsatzsteuerpflicht kann sich lohnen, da sich die Vorsteuer geltend machen lässt. Das bedeutet, dass die gezahlte Mehrwertsteuer, welche bei Planung, Kauf und Installation angefallen ist, wieder beim Finanzamt zurückgeholt werden kann. Auch Ausgaben für die Anlagenüberwachung, den Stromzähler und Wartungen beinhalten eine Mehrwertsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Das betrifft sowohl alte als auch neu installierte PV-Anlagen. Je mehr der produzierte Strom ins Stromnetz eingespeist bzw. verkauft wird, desto mehr rechnet sich die Umsatzsteuerpflicht. Die Vorsteuer verrechnet sich nämlich mit der Umsatzsteuer, die der Anlagenbetreiber zahlt. Auf die Erlöse, die beim Stromverkauf wie etwa bei der Direktvermarktung zustande kommen, wird die Umsatzsteuer gegenüber dem Netzbetreiber erhoben und an das Finanzamt weitergegeben. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch kann nicht erstattet werden.

Die Umsatzsteuerpflicht ist dann lukrativ, wenn der Anlagenbesitzer sich die Umsatzsteuer auf den Anschaffungspreis zurückholt.

Wie sieht es mit der Umsatzsteuer bei PV Eigenverbrauch aus?

Nutzt der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom aus der PV- Anlage allein für den Eigenverbrauch, muss er keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn er aber einen Teil des selbst erzeugten Solarstroms verkauft, muss er nicht nur auf den verkauften Strom Umsatzsteuer zahlen.

Bei PV-Anlagen bis 10 kW Leistung sind zwei Werte im Kalenderjahr zu messen: Der Wert des Stroms, welches über den Einspeisezähler in das Stromnetz eingespeist wurde (Wert A) und die Summe der erzeugten Strommenge vom Wechselrichter (Wert B). Der Eigenverbrauch errechnet sich aus Differenz von Wert A – Wert B, auf den der Umsatzsteuersatz von 19 % dazukommt.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer­voranmeldung bei Photovoltaikanlagen?

Ab Inbetriebnahme der PV-Anlage ist der Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, in den ersten beiden Jahren eine Umsatzvorsteueranmeldung zu machen. Diese wird monatlich an das Finanzamt weitergereicht.

In dieses Formular wird eingetragen, welche Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer für den Betrieb der Anlage gezahlt wurde. Die Voranmeldung muss spätestens am 10. Tag des Folgemonats eingereicht werden.
Auch wenn der Anlagenbetreiber mit seiner Anlage keinen Gewinn herausschlagen konnte, muss eine Umsatzvorsteueranmeldung gemacht werden.

Der Inhalt der Umsatzvorsteueranmeldung umfasst:

  • Die Steuernummer, die vom Finanzamt mitgeteilt wurde
  • Name und Adresse des Unternehmers bzw. des Anlagenbetreibers
  • Für den gültigen Zeitraum werden alle Einnahmen, die mit der PV-Anlage erwirtschaftet wurden, eingetragen (auch die Einspeisevergütung abzüglich der Umsatzsteuer)
  • Die Vorsteuern werden nun den Einnahmen gegenübergestellt (die Umsatzsteuerbeträge aus der Planung, Anschaffung, Installation und Wartung, etc.)

Zusätzlich wird am Ende des Kalenderjahres eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Diese beinhaltet alle umsatzsteuerpflichtigen Beträge und Vorsteuerleistungen innerhalb des Kalenderjahres.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer in der Direktvermarktung finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Umsatzsteuer in der Direktvermarktung: Wer muss diese ausweisen?„.

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Was ist bei der Einkommensteuer für Photovoltaik Anlagen zu beachten?

Ob Einspeisevergütung, direktes Geld von Verbrauchern oder Marktprämie dank Direktvermarktung – die Erlöse, die beim Verkauf von Solarstrom erzielt werden und gewinnbringend sind, unterliegen der Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass zunächst eine Gewinnermittlung stattfinden muss, auf die dann die Steuer gezahlt wird. Wenn der Anlagenbetreiber den Solarstrom teilweise selbst verbraucht, wird der Aufwand für den privat entnommenen Solarstrom in der Gewinnermittlung neutralisiert.

Ab wann gilt die Photovoltaik Einkommenssteuer?

Ist der Gewinn aus der PV-Anlage niedriger als 410 € im Jahr, gilt laut Finanztip der sogenannte Härteausgleich und die Einkommenssteuer entfällt. Hat der Anlagenbetreiber einen Gewinn von bis zu 810 € im Jahr erwirtschaftet, ist eine teilweise Einkommenssteuer zu zahlen. Das gilt dann, wenn die PV-Anlage nebenberuflich betrieben wird. Arbeitet der Anlagenbetreiber zusätzlich nebenberuflich, werden die Gewinne aus den verschiedenen Arbeitsbereichen zusammengefasst.

Wenn der Anlagenbetreiber dem Finanzamt mitteilt, die Photovoltaikanlage wird als Liebhaberei betrieben, entfällt die Einkommenssteuer. Eine Liebhaberei ist dann greifend, wenn langfristig kein Gewinn erzielt wurde bzw. wenn die Betriebskosten relativ hoch sind und der erzeugte Strom größtenteils für den Eigenverbrauch genutzt wird.

Wie wird die Einkommenssteuer für PV-Anlagen abgeführt?

Der Anlagenbetreiber gibt in seine Einkommenssteuererklärung alle Einkünfte ein.
PV-Anlagen werden pro Jahr mit 5 Prozent über 20 Jahre abgeschrieben. Dafür wird der Anschaffungswert (netto) durch die Anzahl der Betriebsjahre (20 Jahre) geteilt. Der resultierende Wert wird als „Absetzung für Abnutzung“ kurz AfA – eingetragen. Der sogenannte Investitionsabzug ist, im Gegensatz zur AfA, eine Form der Sonderabschreibung. Dieser erlaubt vor allem kleinen und mittleren Betriebe 40 Prozent der Anschaffungskosten auf einmal abzuschreiben. Die Ausgaben dürfen bis zu 200.000 € hoch sein. Die anderen 60 % werden dann wie gewohnt jährlich als AfA abgeschrieben.

Was ist bei der Gewerbesteuer für Photovoltaik Anlagen zu beachten?

Wird der produzierte Strom aus der PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wird er dabei an den Netzbetreiber verkauft – es handelt sich demnach um eine gewerbliche Tätigkeit. Ist die PV-Anlage aber kleiner als 10 kW, ist man seit 2020 nach §3 Punkt 3 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Diese Befreiung ist auch für das Jahr 2019 wirksam. Hat die Photovoltaikanlage jedoch eine Leistung größer 10 kW und bringt jährlich einen Überschuss von über 24.500 €, ist die Freigrenze für die Gewerbesteuer überschritten. Das ist vor allem bei großen PV-Anlagen und Solarparks der Fall.

Wie ist der Photovoltaik Eigenverbrauch zu versteuern?

Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, muss man für den privaten Solarstrom-Verbrauch bzw. Eigenverbrauch aus der eigenen Anlage Umsatzsteuer in der Höhe bezahlen, die auch fällig wäre, wenn man die Kilowattstunde aus dem öffentlichen Netz einkaufen würde. Bei der Ertragssteuer hat man verschiedene Möglichkeiten diesen privaten Stromverbrauch als Entnahme aus dem „Unternehmen“ zu bewerten. Das Finanzamt betrachtet die PV-Anlage als Unternehmen sobald eine Gewinnerzielungs-Absicht vorliegt. Wenn man aus dem eigenen Unternehmen etwas für private Zwecke herauszieht, dann muss man diese Kosten natürlich ausgleichen. Ansonsten würde man etwas von der Steuer absetzen, was eigentlich privat verbraucht wird. Bei der Ertragssteuer setzt man meistens nicht den Preis an, den man für den Strombezug bezahlt, sondern in der Regel die Selbstkosten oder die Einspeisevergütung. Selbstkosten bei kleinen Anlagen liegen in der Größenordnung zwischen 7 bis 15 Cent pro kWh, je nachdem was die Anlage gekostet hat. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen liegt ebenfalls in der Größenordnung bei knapp 9 Cent. Auch dazu gibt es weiterführende Informationen in meinen Artikeln bei PV Magazine.

Wie sind Photovoltaik Speicher zu versteuern?

Kurzgefasst kann man sagen, dass ein Speicher in der Regel ja nicht dazu dient unternehmerisch tätig zu sein, sondern für den privaten Eigenverbrauch verwendet wird. Wenn man den Speicher zusammen mit der PV-Anlage kauft, kann die Vorsteuer gezogen werden, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist. Dann kann also der Umsatzsteuer-Vorteil geltend gemacht werden, der sich aus der Umsatzsteuer-Pflicht ergibt, wenn man eben auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Bei der Ertragssteuer ist es so, dass der Speicher – unabhängig davon wann man ihn gekauft hat – nur dann zur PV-Anlage zählt, wenn es ein DC-gekoppelter Speicher ist. Grundlegend wird zwischen DC- und AC-gekoppelten Speichern unterschieden: DC steht für Gleichstrom (direct current), während AC sich auf Wechselstrom bezieht (alternating current). Die DC-gekoppelten Speicher werden an der Solarseite an den Wechselrichter der PV-Anlage angeschlossen und die AC-gekoppelten Speicher sind im Gegensatz dazu komplett abgetrennte Systeme, die einen eigenen Wechselrichter haben und dadurch von der PV-Anlage elektrotechnisch gesehen erstmal unabhängig funktionsfähig sind. Die Finanzverwaltung sieht diese Art deshalb als eigenständig an und zählt sie nur dann zur unternehmerischen Nutzung, wenn der Batteriespeicher selber unternehmerisch genutzt wird. Momentan gibt es meines Wissens nach zwei Speicher-Anbieter, die so eine unternehmerische Nutzung der Speicher eben auch ermöglichen. Hier geht es eben darum, dass ein Speicher Netzdienstleistung macht und der Betreiber dafür eine Vergütung bekommt in Form von Geld oder Gratis-Strom. Dass die Kosten des Speichers steuerlich geltend gemacht werden können setzt voraus, dass die PV-Anlage eine Gewinnerzielungs-Absicht verfolgt. Wenn man keine Gewinnerzielungs-Absicht hat, ist die Thematik ertragssteuerlich irrelevant; da passiert mit dem Speicher genauso wenig, wie mit der PV-Anlage. Auch dazu gibt es einen ausführlichen Artikel mit einem Entscheidungs-Baum als Grafik in meiner Steuer-Rubrik beim PV Magazine.

Wie sind PV Anlagen in der Direktvermarktung zu versteuern?

Grundsätzlich gilt bei der Strom Direktvermarktung das gleiche Prinzip wie bei der Einspeisung. Man erhält eine Vergütung und die daraus erzielten Gewinne müssen versteuert werden. Bei der Direktvermarktung kommt hinzu, dass es unterschiedliche Teile gibt: Zum einen den Teil, den man durch den Verkauf des Stroms durch den Direktvermarkter erhält und zum anderen den Teil durch die Marktprämie, die eine Förderung ist. Nur der Vermarktungs-Erlös unterliegt der Umsatzsteuer, die man dann vom Direktvermarkter bekommt, wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Das hat jedoch keine finanziellen Auswirkungen, da die Umsatzsteuer – egal ob vom Netzbetreiber oder vom Direktvermarkter – immer ein Durchlaufposten ist. Der eigentlich interessante Aspekt bei der Umsatzsteuer-Pflicht ist die Rückerstattung der beim Kauf der Anlage bezahlten Mehrwertsteuer an den Installateur. Das heißt, man hat einen Vorteil beim Anlagen-Kauf und keinen Nachteil beim Strom-Verkauf. Der einzige Nachteil ist der, dass man beim privaten Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen muss. Wenn sich ein privater Anlagenbetreiber zu Beginn umsatzsteuerpflichtig meldet, um diesen Vorteil zu nutzen, wird empfohlen nach fünf Jahren zu prüfen, ob man in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln kann und sollte. Nach einem bestimmten Zeitraum ist dieser Wechsel möglich und dann muss man auch für den privaten Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Der Vorteil der Umsatzsteuerpflicht beim Anlagenkauf ist bei kleinen Anlagen mittlerweile jedoch nicht mehr sonderlich groß, weil die Anlagen nicht mehr so teuer sind. Ein wenig anders ist das bei Anlagen mit Batteriespeicher, wenn beides gemeinsam gekauft wird.

Was ist bei Photovoltaik Steuern nach Auslauf der EEG-Förderung zu beachten?

Das kann so einfach bzw. pauschal nicht beantwortet werden, da es unter anderem auch davon abhängig ist, welche Regelungen der Bundestag im Zuge der geplanten Gesetzesänderung demnächst beschließen wird. Hier muss dann auch im individuellen Fall geprüft werden was für die Post EEG Zeit sinnvoll ist. Wenn man möchte, kann man in der Umsatzsteuer bleiben, je nachdem ob bspw. noch Wartungskosten anfallen oder ob man noch Geld investiert für die Umrüstung der Anlage. Das ist aber nur relevant, wenn man weiter mit der eigenen Anlage in das Netz einspeisen will. Auch für die kleineren Anlagen soll es demnächst eine Regelung dafür geben. Bei den größeren Anlagen wird das vermutlich mithilfe der Direktvermarktung geregelt werden. In dem Fall hat man weiterhin Einkünfte und ggf. auch Gewinne, wenn die Erträge höher als die Betriebskosten sind. Wenn die Umsätze entsprechend klein sind, kann man auch hier in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln. Bei der Ertragssteuer ist entscheidend, ob man weiterhin eine Gewinnerzielungs-Absicht verfolgt oder nicht. Dabei kann man auch erst einmal abwarten und schauen, ob steuerliche Verluste entstehen und dann mit dem Finanzamt klären, ob hier überhaupt noch eine Gewinnerzielungs-Absicht besteht. Ansonsten kann die Anlage aus ertragssteuerlicher Sichtweise auch zur Liebhaberei werden, wodurch keine ausführlichen Steuererklärungen mehr zu bringen sind.

Welche Kosten bzw. Steuern kann ich bei meiner Photovoltaikanlage absetzen, um Steuerlast zu reduzieren?

Sowohl die Betriebskosten als auch die Wartung und die Anschaffungskosten können abgesetzt werden. Die für den laufenden Betrieb der PV-Anlage anfallenden Kosten können direkt als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Diese sind:

  • Kreditzinsen
  • PV Versicherungsbeiträge
  • Kosten des Stromzählers, etc.

Die Umsatzsteuer, welche bei dem Kauf der PV-Anlage gezahlt wurde, kann zurückerstattet werden. Dafür muss die PV-Anlage der Regelbesteuerung unterliegen, also es muss Umsatzsteuer auf den verkauften und verbrauchten Strom gezahlt werden.

Die gesamten Anschaffungskosten für den Bau der PV-Anlage und die dazugehörigen Ausgaben wie beispielsweise die Montage und den Kauf von zusätzlichen Geräten, usw. lassen sich als AfA abschreiben. Ein Tipp: Je früher der Anlagenbetreiber mit der Abschreibung der PV-Anlage beginnt, also am besten direkt ab Anschaffung der Anlage, desto früher rentieren sich die Steuerersparnisse.

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Wo gibt es weitere Informationen zu Photovoltaik Steuern?

Leider finden sich im Internet zu dem Thema viele halbrichtige, unvollständige und irreführende Hinweise und Tipps. Man kann dadurch in Fallen tappen, die viel Geld kosten. In der Themen-Rubrik Steuertipps bei PV Magazine wollen wir dagegen möglichst fehlerfreie und von Fachleuten geprüfte Informationen zur Verfügung stellen. Es gibt außerdem von der Finanzverwaltung Bayern ein sehr umfangreiches Dokument, was kostenlos zum Download bereitgestellt wird. Um einen komprimierten Überblick zu erhalten, lohnt es sich auch einen Blick in das Info-Blatt vom Solarcluster Baden-Württemberg zu werfen. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat in diesem Jahr auch eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Abgesehen davon empfiehlt es sich auch bei der Suche nach einem Steuerberater darauf zu achten, inwieweit sich dieser mit der Thematik auskennt. Deshalb ist es sinnvoll in Erfahrung zu bringen, ob der Steuerberater selbst eine Photovoltaik-Anlage besitzt oder sich in einem Fach-Seminar bereits damit beschäftigt hat. Viele Steuerberater-Akademien und die Firma Steuerseminare Graf bieten solche speziellen Fortbildungen an.

FAQ zu Photovoltaik & Steuern

Ist Photovoltaik ohne Finanzamt möglich?

In Kurzform kann ich sagen, dass man die Möglichkeit haben muss, die Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer zu wählen. Außerdem muss man nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungs-Absicht verfolgt mit seiner PV-Anlage – das ist in der Regel bei neuen PV-Anlagen bis 10 kW der Fall. Wie ich vor kurzem erfahren habe, gibt es auch einen Antrag vom Bundesrat an den Bundestag zum neuen Jahres-Steuergesetz, was dann ab nächstem Jahr gelten wird. Im Zuge dessen soll eine Regelung geschaffen werden, die dafür sorgt, dass kleine PV-Anlagen zukünftig nicht mehr in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden müssen. Da ist aktuell also auf jeden Fall etwas in Bewegung und man kann dem Finanzamt-Sachbearbeiter deshalb noch den Hinweis geben, das U- und das G-Signal in der Steuerverwaltungs-Software des Finanzamtes nicht zu setzen. Das wäre sozusagen die verwaltungstechnische Umsetzung von „Photovoltaik ohne Finanzamt“. Zum Thema insgesamt gibt es auch einen ausführlichen Artikel in meiner Steuer-Rubrik auf PV Magazine.

Ist Liebhaberei bei Photovoltaik Anlagen möglich?

Liebhaberei ist eine rein ertragssteuerliche Bezeichnung, wenn man keine Gewinnerzielungs-Absicht verfolgt. Eine Gewinnerzielungs-Absicht hat man eben dann, wenn die unternehmerischen Einnahmen aus der PV-Anlage durch den Stromverkauf höher sind als die Kosten für Investition und Betrieb. Wenn das langfristig betrachtet über den Abschreibungszeitraum der PV-Anlage nicht der Fall ist, dann hat man keine Gewinnerzielungs-Absicht, sondern eine Liebhaberei. Bei der Umsatzsteuer gibt es eine ähnliche Begrifflichkeit, hier spricht man dann von einer Kleinunternehmer-Regelung. Das hat aber wiederum nichts damit zu tun, ob man Gewinn oder Verlust macht; bei der Umsatzsteuer ist es eine reine Wahlmöglichkeit, die man hat, wenn man weniger als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet. Bei kleinen Anlagen ist das der Fall. Entscheidend ist dabei, dass man nicht noch zusätzlich aus anderen Einkünften umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, da diese sonst zusammengerechnet werden müssen. Andernfalls könnte man eine andere Steuerperson wählen, die die Anlage betreibt, wie zum Beispiel den Ehegatten oder eine gemeinschaftliche Form mit dem Ehegatten zusammen.

Wann lohnt sich eine Partnerschaft, um Photovoltaik Steuern zu reduzieren?

Dazu kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Das muss immer im Einzelfall betrachtet werden und mit einem Fachmann geklärt werden, um Fehler zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, dass man sich die Steuer-Situation im Gesamten anschaut, weil es auch unterschiedliche gesetzliche Rückwirkungen gibt, die zum Teil auch über das Steuerrecht hinaus gehen. Betrachten wir den Fall, wenn ein Ehemann Hausmann ist und über die Familien-Krankenversicherung mitversichert ist: Falls er einen Nebenjob ausübt und dabei die Grenze der zulässigen Nebeneinkünfte von etwa 400 Euro voll ausschöpft, aber zusätzlich noch Gewinne aus der PV-Anlage erzielt, dann kann es dazu kommen, dass er plötzlich Krankenversicherungs-Beiträge bezahlen muss.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Solaranlage mieten: so einfach funktioniert es 5 (10)

Dass jemand bei Immobilien vor der Entscheidung „Mieten oder Kaufen?“ steht, ist im Prinzip nichts Neues. Auch bei Autos wird beispielsweise die Option des Leasings oft wahrgenommen. Also wieso nicht einfach die Solaranlage mieten? Welche Modelle es hierfür gibt, was man beachten muss und wie man optimal davon profitieren, kann erfahren Sie hier.

Solaranlage mieten, pachten oder leasen?

Auch wenn diese begriffliche Unterscheidung oft stattfindet, ist sie im Kontext des Photovoltaik-Markts nicht ganz richtig. Rechtlich gesehen handelt es sich bei allen Modellen um eine Pacht, denn der Kunde kann frei entscheiden, wie er den produzierten Strom nutzen möchte. Man kann also sagen, dass die Begriffe Miete, Pacht und Leasing im PV-Kontext bedeutungsgleich genutzt werden.

Solaranlage mieten: Was kostet das?

In welcher Höhe Kosten für die gemietete PV-Anlage anfallen, hängt von der Anlagengröße und dem Anbieter ab. Bei einer Dachanlage mit Speicher auf einem Einfamilienhaus kann man mit monatlichen Kosten von etwa 130 € rechnen.

Solaranlage mieten oder kaufen?

Für gewöhnlich spart man bei der Miete im Vergleich zum Kauf auf den ersten Blick nicht unbedingt Geld. Vielmehr bietet sich hierdurch die Möglichkeit, nicht so viel Geld auf einmal investieren zu müssen, und trotzdem Strom von der Sonne nutzen zu können.

Doch schaut man genauer hin, überzeugen Anbieter, wie der Marktführer DZ-4, durch ihr Rundum-Sorglos-Paket: Sämtliche laufenden Kosten für Versicherungen, die Anlagenüberwachung, Rücklagenbildung und Reparaturen bis hin zum Komponentenaustausch sind mit der Miete bereits abgedeckt. Beim Kauf einer Solaranlage sind dies alles Extraposten, die organsiert und bezahlt werden müssen.

Welche Vorteile gibt es beim Mieten einer Solaranlage?

Zuerst lässt sich als Vorteil nennen, dass man ohne große vorherige Investitionskosten, nachhaltige Sonnenenergie erhält. Dies vereinfacht den Einstieg in die Stromerzeugung, weil es die Hürde der Anschaffungskosten nimmt.

Bei der Finanzierung einer PV-Anlage profitiert man in der Regel auch von einem Rundum-Sorglos-Paket. In der Miete der Solaranlage sind nämlich bereits Installationskosten, Wartung und die Inbetriebnahme enthalten. Der Mieter muss sich somit um nichts kümmern.

Je nach Vertragsdetails schließen die Mietkosten zudem auch die Miete eines Batteriespeichers oder weitere Dienstleistungen ein. Mit dem Batteriespeicher kann die Sonnenenergie, die zum Produktionszeitpunkt nicht benötigt wird, zwischengespeichert und dann an einem anderen Zeitpunkt benutzt werden. So lassen sich bis zu 70 Prozent des jährlichen Strombedarfs mit Strom vom eigenen Dach abdecken.

Welche Nachteile gibt es beim Mieten einer Solaranlage?

Verglichen mit dem Kauf einer Anlage ergibt sich nur der Unterschied, dass man die Anlage nicht selbst besitzt. Je nachdem welches Angebot man dabei in Anspruch nimmt, verbleibt die Anlage im Besitz des Vermieters, der lediglich Betreiber der Solaranlage ist. Je nach gewähltem Angebot geht die Anlage aber oftmals nach Ablauf der Mietdauer in den Besitz des Mieters über und produziert viele weitere Jahre Solarstrom.

Zudem gilt es zu bedenken, dass man sich zwar nicht um die Installation und Instandhaltung kümmern muss, aber auch abhängig von den festgelegten Dienstleistern ist. Man ist also in gewisser Weise an die Dienstleister gebunden.

Solaranlage mieten – Fazit

Die Miete von Solaranlagen kann, gerade wegen der normalerweise hohen Anschaffungskosten, eine gute Alternative zum Kauf sein. Auch dadurch, dass die Wartung und Instandhaltung bereits in der Miete enthalten sind, entstehen finanziell keine Mehrkosten, falls doch einmal etwas kaputtgehen sollte. Ohne großen eigenen Aufwand kann man so von dem durch die PV-Anlage produzierten Strom profitieren.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

So schnell geht’s: Bestandsanlagen in die Direktvermarktung bringen 4.7 (11)

solar panels
Die verpflichtende Direktvermarktung wurde 2016 auch für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kW eingeführt. Allerdings gilt diese Regelung nur für Neuanlagen, also Anlagen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen, die bereits seit 2015 und früher betrieben werden, wurden damit nicht angesprochen. Doch davon sollten sich Anlagenbetreiber nicht beirren lassen, schließlich bringt die Direktvermarktung des eigens erzeugten Stroms attraktive Mehrerlöse mit sich.Wen das Thema betrifft, warum es sich lohnt und wie einfach der Weg in die Direktvermarktung tatsächlich funktioniert, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Für welche Bestandsanlagen ist die Direktvermarktung interessant?

Bereits vor Inkrafttreten der verpflichtenden Direktvermarktung für PV-Anlagen über 100 kW zum 01.01.2016 wurden in Deutschland zahlreiche größere Photovoltaik-Anlagen gebaut und in Betrieb genommen. Über diese Anlagen, die vor 2016 ans Netz gingen, sprechen wir heute als Bestandsanlagen.

Haben auch Sie schon 2015 oder früher größere Anlagen über 100 kW in Betrieb genommen, welche sich nicht in der Direktvermarktung befinden, sondern nur die fixe EEG-Vergütung erhalten? Dann sollten Sie sich dringend mit der Direktvermarktung dieser Anlagen befassen.

Warum lohnt sich der Einstieg in die Direktvermarktung?

Der große Vorteil der Direktvermarktung ist der Mehrerlös, den Anlagenbetreiber im Vergleich zur EEG-Vergütung erwirtschaften können. Über die sogenannte Management-Prämie erhalten die Besitzer von PV-Anlagen stets eine monatliche Vergütung, die mindestens der Höhe der EEG-Vergütung entspricht, in der Regel jedoch sogar darüber hinaus geht. Auf diese Weise werden auch Kosten, die für die Umrüstung in die Direktvermarktung entstehen, in relativ kurzer Zeit amortisiert und durch die Prämie gedeckt. Unterm Strich wird der Anlagenbetreiber in Folge langfristig stets mit einer positiven Bilanz durch die Direktvermarktung gehen.

Eine schnelle Beispielrechnung:
Bei einer jährlichen Einspeisemenge von 200.000 kWh (entspricht ca. 200 kWp Anlagenleistung) und einer Management-Prämie in Höhe von 0,004 €/kWh ergibt sich folgender Mehrerlös:
200.000 x 0,004 € = 800 €/Jahr

Des Weiteren sind Anlagenbetreiber, die schon früh in die Direktvermarktung einsteigen, bereits bestens vorbereitet für die Zeit nach dem Auslaufen der EEG-Förderung ihrer Anlage. Über kurz oder lang muss sich schließlich jeder Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit der Direktvermarktung auseinandersetzen, um weiterhin für seinen eingespeisten Strom vergütet zu werden.

Wie funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung?

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Um die Ummeldung einer Photovoltaik-Anlage in die Direktvermarktung zu vollziehen, sind nur wenige Schritte nötig, bei denen wir Sie jederzeit unterstützen.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Herstellung der Fernsteuerbarkeit einer Anlage, um die Möglichkeit zu schaffen, laufende Daten zur Stromeinspeisung durch den Direktvermarkter jederzeit abrufbar zu machen. Detaillierte Informationen rund um die Fernsteuerbarkeit erfahren Sie in unserem Webinar on Demand oder im dazugehörigen Blogbeitrag.

Folgende sechs Schritte bringen Ihre Anlage nun in die Direktvermarktung:

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Photovoltaik Entwicklung: Die ultimative Timeline 4.9 (24)

sunrise

Die Menschheit passt sich bei der Energieerzeugung bereits seit Jahrhunderten den veränderten Umweltbedingungen und Gegebenheiten an. An den Rand der menschlichen (und tierischen) Leistungsfähigkeit getrieben, fanden Wasser- und Windmühlen als mechanische Energieumwandler schon in frühen Jahrhunderten ihre ersten Einsätze.

Der erste große Schritt in Richtung Solarenergie gelang jedoch erst im 20. Jahrhundert. Die folgende Timeline stellt die wichtigsten Meilensteine in der Geschichte der Solarenergie dar.

Photovoltaik Entwicklung - die ultimative Timeline

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Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen ist die Kraft der Sonne eine nahezu unerschöpfliche Energiequelle. Die leicht zugänglichen Vorkommen von Kohle, Erdöl und -gas schwinden weltweit und der Zugang zu den endlichen Ressourcen wird zunehmend aufwändiger und kostenintensiver. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz sind regenerative Energien der einzig konsequente Schritt, um aus Stromerzeugungssicht den Herausforderungen unserer heutigen Zeit gerecht zu werden.

Die Aufgabe des Virtuellen Kraftwerkes ist es, sich der Herausforderung der intelligenten Steuerung von Stromverbrauch und Stromerzeugung anzunehmen und so aktiv die Energiewende mitzugestalten. Durch dezentrale Strukturen, diverse, sich ergänzende Arten der Stromerzeugung und die Weiterentwicklung von Speichertechnologien soll in Zukunft die vollständige Ablösung der konventionellen Energien möglich sein. Die Energieerzeugung durch eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach bietet Bürgern die Möglichkeit, selbst ein gestaltender Teil der Energiewende zu sein. Durch die Direktvermarktung des erzeugten Stroms erhalten Anlagenbetreiber sogar über die sinkenden Stromkosten hinausgehende Mehrerlöse. Informieren Sie sich jetzt über die Direktvermarktung des Stroms Ihrer Photovoltaikanlage.

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