Stromhandel: So funktioniert Stromverkauf an der Börse 3.9 (56)

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Spricht man von Direktvermarktung und Erneuerbaren Energien ist oftmals die Rede vom Stromhandel an der Strombörse – dabei gibt es nicht nur die eine Strombörse. Wir erklären Ihnen, welche verschiedenen Handelsplätze es für den freien Handel mit Strom in Deutschland und auch in Europa gibt. Ebenso erfahren Sie hier, wie Stromhandel an den verschiedenen Börsen und Märkten funktioniert und welche Aufgaben ein Direktvermarkter dabei übernimmt. 

Was ist Stromhandel?

Beim Stromhandel handelt es sich um den Kauf und Verkauf von elektrischer Energie. Der Handel kann entweder zwischen zwei Parteien (Käufer und Verkäufer) oder zwischen mehreren Käufern und Verkäufern erfolgen. Der Strompreis schwankt je nach Angebot und Nachfrage. Wenn die Nachfrage hoch ist, steigt der Preis. Wenn die Nachfrage niedrig ist, sinkt der Preis.

Strom kann auf verschiedene Weise gehandelt werden: An der Strombörse, im Freiverkehr (OTC-Handel) oder über einen Strompool. Der Handel an der Strombörse findet entweder auf einem Spotmarkt oder einem Terminmarkt statt. Strom kann in Megawattstunden (MWh), Kilowattstunden (kWh) oder British Thermal Units (Btu) gehandelt werden oder in Form von Terminkontrakten, Optionen und Swaps.

Welche Strommärkte für den Stromhandel gibt es?

Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Formen von Strommärkten: Strom wird entweder auf dem Spotmarkt oder auf dem Terminmarkt verkauft. Der Spotmarkt (EPEX Spot) sitzt in Paris und bedient Deutschland, ÖsterreichFrankreich, die Schweiz, Großbritannien, Belgien und die Niederlande. Der Terminmarkt (EEX) sitzt in Leipzig.  

Auf dem Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt und die Strompreise werden viertelstündlich angegeben. So können Marktteilnehmer kurzfristig Strom einkaufen und verkaufen. Der Spotmarkt und die Spotpreise korrelieren somit mit dem tagesaktuellen Geschehen. Es wird hier zwischen zwei Märkten unterschieden: Auf dem Day-Ahead-Markt werden Stromgeschäfte für jede Stunde des Folgetags abgeschlossen. Die Gebote müssen bis 12 Uhr platziert werden. Auf dem Intraday-Markt wird der Strom für den laufenden Tag gehandelt. 

Am Terminmarkt können sich Marktteilnehmer mit Energiemengen für Monate und Jahre zum aktuellen Preis eindecken – ungeachtet möglicher Preisschwankungen in der Zukunft. Dort werden langfristige Lieferverträge mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr abgeschlossen. Da der Preis zum Zeitpunkt des Einkaufs für eine lange Zeit derselbe bleibt, ist man gegen mögliche Preiserhöhungen in der Zukunft abgesichert, kann jedoch nicht von Preissenkungen profitieren. Strom kann an beiden Börsen gehandelt werden. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das geschieht in der Regel durch einen Direktvermarkter.

Was ist ein Direktvermarkter?

Ein Direktvermarkter wie das Virtuelle Kraftwerk der EnBW ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung des Stroms aus Erneuerbaren Energien (EE) spezialisiert hat. Ebenso hat ein Direktvermarkter die Gesetze und Richtlinien rund um Erneuerbare Energien und die zugehörigen Märkte stets im Blick. Bevor es zur Vermarktung des Stroms kommt, muss zunächst ein Unternehmen gegründet werden. Der nächste verpflichtende Schritt (§5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) ist die Eintragung als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Strom an Haushalte liefern darf. Ebenso muss eine Börsenhandelslizenz erworben werden.  

Was sind die Aufgaben eines Direktvermarkters beim Stromhandel?

1. Vermarktung des Stroms aus Erneuerbaren Energien an der Börse

Die Hauptaufgabe eines Direktvermarkters ist es, den erzeugten EE-Strom von Anlagenbesitzern direkt an der Börse zu verkaufen. Dazu bedarf es strategischen Know-Hows, um den Strom genau dann zu vermarkten, wenn die Nachfrage und somit der Verkaufspreis am höchsten ist. Für den Verkauf des Stroms zahlt der Direktvermarkter dem Anlagenbetreiber monatlich den Strompreis, der im Durchschnitt an der Börse erzielt wird. Dieser sogenannte Marktwert ergibt zusammen mit der Marktprämie, die vom Netzbetreiber ausgezahlt wird, wenn der Marktwert niedriger als die EEG-Vergütung ausfallen sollte, den anzulegenden Wert. Der eigentliche Gewinn und Mehrwert der Direktvermarktung liegt in der Managementprämie, die einen Mehrerlös darstellt, d.h. es wird mehr Gewinn als im fixen EEG-Vergütungsmodell generiert. 

2. Bilanzkreismanagement

Damit das Zusammenspiel aus Stromeinspeisung und -verbrauch funktioniert, wird ein kontinuierliches Gleichgewicht innerhalb des Bilanzkreises angestrebt. Bilanzkreise ordnen den Strommarkt und tragen dazu bei, dass es zu einer Über- oder Unterproduktion von Strom kommt. Mit der Aufrechterhaltung dieses Gleichgewichts kann Energie effizient genutzt werden. Zu diesem Zweck werden für die Bilanzkreise Energieprognosen erstellt.   

3. In die Zukunft schauen: Energieprognosen erstellen

Durch den Direktvermarkter werden tagtäglich anlagenscharfe Prognosen erstellt. Diese Prognosen beziehen sich auf die Strommengen, die vor Ort in den dezentralen Erzeugungsanlagen erzeugt und ins Stromnetz eingespeist werden. Ziel des Direktvermarktes ist es, möglichst präzise Prognosen für den Handel an den Spotmärkten (Day-Ahead-Markt und Intraday-Markt) heranzuziehensodass der Bilanzkreis ausgeglichen ist. Jedoch ist die Stromerzeugung vor allem bei Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen wetterabhängig, was eine exakte Prognose erschwert.  

Warum sollte ich einen Direktvermarkter für den Stromhandel beauftragen?

  1. Um Ihren selbsterzeugten Strom an der Börse verkaufen zu dürfen, bedarf es einer Börsenzulassung, die der Direktvermarkter für Sie übernimmt.   
  2. Der Direktvermarkter berücksichtigt ihren Eigenverbrauch und vermarktet lediglich den überschüssigen erzeugten Strom an der Börse.
  3. Um negative Preise zu verhindern, benötigt es ein Gleichgewicht von Verbrauch und Einspeisung im Bilanzkreis.
  4. Dank der Energieprognosen, die auf 15-Minuten-Basis erstellt werden, kann das Gleichgewicht der Bilanzkreise aufrechterhalten werden. 
  5. Der Direktvermarkter beobachtet den Markt und kann Ihren Strom genau dann verkaufen, wenn die Nachfrage und somit der Preis am höchsten sind.

Wir als Direktvermarkter bringen dieses Wissen mit und bieten ein voll transparentes Angebot für unsere Kunden, um PV-Strom optimal zu vermarkten. Nutzen Sie unseren Ertragspotenzialrechner und informieren Sie sich über den Mehrwert Ihrer PV-Anlage.

Sie wollen Strom verkaufen? Jetzt mehr über die Strom Direktvermarktung erfahren.

Wie Sie Ihre Anlage richtig im Portal anmelden 4.8 (26)

Egal, ob Sie ein Direktvermarktungsangebot auf unserer Homepage anfordern oder Ihre Daten in unserem Portal eingeben – wir möchten Ihnen die Anmeldung so einfach wie möglich machen. Hier klären wir einen häufigen Grund zur Verwirrung – nämlich welche Art von Leistung Sie in das Feld “elektrische Nennleistung (kW)” eintragen müssen.

Was ist die elektrische Nennleistung?

Um Ihnen ein Direktvermarktungsangebot zu erstellen, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Dazu gehören neben Angaben zum Verteilnetzbetreiber, Ihrer Marktlokationsnummer, der Anlagenausrichtung oder der Einspeisung pro Jahr vor allem technische Angaben wie die genaue elektrische Nennleistung Ihrer Anlage.

Wenn wir Sie darum bitten, die elektrische Nennleistung anzugeben, dann benötigen wir von Ihnen die Generatorenleistung. Damit ist die gesamte Modulleistung gemeint, also die Summe der möglichen Leistung aller Einzelmodule – nicht zu verwechseln mit der Wirkleistung. Die Modulleistung ist die gesamte mögliche Anlagenleistung, quasi das Potential aller Module und somit der gesamten Anlage. Die Wirkleistung ist die umgesetzte Energie in einer festgelegten Zeitspanne, die tatsächlich von der Anlage abgegeben werden kann. Diese ist beispielsweise abhängig von der Leistung des jeweils installierten Wechselrichters – eines austauschbaren Gegenstandes. Daher benötigen wir die Modulleistung: So kann nicht nur die eindeutige Kommunikation mit dem Verteilnetzbetreiber gewährleistet werden, sondern auch die Einheit mit dem Marktstammdatenregister (MaStR). Die Modulleistung fragen wir in Analogie zur Brutto-Nennleistung im MaStR ab.

Warum müssen Sie die Nennleistung angeben?

Nehmen wir Ihre Anlage in unser Direktvermarktungsportfolio auf, benötigen wir korrekte und präzise Angaben zu Ihrer Anlage, denn als Direktvermarkter müssen wir nicht nur richtig prognostizieren, sondern auch Bilanzkreismanagement betreiben. Wenn Sie eine andere Leistung als die Modulleistung im Feld “elektrische Nennleistung” angeben, können wir nicht präzise prognostizieren und auch die Bilanz ist nicht korrekt. Ebenso sind die richtigen Angaben ausschlaggebend für die erfolgreiche Vermarktung Ihres Stroms: Geben Sie eine andere Leistung als die Modulleistung an, verzögert sich Ihr Start in die Direktvermarktung, bis wir von Ihnen die korrekten Angaben erhalten. Ferner ist es möglich, dass durch falsche Datenangaben entstehende Kosten vom Netzbetreiber an Anlagenbetreiber weitergegeben werden.Für die Anlagenart “Solar” geben sie in unserem Angebotsformular oder im Portal als elektrische Nennleistung (in kWp) bitte die Gesamtleistung aller Module an (diese entspricht der Bruttonennleistung im Marktstammdatenregister).
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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Photovoltaik Eigenverbrauch optimieren in 4 Schritten 4.9 (20)

Mit der neuen Photovoltaikanlage auf dem Dach stellen sich natürlich einige Fragen – mitunter was mit dem Solarstrom geschehen soll, der nun produziert wird. Neben der Einspeisung ins Stromnetz hat man auch die Möglichkeit, ihn selbst zu verwenden. Was hierbei zu beachten ist, wie man seinen Eigenverbrauch erhöhen kann und welche Eigenverbrauchsquoten möglich sind, wird im Folgenden dargestellt.

Welche Möglichkeiten habe ich zur Optimierung meines Photovoltaik-Eigenverbrauchs?

Zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom gibt es unterschiedliche Ansätze.
Der erste Weg, der keine zusätzlichen Anschaffungen benötigt, ist die Verschiebung des Stromverbrauchs auf die Mittagszeit. Da tagsüber die PV-Anlage am meisten Strom produziert, ist es sinnvoll, Geräte mit einem hohen Energieverbrauch, wie zum Beispiel Waschmaschinen zu dieser Zeit zu verwenden. Allein durch diese Maßnahme kann man einen Eigenverbrauch von ca. 25% erreichen.
Ergänzt man die Solaranlage durch einen Batteriespeicher, so kann Strom, der produziert aber nicht direkt verwendet wird, gespeichert und zu einem anderen Zeitpunkt verwendet werden. Diese Kombinations-Lösung von PV-Anlage und Stromspeicher wird ohnehin meist beim Kauf einer Photovoltaikanlage angeboten. Dadurch kann man bis zu 60% des produzierten Stroms selbst nutzen.
Auch mit einer Wärmepumpe können Sie die eigene Nutzung des Solarstroms erhöhen. Die Wärmepumpe nutzt den durch die Solaranlage produzierten Strom, um die Umgebung oder ein Wasserreservoir zu erhitzen. Durch die Kombination von PV-Anlage, Stromspeicher und Wärmepumpe kann man seinen Eigenverbrauch auf bis zu 85% steigern.
Die ideale Ergänzung ist ein Smart Home System, welches den Strombedarf misst und regelt. Bei hoher Stromproduktion können so einerseits die Geräte händisch eingeschaltet oder zentral automatisiert werden. Mit Zeitschaltungen können Licht, Jalousien oder weitere Strom-Verbraucher gesteuert werden. Die Kombination aller Systeme (Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Wärmepumpe und Smart Home) kann Ihre Eigenverbrauchsquote auf bis zu 100% erhöhen.

Interesse an einem Energiemanagementsystem?
Jetzt bei energybase vorbei schauen und unter einem ihrer vielen Partner, wie zum Beispiel Yello Solar oder Stadtwerke München, den geeigneten Anbieter finden!

Die genannten Zahlen beziehen sich auf die im Webinar “Eigenverbrauch optimieren” (PV Magazine) genannten Werte. Es wird von einer wirtschaftlich und technisch sinnvollen Auslegung ausgegangen.

Was bedeutet Autarkie?

Bedeutet ein 100%iger Eigenverbrauch auch gleichzeitig die Autarkie? Nicht zwangsläufig. Auch wenn Sie Ihren Eigenverbrauch erhöhen, kann es sein, dass Sie zusätzlich noch benötigten Strom zukaufen müssen. Autarkie bedeutet, dass man mit seinem produzierten Strom seinen gesamten Strombedarf decken kann. Oftmals reicht der erzeugte Solarstrom aber vor allem im Winter nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Mit sogenannten „Inselsystemen“ ist die Autarkie bereits möglich. Bisher sind diese aber noch recht teuer. Mit sinkenden Kosten für PV-Module und Stromspeicher könnte sich dies jedoch in den nächsten Jahren ändern.

Der Eigenverbrauch im EEG

Im EEG wurde eine Eigenverbrauchsvergütung festgesetzt, die jedoch in der EEG-Novelle 2012 entfernt wurde. PV-Anlagen, die bis zum 01. April 2012 angemeldet wurden, profitieren also noch zusätzlich von dieser Vergütung. Pro selbst verbrauchter kWh erhält man zwischen 8 und 25 Cent. Alle Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 01. April 2012 angemeldet wurden, erhalten keine Eigenverbrauchsvergütung. Steigende Strompreise bilden aber einen Anreiz, den erzeugten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen.

Der geeignete Stromtarif für optimierten Eigenverbrauch

Nun haben Sie alle Maßnahmen ergriffen und nutzen Ihren erzeugten Strom – Ihr Eigenverbrauch ist optimiert. Dann lohnt es sich auch, den bestehenden Stromtarif nochmal anzuschauen! Reguläre Stromtarife werden bei optimiertem Eigenverbrauch oftmals teurer, da der Strombedarf schlechter prognostiziert werden kann. Daher bedarf es neuer Stromverträge, die dies berücksichtigen: beispielsweise der dynamische Reststromtarif des Virtuellen Kraftwerks der EnBW.
Beim dynamischen Reststromtarif handelt es sich um einen Stromtarif, der sich an den Börsenpreisen orientiert. Wir geben Ihnen den aktuellen Börsenpreis weiter und Sie bezahlen nur dann, wenn Sie Strom benötigen. Keine teuren Risikoaufschläge, lediglich eine kleine Servicegebühr wird erhoben. In unserem Portal können Sie die Preisbildung jederzeit transparent beobachten und sogar von negativen Preisen profitieren.
Der optimierte Stromtarif für Ihren optimierten Eigenverbrauch – mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW!

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Kundeninformation: Vorzeichenwechsel in den Direktvermarktungs-Abrechnungen 5 (13)

Änderungen in den Abrechnungen sorgen oft für ungewollte Verwirrung. Dieser möchten wir zuvorkommen und erklären Ihnen im folgenden Blogbeitrag deshalb in aller Kürze, was es mit den Vorzeichenänderungen in den Direktvermarktungsabrechnungen auf sich hat.

Was ändert sich?

Bislang wurden Gutschriften auf Ihrer Direktvermarktungsabrechnung mit einem positiven Vorzeichen (+) oder ganz ohne Vorzeichen abgedruckt. Für Rechnungen, also Beträge, die wir Ihnen nicht gutschreiben, sondern von Ihnen erhalten, wurde bisher ein negatives Vorzeichen (-) vor den Betrag gedruckt.
Nun ist es genau umgekehrt: Steht in Ihrer Rechnung als Endsumme ein auf den ersten Blick negativer Betrag, also mit einem negativen Vorzeichen (-), dann haben Sie eine Gutschrift. Das bedeutet, dass wir Ihnen diesen Betrag auszahlen. Haben Sie am Ende Ihrer Rechnung eine positive Summe (+), so müssen Sie diesen Betrag an uns auszahlen.
Grund für diese Änderungen in den Direktvermarktungsabrechnungen ist die Einheitlichkeit mit anderen Abrechnungen in unserem System. Somit folgen nun alle Abrechnungen, die Kunden von uns erhalten, derselben Logik.

Im Folgenden finden Sie eine Beispielrechnungen nach der neuen Logik. Grün markiert sind Gutschriften, Forderungen sind rot markiert.

 

Einfach erklärt anhand eines Beispiels

In der abgebildeten Beispielabrechnung hat die Interconnector GmbH als Betreiber des Virtuellen Kraftwerks der EnBW dem Rechnungsempfänger gegenüber eine Verbindlichkeit in Höhe von 11 Euro. Dies wird durch das negative Vorzeichen deutlich gemacht. Da der Kunde noch eine Gutschrift hat, wird diese mit den verbindlichen 11 Euro verrechnet. Folglich erhält der Kunde bei diesem Beispiel eine Summe von 11 Euro ausbezahlt.
Die Auszahlung an den Kunden ist eine Verbindlichkeit von Interconnector und wird deswegen mit dem negativen Vorzeichen versehen. Die Zahlung des Kunden an Interconnector wird mit einem positiven Vorzeichen versehen.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Corona & Photovoltaik: 5 Auswirkungen auf den PV-Markt 5 (15)

corona change neon sign

Die Energiebranche ist Teil der kritischen Infrastruktur und sorgt demnach auch während der Corona-Krise bundesweit für eine zuverlässige Stromversorgung. Dennoch bleibt der Markt natürlich nicht gänzlich unbetroffen von den Folgen der weltweiten Pandemie.

5 Auswirkungen von Corona auf den Photovoltaik-Markt erläutern wir in diesem Beitrag.

Auswirkung 1: Störung der weltweiten Lieferketten

Bei der Produktion von Photovoltaikmodulen setzen viele deutsche Hersteller und Händler auf in China gefertigte Komponenten. Dies betrifft insbesondere Solarzellen und Solarglas aber auch ganze Module. Nachdem in dem Ursprungsland der Corona-Pandemie strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung eingeleitet wurden, standen über Wochen die Modulfabriken still. Zwar wurde bereits im Februar berichtet, dass einzelne Fertigungslinien in China wieder angefahren sind, bis jedoch alle Lieferketten wieder ins Laufen gebracht werden, wird es zu einem Auftragsstau führen. Die Abhängigkeit der Branche von Modullieferungen aus China wird in diesem Szenario klar ersichtlich. Deutsche Händler und Hersteller verbleiben daher vorerst mit geringen Lagerbeständen und eigenen begrenzten Produktionskapazitäten.

Die Preisbestimmung durch Angebot und Nachfrage tut auch in Zeiten von weltweiten Pandemien keinen Abbruch und lässt – zumindest kurzfristig – die Preise von Solarmodulen steigen. Laut pvXchange-Geschäftsführer Martin Schachinger kann die Realisierung einiger Projekte durch hohe Preissteigerungen in Frage gestellt werden, da ihre Wirtschaftlichkeit stark darunter leiden kann.

Von Investorenseite wird jedoch weiterhin mit einem zwar geschwächten, aber dennoch starken Interesse für die Solarbranche gerechnet. Bei vielen Projekten handelt es sich um langfristige Planungen, weshalb durch die aktuelle Lage lediglich mit einer verzögerten Fertigstellung gerechnet werden kann. Laut einer aktuellen Umfrage der EuPD Research (EuPD Research 04/2020) sehen PV-Installateure nach wie vor deutlich größere Hindernisse für potenzielle Investoren im fortlaufenden Bestehen des 52-Gigawatt-Deckels als in der Corona-Pandemie.

Auswirkung 2: Verzögerung von Solarprojekten

Als Folge von fehlenden Solarkomponenten, Arbeitsbeschränkungen und Personalengpässen bei Bauämtern können zahlreiche, auch sehr große, Solarprojekte nicht zum geplanten Zeitpunkt fertiggestellt werden und verzögern sich stattdessen um Wochen oder gar Monate.

Problematisch dabei: Die Vergabe von Solarparkflächen erfolgt über Ausschreibungen und hat demnach zur Folge, dass die Fertigstellungen der Projekte von Fristen gedrängt sind. Nur so erhalten Solarparks ihre staatliche Förderung in Form einer Marktprämie. Deshalb wird die Bundesregierung vielerseits aufgefordert, die Fertigstellungsfristen großer Solarprojekte zu verlängern, um Strafzahlungen als Folge höherer Gewalt zu vermeiden und den Fortschritt der Energiewende nicht zu beschränken.

Auswirkung 3: Der PPA-Photovoltaik-Markt wird ausgebremst

Laut PV magazine sind auch bei der Fertigstellung von PPA-geförderten Photovoltaik-Projekten starke Verzögerungen zu erwarten, da die Finanzierung der förderfreien Photovoltaik-Projekte verschoben wird. Ein zeitnahes Ende der Corona-Krise liegt aktuell noch nicht in Sicht, weshalb die sozialen und wirtschaftlichen Folgen nach wie vor schwer vorherzusagen sind. Die unmittelbare Auswirkung der Pandemie auf den PPA-Markt liegt in den fallenden Spotpreisen an der Strombörse und der damit einhergehenden Senkung der Transaktionspreise. Preisprognosen sind darum derzeit nur eher unzuverlässig zu erstellen und bringen somit insbesondere bei großen Anlagen vorübergehend das Geschäftsmodell ins Schwanken.

Auswirkung 4: Aufschieben oder Absagen von Branchenevents

Auch Veranstalter von Messen und Konferenzen rund um Themen der Energiebranche leiden unter den Folgen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen.

Im Virtuellen Kraftwerk mussten wir ebenfalls auf Eventtermine verzichten. Wir hoffen jedoch, dass es möglich sein wird, den neuen Termin des PV-Symposiums Ende August wahrnehmen zu können. Während einige Events komplett abgesagt wurden, konnten für andere schon neue Termine bekannt gegeben werden. Darunter beispielsweise auch die internationale Leitmesse für die Solarwirtschaft „The smarter E“ in München, welche bereits einen neuen Termin für Juni 2021 veröffentlicht hat. Auch wir wären dort gewesen und haben uns als Ersatz etwas ganz Besonderes überlegt, um die Messe für alle auch von zuhause zugänglich zu machen. Wir haben die Messe somit in ein neues digitales Format, nämlich in unseren digitalen Messestand, überführt.
Außerdem konnten wir unser etabliertes Netzwerktreffen, den „Solar Energyhub Club“ in Stuttgart auf den 30. November 2020 verschieben.

Auswirkung 5: Starkes Schwanken bei Stromabnahme und -lieferung

Auch abseits von Veranstaltungen spüren wir die Auswirkungen der Corona-Krise. So merken wir zum Beispiel, dass die Anzahl der Vermarktungen aufgrund des verringerten Eigenverbrauchs von Unternehmen hochgeht. Die veränderte Stromabnahme und -lieferung betrifft alle Energieversorger. Denn Energiemärkte sollen nicht überlastet und Falschmeldungen bei Übertragungsnetzbetreibern vermieden werden. Auch uns als Virtuelles Kraftwerk der EnBW stellt das vor Herausforderungen, da sich unsere Prognose schnell verändern kann und muss. Um diesen Veränderungen proaktiv entgegenzutreten, sind wir in engem Austausch mit unseren Kunden und Partnern.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

EEG-Rechner: Die innovative Art, die Einspeisevergütung für Ihre Anlage zu ermitteln 5 (16)

Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage für mich? Diese Frage stellt sich wohl jeder potentielle Anlagenbetreiber. Die Antwort darauf ist allerdings von mehreren Faktoren abhängig – neben der Anlagengröße, Anlagenart und Leistung spielt die Vergütung gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die größte Rolle. Die sogenannte EEG-Vergütung erhalten Anlagenbetreiber von Erneuerbare Energien Anlagen 20 Jahre lang ab der Inbetriebnahme der Anlage. Sie berechnet sich in Cent pro Kilowattstunde und wird auf Netztransparenz veröffentlicht. Um beantworten zu können, ob sich eine PV-Anlage in Ihrem ganz persönlichen Fall lohnt, bedarf es meist einer komplizierten Staffelrechnung, die alle oben genannten Faktoren in Betracht zieht. Mit unserem neuen EEG-Rechner können Sie Ihre Einspeisevergütung ganz einfach berechnen lassen!

Wozu brauche ich den EEG-Rechner?

Mit dem EEG-Rechner können Sie eigenständig und innerhalb weniger Sekunden die Höhe Ihrer EEG-Vergütung berechnen. Im Zuge dessen müssen Sie in unserem EEG-Rechner lediglich 3 Angaben machen: Unter „Photovoltaikart“ können Sie wählen, ob es sich bei Ihrer geplanten Anlage um eine Freiflächenanlage oder eine Gebäudeanlage handelt. In einem zweiten Punkt müssen Sie die Nennleistung in kWp angeben und im dritten und letzten Punkt geben Sie das Datum der Inbetriebnahme an. So kann Ihr EEG-Einspeisevergütungssatz ermittelt werden.

Jetzt Einspeisevergütung berechnen

Hier geht es zum Einspeisevergütungsrechner.

EEG-Einspeisevergütung und Direktvermarktung

Die Einspeisevergütung ist jeder EE-Anlage für 20 Jahre sicher und für den Zeitraum gleichbleibend – unabhängig von den tatsächlichen Preisentwicklungen an der Strombörse. Wenn Sie Ihren Strom aus Erneuerbaren Energiequellen verkaufen, erhalten Sie vom Netzbetreiber durch Ihre Netzeinspeisung die Einspeisevergütung. Wenn Sie Ihren Strom allerdings direkt an der Börse verkaufen, erhalten Sie als Vergütung für Ihren Strom potentiell höhere Erlöse durch die Direktvermarktung. Dieses Vergütungsmodell ist zwar seit 2016 für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend, lohnt sich allerdings auch bereits für Anlagen unter 100 kW – bereits ab 60kWp. Wenn Sie Ihre EEG-Einspeisevergütung im im EEG-Rechner berechnen, informieren wir Sie im selben Zug auch darüber, ob sich die EEG-Direktvermarktung für Ihre geplante Anlage lohnt.

Wer kann den EEG-Rechner nutzen?

Mit dem EEG-Rechner kann jeder Anlagenbetreiber und Interessent die Einspeisevergütung für Photovoltaik schnell und ohne Aufwand online berechnen. Dabei kann ermittelt werden, ob sich ein Direktvermarktungsangebot lohnen würde. Auch unsere Partner können den EEG-Rechner als Service in ihrem jeweiligen unternehmenseigenen Erscheinungsbild anbieten.

Wird der EEG-Rechner weiterentwickelt?

In der momentanen Version des EEG-Rechners werden die Jahre 2017 bis 2020 berücksichtigt. Aktuell wird allerdings schon an einer zweiten Version gearbeitet. Diese soll über 2017 hinaus noch weitere vergangene Jahre aufnehmen und zudem auch Prognosen für zukünftige Entwicklungen abgeben.
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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Direktvermarktungsportal: Step by Step Anleitung 5 (14)

Für unsere Kunden und Partner haben wir ein Direktvermarktungsportal entwickelt, um den Direktvermarktungsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Somit haben Sie die Möglichkeit, jederzeit den Status Ihrer EE-Anlage einzusehen und fehlende Daten zu ergänzen. In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie alles Wissenswerte über das Direktvermarktungsportal.

Wie bekomme ich einen Zugang zum Portal?

Zugang zu unserem Direktvermarktungsportal erhalten Sie, wenn Sie sich über unsere Website ein Angebot erstellen lassen. Hierzu geben Sie in unserer Angebotsstrecke die Daten Ihrer Anlage und in einem nächsten Schritt Ihre Kontaktdaten ein. Das Portal erstellt Ihnen automatisiert ein Angebot und Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihre Login-Daten anfordern können. Danach erhalten Sie eine weitere E-Mail mit den Zugangsdaten. Diese sind 24 Stunden gültig (sollte ein Login erst nach danach erfolgen, wenden Sie sich an team-direktvermarktung@interconnector.de). Nach dem Login gelangen Sie zur Übersichtsseite des Portals.

Welche Nutzeransichten gibt es?

Wir unterscheiden bei den Nutzeransichten in unserem Portal zwischen Fachpartnern und Anlagenbetreibern. Fachpartner sind Projektierer, Elektroinstallateure, Stadtwerke o.ä. die für Anlagenbetreiber ein Angebot anfragen und verwalten. Anlagenbetreiber können sich allerdings auch selbstständig um die Direktvermarkung kümmern, falls kein Fachpartner vorgeschalten ist. In beiden Nutzeransichten ist es jederzeit möglich, den aktuellen Stand einzusehen und weiterzubearbeiten. Sollten Sie sowohl Fachpartner als auch Anlagenbetreiber sein, können Sie im Portal auch zwischen beiden Ansichten wechseln. Partner und Anlagenbesitzer sehen im Portfolio die Anzahl der vollständigen Anlagen, die installierte Nennleistung, Erinnerungen, Abrechnungen und Aktivitäten.

Wie kann ich als Fachpartner ein neues Angebot im Portal anfordern?

Nur als Fachpartner können Sie im Portal ein Angebot über den Button “+ Neue Anlage” anfordern. Möchten Sie ein weiteres Angebot anfordern, sind lediglich 5 Schritte dafür notwendig. Um das Angebot anfordern zu können, müssen alle 5 Schritte in der Navigationsbar auf der linken Seite mit einem grünen Häkchen erscheinen. Folgende Angaben sind hierfür notwendig:

Anlagedaten: Anlagename, Anlagenart, elektrische Nennleistung (in kW), Eigenverbrauch. (Erzeugung pro Jahr wird automatisch berechnet, Einspeisung pro Jahr = Erzeugung – Eigenverbrauch)
Kontaktdaten: Firmenname, Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer
Gewünschte Vertragslaufzeit und Direktvermarktungsstart: Geplantes Inbetriebnahmedatum der Anlage, derzeitige Vermarktung & Vergütung des Stroms, Vertragslaufzeit
Angebotspreis: Ihr individueller Angebotspreis wird automatisch berechnet und angezeigt.
Angebot erstellen: Zusammenfassung des Angebots, Angebotsdaten, Kontaktdaten, Angebotspreis. Sie müssen hier die Information zur Fernsteuerbarkeit lesen und bestätigen. Hier können Sie auch Anlagenbetreiber in das Portal einladen. Sollten Sie diese in der Angebotsphase noch nicht einladen wollen, können Sie die Betreiber zu einem späteren Zeitpunkt in der Anlagendetailsicht einladen oder wir laden diese spätestens mit Vertragsabschluss in das Portal ein. Wenn Sie nun auf „Angebot erstellen“ klicken, werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Angebot vorliegt.

Wann habe ich eine Anlage vollständig angemeldet?

Wenn alle notwendigen Daten der Anlage im Portal hinterlegt wurden, ist die Anlage bereit zur Anmeldung. Mit einem Klick auf „Anlage anmelden“ in der rechten oberen Ecke bestätigen Sie, dass Sie die Anlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Strom Direktvermarktung anmelden wollen. Bitte beachten Sie, dass die Fernsteuerbarkeit der Anlage rechtzeitig hergestellt ist. Sobald die Anmeldung der Anlage vom Netzbetreiber bestätigt wurde, finden Sie den bestätigten Start der Direktvermarktung in der Detailsicht der Anlage und Sie werden per Mail informiert. Wann kann man die Abrechnungen im Portal sehen?
Grundsätzlich erhalten Sie die Abrechnungen immer zur Mitte des Folgemonats. Als Grundlage dienen die Messwerte des Netzbetreibers.

Sie wollen mehr über unser Direktvermarktungsportal erfahren?
In unserem Webinar on Demand erhalten Sie mehr Informationen.
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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Energiewende 2020: News, Fakten & Prognosen 5 (15)

Energiewende 2020

Auch im Jahr 2020 gibt es einige Änderungen und News zum Thema Direktvermarktung, Photovoltaik und die Energiewende im Allgemeinen. Wie hoch ist die EEG-Umlage in diesem Jahr, wie steht es um Smart Meter und was bedeutet der Paradigmenwechsel in den Strommärkten? Wir haben uns für Sie schlau gemacht und alle interessanten Fakten und Neuigkeiten für Anlagenbesitzer sowie Projektierer zur Energiewende für 2020 zusammengefasst.

Die EEG-Umlage ist in diesem Jahr gestiegen

Im Gegensatz zum Jahr 2019, in dem die EEG-Umlage 6,64 ct/kWh betrug, hat sie sich im Jahr 2020 um 5,5% auf 6,76 ct/kWh gesteigert. Die EEG-Umlage dient zur Deckung der Kosten, die durch den erzeugten Strom anfällt, der nach dem EEG vergütet wird. Veröffentlicht wird die EEG-Umlage immer im Oktober des jeweiligen Vorjahres. Ermittelt wird diese durch die Übertragungsnetzbetreiber anhand von gutachterlichen Prognosen, die wiederum von der Bundesnetzagentur geprüft werden.

Für das Jahr 2020 liegen der prognostizierte Zubau von EEG-Anlagen (5,6 GW) sowie die erwartete Stromerzeugung (226 TWh) knapp unter (5,8 GW) bzw. über den Werten des Vorjahres (ca. 217 TWh). Was die Ausgaben für den Zubau von EE-Anlagen angeht, ist perspektivisch mit einer Senkung zu rechnen. Hier werden die niedrigen Ausschreibungsergebnisse nach und nach ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ausüben. Die Höhe der Kosten für den Zubau von EEG-Anlagen ist allerdings nicht der einzige Faktor, der Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage hat. Hinzu kommen der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der aktuelle EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve.

Weiteres zum Thema EEG-Umlage können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur lesen.

Intelligente Strommesssysteme werden Pflicht

Die Nutzung intelligenter Strommesssysteme, also Smart Meter mit Smart-Meter-Gateway, für private Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh im Jahr wird ab 2020 verpflichtend. Dies sieht das “Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende”, welche bereits 2016 in Kraft trat, vor. Die Voraussetzung für das Einführen der Pflicht wurde 2019 endgültig erfüllt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz BSI – musste insgesamt von drei verschiedenen Herstellern Smart-Meter-Gateways zertifizieren und genehmigen. Kurz bevor das Jahr 2020 begann, wurde das letzte Produkt erfolgreich angenommen.
Betroffen sind zunächst Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch an Strom von mehr als 6000 kWh. Haushalte mit weniger als 6000 kWh Verbrauch und analogen Stromzählern, welche noch in Gebrauch oder geeicht sind, haben noch etwas mehr Zeit – bis 2032 müssen diese mit digitalen Stromzählern ausgetauscht werden. Dank der Smart Meter sollen Stromnetze effizienter genutzt und dadurch der Energieverbrauch gemindert werden, da die intelligenten Strommesssysteme Geräte mit besonders hohen Stromverbrauch sofort erkennbar machen.

Förderdeckel für Photovoltaik wird abgeschafft – oder doch nicht?

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab auf dem ‘Handelsblatt-Energiegipfel 2020’ Ende Januar bekannt, dass der 52-Gigawatt-Förderdeckel für Photovoltaik aufgehoben wird. Die Deckelung wurde aufgrund der damals hohen Kosten für Photovoltaik eingeführt. Mittlerweile sind aber die Kosten für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freifläche deutlich gesunken – demnach ist die 52-Gigawatt-Grenze nicht länger notwendig.

Würde aber die Grenze fortan bestehen und die Photovoltaikleistung die 52 Gigawatt erreichen, so würde die feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis 750 kWp wegfallen. Das würde schon nach kurzer Zeit enorme Folgen für die PV-Branche und den Ausbau von PV-Anlagen mit sich bringen. Und damit auch dem Pariser Klimaschutzabkommen entgegenarbeiten, denn nur mit einem Ausbau von regenerativen Energien kann die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzt werden.

Fraglich ist jedoch, wann dieses Vorhaben umgesetzt werden soll. Bislang hat das Bundeswirtschaftsministerium noch nichts unternommen und der Druck wächst zunehmend. Es fehlen nämlich nur noch etwas mehr als 2 Gigawatt, bis der Deckel erreicht ist. Auch am 12. März 2020 konnten sich Vertreter von Bund- und Ländern auf keine endgültige Abschaffung des 52 Gigawatt-Förderdeckels einigen. Die Abschaffung wird an die Einigung zum Thema “Abstandsregelung von Windkraftanlagen gekoppelt”, die es bislang nicht gegeben hat. Eins ist sicher: Die Zeit bis zum Erreichen der 52 GW Grenze wird immer kürzer.

Der dynamische Stromtarif, der sich am Börsenpreis orientiert

Stromtarif und Direktvermarktung aus einer Hand

Paradigmenwechsel in den Strommärkten – PPAs mehr als nur Post-EEG-Alternative

Weltweit findet in den Strommärkten ein Paradigmenwechsel statt. Power Purchase Agreements (PPA) nehmen immer mehr zu und bieten eine attraktive Alternative zu der EEG-Förderung. Mittels dieser langfristigen Stromlieferverträge, die zwischen dem Anlagenbetreiber und einem Käufer – hier ein Verbraucher oder ein Energieversorgungsunternehmen – abgeschlossen werden, werden EE-Anlagen ohne eine Förderung gebaut und betrieben. In diesen Verträgen wird die Lieferung einer bestimmten Strommenge zu einem festgelegten Preis über einen oft längeren Zeitraum bestimmt.
Dieser Paradigmenwechsel kommt u.a. zustande, weil die Stromgestehungskosten für neue PV-Anlagen und auch Windparks in Europa ca. 3 und 6 Cent/kWh betragen und weit unter den Kosten für Kohle-/Atomkraftwerke liegen. Demnach sind beide regenerativen Technologien mittlerweile wettbewerbsfähig und unterstützen zusätzlich die steigende Nachfrage nach grünem Strom. Zudem können langfristig fixierte Vergütungen Erlösschwankungen am stark volatilen Strommarkt entgegenwirken und dadurch Investitionen in neue EE-Anlagen finanziell absichern.
PPAs sind nicht nur für Neuanlagen wichtig. Schließlich kommt 2021 die 20-jährige EEG-Förderung zu einem Ende – und das für alle EEG-Anlagen, die 2000 oder gar früher in Betrieb gegangen sind. Das bedeutet, dass auch hier ein PPA Vorteile mit sich bringt. Die Anlagenbetreiber können hierfür einen Weiterbetrieb der Anlage außerhalb der Förderung mittels kurzfristigem PPA beantragen.
Weitere Informationen zum Thema PPAs finden Sie in unserem Blogbeitrag “PPA: Preisbildung, Weg & Vertragsregelungen”.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Antrag auf Ausfallvergütung: Welche Bestimmungen und Fristen gelten? 5 (8)

Ausfallverguetung - Welche Bestimmungen und Fristen gelten? - Teaserbild

Was passiert, falls eine Direktvermarktung vorübergehend nicht möglich ist?

Wenn die Frist zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit nicht eingehalten werden kann oder die Direktvermarktung kurzfristig nicht umsetzbar ist, kann der Anlagenbetreiber in die Ausfallvergütung wechseln. Auf diese Weise werden Finanzierungs- und Planungsrisiken reduziert. Die Ausfallvergütung wird laut § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021 als „Einspeisevergütung in Ausnahmefällen“ definiert und kann kurzfristig beantragt werden. Der Wechsel in die Ausfallvergütung erfolgt über den Netzbetreiber. Dieser stellt auf Anfrage des Anlagenbetreibers ein entsprechendes Meldeformular (vgl. Vorlage Bundesnetzagentur) zur Verfügung.

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Welche Fristen sind beim Wechsel zu beachten bzw. wann kann ich in die Ausfallvergütung wechseln?

Der Wechsel in die Ausfallvergütung ist nur zum Monatsersten möglich. Hierfür muss das Meldeformular bis zum fünftletzten Werktag des Vormonats beim Netzbetreiber vorliegen. Beispielsweise sollte die Anmeldung in die Ausfallvergütung bis zum 25. Februar 2020 erfolgen, sofern ein Wechsel zum 01. März 2020 erwünscht ist. Seit dem EEG 2017 ist die Ausfallvergütung auf bis zu 3 aufeinanderfolgende Monate und maximal auf 6 Monate pro Kalenderjahr befristet. Die Auszahlung der Ausfallvergütung übernimmt der Netzbetreiber. Allerdings beträgt die Höhe der Ausfallvergütung 80 Prozent der anzulegenden Werte. Somit verringert sich die Einspeisevergütung um 20 Prozent.

Für weitere Informationen zur Ausfallvergütung empfehlen wir unseren Glossarbeitrag „Ausfallvergütung“.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Webinar Recap: Meine PV-Anlage wird 20 Jahre alt – und jetzt? 5 (9)

Das letzte Jahr der EEG-Förderung ist für einige PV-Anlagen bereits angebrochen – höchste Zeit sich zu informieren. Wie geht es weiter, wenn meine PV-Anlage bald aus dem Förderzeitraum entfällt? Was sind die nächsten möglichen Schritte, welche bietet mir die Anlage noch und welche Hürden kommen auf mich zu? Diese und noch mehr Fragen haben unsere Experten Jan Gühring und Pierre Fees im kürzlichen Webinar für Sie beantwortet. Über den Button gelangen Sie zum kostenosen Webinar on demand. Die wichtigsten Infos zum Nachlesen gibt’s hier. 

Kurz vorab: Das Ende der EEG-Förderung bedeutet nicht gleichzeitig das Ende der Anlage selbst. Anlagen dürfen auch zukünftig normal weiterbetrieben werden. Jedoch erhalten Anlagenbetreiber fortan keine Vergütung mehr für ihren produzierten Storm. Umso wichtiger ist es, sich über die darauffolgenden Schritte klar zu werden.

Prüfen alter Bestandsanlagen

Unter den bestehenden Altanlagen schlummern viele, die – entgegen der Vorgabe des EEGs – nicht alle vier Jahre einem PV-E-Check unterzogen wurden. Dies sollte nun nachgeholt werden. Eine wichtige Rolle dabei spielen vor allem die Sicherheit, schließlich wird bei der Stromerzeugung immer Wärme produziert, sowie die Ertragsauswertung. Ein Blick auf die Ertragskurve lässt erkennen, dass es sich lohnt, alle paar Jahre den Pollenstaub auf der Anlage zu entfernen.

Umgang mit Bestandsanlagen auf dem eigenen Dach

Während Anlagen früher als Volleinspeisungsanlagen genutzt wurden, entwickeln sie sich zunehmend zu Eigenstromanlagen, d.h. der Strom wird vom Produzenten selbst genutzt. Nach heutigem Stand werden Erzeugungsanlagen, die aus dem EEG fallen, EEG-umlagepflichtig. Eine 2018 ins Leben gerufene EU-Richtlinie (Verordnung 2018/2001) möchte bis zum 30.06.2021 jedoch Anlagen bis 30kW von Umlagen und Abgaben befreien. Im besten Fall würde die deutsche Regierung die Entbindung der EEG-Umlagepflicht bis Ende dieses Jahres umsetzen, um so den enormen Rechenaufwand in 2021 zu ersparen.

Direktvermarktung

Derzeit erhalten aus dem EEG-fallende Anlagen, die Überschussstrom einspeisen, keine weitere Vergütung. Die Direktvermarktung stellt eine Lösung für dieses Problem dar. Anlagenbetreiber erhalten so auch weiterhin Geld in mindestens der Höhe der EEG-Vergütung. Mittlerweile wurde im Virtuellen Kraftwerk auch die Direktvermarktung für Kleinanlagen bis 1kW realisiert. Erstellen Sie jetzt unverbindlich Ihr Direktvermarktungsangebot und profitieren Sie bereits vor EEG-Ende von den Vorteilen.

Eigenverbrauch durch Stromspeicher

Weiterhin gilt, dass Bestandsanlagen der Erzeugung an Ort und Stelle entsprechen müssen. Strom kann also nicht an einem Ort erzeugt und an einem anderen genutzt werden. Ebenso muss das Haupteinkommen auch in Zukunft einer anderen Quelle entspringen, um nicht als Stromvertrieb zu gelten.

Bei Durchsetzung der genannten EU-Richtlinie bis Ende Juni 2021 oder früher, haben Stromerzeuger ohne Speicher durchschnittlich etwa 30% Eigenstromverbrauch. Mit Speicher können hingegen im Durchschnitt etwa 70% des produzierten Stroms selbst verbraucht werden. In beiden Fällen erfolgt eine Veränderung des Messkonzepts, welche auch eine wesentliche Änderung der Anlage mit sich bringt. Der Zählerplatz muss den neuen Anforderungen entsprechen und, sollte er schon alt sein, umgebaut werden.

Bei gespeichertem Strom besteht keine Umlagepflicht, sodass sich zwei Möglichkeiten ergeben: AC-Speicher oder DC-Speicher. Beim AC-Speicher kann der Wechselrichter in gutem Zustand (50.2 Hz Regel eingehalten, Überspannungsschutz eingebaut etc.) behalten werden. Probleme können jedoch durch Wandlungsverluste auftreten. Der DC-Speicher kann direkt in die Reihenschaltung der Module (String) eingebaut werden, wodurch der Vorteil eines höheren Wirkungsgrades entsteht. Der Wechselrichter kann je nach Zustand bleiben oder ausgetauscht und verkauft werden.

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Umgang mit Bestandsanlagen auf fremden Dächern

Was geschieht mit den Anlagen, die nach einem früheren Modell auf einem angemieteten Dach angebracht wurden und den EEG-Förderungszeitraum nun ausgeschöpft haben?
Da der Erzeugungs- und Verbrauchsort in diesen Fällen nicht übereinstimmt, gilt der Eigenverbrauch des Stroms als ein „Verkauf an Dritte“. 

Drei Möglichkeiten kommen hierbei in Betracht:

  • Die Direktvermarktung
  • Der Verkauf an Dritte (die Bewohner des Gebäudes)
  • Die Verpachtung der Anlage.

Bei der letzten Option wird Strom nicht verkauft, sondern einfach die Anlage verpachtet. So können Dritte den Strom quasi selbst erzeugen. Ebenso wie der Verkauf an Dritte ist auch die Verpachtung immer noch EEG-umlagepflichtig. In den nächsten Monaten wird sich hier einiges tun. Zur Sicherheit empfiehlt es sich jedoch, Kontakt zu einem Steuerberater aufzusuchen, da das herkömmliche Mieterstrommodell hier nicht funktioniert. 

Verfahren beim Neuaufbau der Anlage

Neue PV-Module sind heute deutlich leistungsfähiger als sie es vor 20 Jahren noch waren. Alte Module vom Dach zu nehmen und die Anlage neu aufzubauen, kann also sinnvoll sein. Für die neuen Module erhalten Sie neben den neuen Garantien auch weitere 20 Jahre der EEG-Förderung. Dabei muss die Neuanlage den heutigen Kriterien entsprechen: Überspannungsschutz AC und DC, Brandschutz, die richtige Anbringung Ihres Wechselrichters und veränderte Anforderungen an Zählerplätze seien hier genannt. Die Infrastruktur wie Dachhaken, Stromleitungen und Schienen kann geprüft und bei langfristig gutem Zustand weitergenutzt werden.

Die Branche hat sich in den letzten 20 Jahren stark weiterentwickelt und bietet heute auch komplette Systeme an, über die es sich lohnen kann, Informationen einzuholen.

Möglichkeiten zur Nutzung Ihrer Altmodule gibt es viele. Neben dem Verkauf hilft auch der Einsatz der Anlage im sonnigen Ausland (z.B. über Ingenieure ohne Grenzen) sowie als Spende an Schulen, sodass Schüler die nachhaltige Energieerzeugung am Modell sehen können. Ebenso können die Module auch auf das Gartenhaus oder bei Freunden mit Unterstützung eines kleinen Batteriespeichers installiert werden.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie bereits jetzt die Chance in die Direktvermarktung einzusteigen. Schaffen Sie rechtzeitig die nötigen Voraussetzungen wie die Einrichtung der Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage und eines RLM-Zählers. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die 6 Schritte bis zur Strom Direktvermarktung“.

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Pierre Fees, Head of Renewables Sales

Direktvermarktung, PPAs, Post-EEG: Florian Vetter vom Virtuellen Kraftwerk im Interview 4.4 (14)

Die E-World steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr werden hoch innovative Lösungen für die Energiewelt von Morgen im Mittelpunkt stehen. Als kleinen Vorgeschmack haben wir Florian Vetter, unserem Head of Sales, ein paar Fragen gestellt.

Wie erklärst Du den Kunden das Virtuelle Kraftwerk der EnBW?

Vor drei Jahren haben wir uns eine existenzielle Frage gestellt: Was ist die Daseinsberechtigung eines großen Energieversorgers wie der EnBW, wenn perspektivisch ein Großteil der Energieerzeugung dezentral erfolgt? Im Energieökosystem von Morgen geht es darum, hoch komplexe Systeme zu managen und genau darin liegt unsere Kernkompetenz. Unser Anspruch als Virtuelles Kraftwerk ist es, nichts geringeres als das Betriebssystem der Energiewende zu bauen. Anders als früher, als die großen Energiekonzerne gerne ihr eigenes Süppchen gekocht haben, stellen wir unsere Plattform und unsere Lösungen allen zur Verfügung.

Was bietet das Virtuelle Kraftwerk konkret für Stadtwerke und andere Energieversorger an?

Wir bieten White-Label-Lösungen für die Vermarktung von dezentral erzeugtem Strom, für dynamische Stromtarife und für Community-Modelle. Aufgrund des modularen Aufbaus unserer Lösungen können Energieversorger bei uns den Grad ihrer Wertschöpfungstiefe selbst bestimmen. Das heißt, dass unsere Partner ohne Investitionsrisiko und mit geringem Aufwand in kürzester Zeit neue Geschäftsmodelle etablieren können. Außerdem ist, falls gewünscht, nach und nach die Integration eigener Prozesse möglich.

Kannst Du das an einem Beispiel erläutern?

Nehmen wir das Beispiel EEG-Direktvermarktung. Um diese Dienstleistung Anlagenbetreibern anbieten zu können, braucht man eine Vielzahl von energiewirtschaftlichen sowie technischen Kompetenzen und Prozessen: Bspw. von der fernwirktechnischen Anbindung der Anlagen, über die Marktkommunikation, das Portfolio- und Bilanzkreismanagement bis hin zur Vermarktung der Energie und der Abrechnung gegenüber dem Kunden. Und das ist ja nur ein kleiner Auszug. Ein Stadtwerk oder ein regionaler Energieversorger ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten selten in der Lage, all diese Prozesse Inhouse aufzubauen und zu betreiben. Und das muss ja auch nicht sein. Die meisten dieser Prozesse sind völlig austauschbar und bieten keinen Differenzierungsvorteil hinsichtlich des Kundenerlebnisses. Im Gegenteil, durch Skalierungseffekte ist es in der Regel deutlich günstiger diese Leistungen von uns zu beziehen als sie selbst zu erbringen. Dadurch bleiben mehr Ressourcen für Prozesse, die einen Mehrwert für den Kunden stiften wie bspw. ein exzellenter Kundenservice.

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Wie lange dauert es, bis z.B. eine White-Label-Direktvermarktungslösung live geht?

Das kommt natürlich darauf an in welchen Umfang der Partner unsere Standardmodule einsetzen will und wie viele Schnittstellen zu den Systemen des Kunden etabliert werden müssen. Aber wir reden hier nicht mehr über Monate oder gar Jahre. Unser Rekord liegt bei vier Wochen. In diesem Fall nutzt der Partner den Großteil unserer Standardprozesse und besetzt nur die für ihn relevanten Kundentouchpoints und das Pricing selbst.

Was sind Deiner Meinung nach die großen Herausforderungen der Branche für die wir aktuell Lösungen entwickeln?

2018 war das Jahr der PPAs (Power Purchase Agreements). Allerdings wurde darüber nur viel geredet und zumindest in Deutschland nichts umgesetzt. Aber das Thema wird kommen. Zum einen zur Finanzierung von Anlagen außerhalb des EEGs, zum anderen für Anlagen die aus der EEG-Förderung auslaufen. Wir haben hier unsere Hausaufgaben gemacht und können auch hoch standardisierte PPAs für kleine und mittlere Anlagen anbieten. Und das natürlich auch für unsere Partner als White-Label-Lösungen.Ein weiteres Thema ist die Reststromlieferung für Gewerbebetriebe mit hohem Eigenverbrauch. Diese haben mit einem enormen Anstieg der Strombezugskosten zu kämpfen. Unsere Partner haben uns von Betrieben berichtet, die kaum einen Lieferanten finden konnten, der sie mit Reststrom beliefert und die nun astronomische Preise pro Kilowattstunde bezahlen müssen. Hier haben wir ebenfalls angesetzt und einen Reststromliefervertrag entwickelt, der viele der Kostentreiber eliminiert.

Warum sich die Energie­wende im Unterneh­men lohnt 5 (8)

Was ist eigentlich die Energiewende und wie kann mein Unternehmen davon profitieren? Das fragen sich spätestens seit dem Atomausstieg und der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) viele Unternehmer. Mit der Energiewende ist die Abkehr von der bislang konventionellen Atom- und Kohlestromerzeugung und der Weg zu einer nachhaltigen, umweltfreundlichen und klimaneutralen Stromerzeugung gemeint – kurz: die Umstellung auf erneuerbare Energien. Zu einer klimabewussten Unternehmensführung zählt auch Energiesparen und energieeffizient handeln. Wie sich das positiv auf ihr Unternehmen auswirken kann, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Auch, wenn ihr Unternehmen nicht im Energiesektor angesiedelt ist, können Sie auf verschiedene Arten von der Energiewende in ihrem Unternehmen profitieren: Erneuerbare Energie aus Eigenerzeugung macht unabhängig, einerseits von der Entwicklung der Strompreise und andererseits von der Entwicklung der Kosten für fossile Energie. Unternehmen verfügen oft über große (Dach-) Flächen für Photovoltaikanlagen. Wenn sie also den günstigen EE-Strom aus Eigenerzeugung nutzen, steigt die Rentabilität ihres Unternehmens deutlich an. Und mit eigens erzeugtem Strom ist ein gewisser Autarkiegrad sowie Versorgungssicherheit zumindest in der Basis garantiert.

Indem Sie darüber hinaus energieeffizient handeln, beispielsweise den Energieverbrauch ihres Unternehmens optimieren, Wärmespeicher und neue Isolierungen einsetzen, und gleichzeitig eigens erzeugten Strom nutzen, senken Sie ihre Betriebskosten. Natürlich nicht sofort, denn mit der Energiewende sind selbstverständlich Investitionskosten verbunden. Doch entgegen der oft vorherrschenden Ansicht, dass sich diese Investitionen nicht lohnen, sind die Kosten aus der Investition schnell wieder eingespielt – dank immer niedriger werdenden Preise für beispielsweise Photovoltaikanlagen, Direktvermarktungserlösen und auch dank unseres Reststromtarifs, durch den Sie eventuell anfallende zusätzliche Energiekosten minimieren können. Somit können Sie ihren Profit maximieren. Noch dazu werden als willkommener Nebeneffekt durch die Nachfrage Innovationen und neue Geschäftsfelder gefördert.

Durch den Umstieg auf erneuerbare Energien können Sie Werbung für Ihr Unternehmen machen. Ein „grünes“ Image wird von Verbrauchern und Medien positiv aufgenommen und bringt Ihrem Unternehmen eine Vorreiterstellung ein. Früher oder später wird die Energiewende ohnehin zum Pflichtprogramm werden, also warum nicht schon jetzt der Konkurrenz einen Schritt voraus sein?

Ihr Einstieg für die Energiewende im Unternehmen

Mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW

Warum sich Photovoltaikanlagen und Direktvermarktung für Unternehmen lohnen 5 (9)

Warum sich PV-anlage und Direktvermarktung für Unternehmen lohnt - Teaserbild
Unabhängig davon, ob Sie ein Kleinbetrieb, Großunternehmen oder Handwerksbetrieb sind, Photovoltaikanlagen (PV) erweisen sich stets als sichere und profitable Investition. Zusätzlich können Sie durch Direktvermarktung Mehrerlöse erzielen und sich dadurch auf längere Sicht absichern. Wir nennen Ihnen fünf Gründe, warum Sie von einer eigenen PV-Anlage und Direktvermarktung langfristig profitieren. 

1. Sie sparen an Strom- und Betriebskosten

Wenn Sie Ihren Strom selbst produzieren, sparen Sie an den wegfallenden Kosten für den Strombezug von öffentlichen Energieversorgern. Gleichzeitig sinken die Kosten für Solarstrom kontinuierlich. Da die Dachflächen vieler Unternehmen in der Regel größer sind, kann der Platz optimal für eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Der Bau einer eigenen PV-Anlage und die Nutzung des Solarstroms führen langfristig zu niedrigeren Betriebskosten.

2. Kostenvorteile erhöhen Ihre Rendite

Dieser Punkt schließt an den ersten Vorteil an. Je weniger Sie für Solarstrom ausgeben, desto mehr Gewinne erzielen Sie für Ihr Unternehmen. In Kombination mit der Direktvermarktung wird der erneuerbare Strom, welchen Sie nicht selbst im Unternehmen nutzen (Eigenverbrauch), von Ihrem Direktvermarkter an der Energiebörse vermarktet. Durch die Auszahlung des Marktwerts und der Marktprämie erzielen Sie stets einen Mehrerlös. So erhöhen Sie Ihre Rendite durch Kosteneinsparung und die lukrative Direktvermarktung.

3. Garantierte Unabhängigkeit

Durch eine eigene Photovoltaikanlage sind Sie unabhängiger von Energieversorgern, Strompreisschwankungen sowie Stromausfällen. Verlassen Sie sich auf stabile Preise, indem Sie Ihren eigenen Solarstrom produzieren und direkt vermarkten lassen. Auf diese Weise umgehen Sie die schwankenden Strompreise öffentlicher Energieversorger. Zudem sind Sie mit einem Speichersystem im Falle eines Stromausfalls abgesichert.

4. Sicherer Wettbewerbsvorteil

Mit der Installation einer PV-Anlage auf Ihrem Gewerbedach können Sie mit einem langfristig niedrigen und konstanten Strompreis rechnen. Zusätzlich erzielen Sie mit der Anmeldung in die Direktvermarktung – auch bei einer Anlagengröße unter 100 kWp – einen langfristigen Mehrerlös. Welche Vorteile die Direktvermarktung bietet, können Sie im Detail im Blogbeitrag „Was ist Direktvermarktung – Einfach erklärt (mit Infoblatt)“ nachlesen. So steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und konzentrieren sich auf das Wesentliche.

5. Nachhaltige Investition in die Zukunft

Eine eigene Photovoltaikanlage bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern liefert auch einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Durch den bewussten Einsatz umweltschonender Technologien – in diesem Fall PV-Anlagen – setzen Sie ein klares Statement und präsentieren sich als innovatives und nachhaltig orientiertes Unternehmen. Zudem bietet eine PV-Anlage u.a. im Hinblick auf den Klimawandel und den steigenden Energiebedarf eine zukunftsfähige Lösung. So gewährleisten Sie sich mit erneuerbaren Energien eine stabile und nachhaltige Stromversorgung in Ihrem Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter: Unsere Produkte > Direktvermarktung Strom.

Noch auf der Suche nach dem passenden Direktvermarkter?

Wir bieten Direktvermarktung für alle Anlagengrößen – auch mit Eigenverbrauch

Mark­stammdaten­register (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten? 5 (9)

Markstammdatenregister (MaStR): Was beachten und welche Fristen gelten? - Teaserbild

Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Betrieb. Die Onlinedatenbank mit zugehörigem Portal löst als zentrales Verzeichnis das Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal ab. Um eine einheitliche, vollständige Datengrundlage zu schaffen und den Energiemarkt transparent zu machen, besteht Registrierungspflicht für alle Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sowie für Marktakteure, die Strom entweder verkaufen oder weiterleiten. Was Sie dabei beachten müssen und welche Fristen bei der Registrierung für Ihre Anlage gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Fristen und notwendigen Schritte für die Anmeldung der Anlage im ausführlichen Überblick. Laden Sie sich die kostenlose Checkliste herunter und registrieren Sie sich schnell und unkompliziert.

Welche Daten werden im Marktstammdatenregister erfasst?

Erfasst werden Stammdaten (Name, Adresse, Standort, Leistungswert, Zuordnung,…) zu allen neuen und bestehenden Strom- und Gaserzeugungsanlagen mittels erneuerbarer und konventioneller Energie. Nicht-konstante „Bewegungsdaten“ (Zählerstand, Erzeugungsmenge, Speicherfüllstand) werden nicht erfasst. Stammdaten sind öffentlich zugänglich, auf vertrauliche Daten wie persönliche Informationen oder geschäftliche Daten haben nur berechtigte Behörden Zugriff.

Wer muss was im Marktstammdatenregister registrieren?

Alle Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sind verpflichtet, sich und ihre Anlagen zu registrieren. Neben diesen Marktakteuren müssen sich beispielsweise auch Bilanzkreisverantwortliche, Netzbetreiber, Stromhändler und -lieferanten, Direktvermarkter und diverse Behörden registrieren. Registriert werden müssen alle ortsfesten Einheiten, die Strom erzeugen und speichern, unabhängig davon, ob sie eine EEG- oder KWKG-Förderung erhalten. Es gibt keine Altersgrenze: Alle Anlagen, die genutzt werden, somit auch Bestandsanlagen, müssen gemeldet werden. Auch gibt es keine Mindestgröße für zu registrierende Anlagen, da das MaStR einen kompletten Überblick über die technischen Anlagedaten und die Marktakteure liefert, d.h. auch kleinste Anlagen wie „Balkonanlagen“ müssen registriert werden. Sobald eine Anlage direkten oder auch indirekten Anschluss an das öffentliche Stromnetz hat, muss diese gemeldet werden. Einzig Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen, müssen nicht registriert werden. 

Sobald eine Anlage, die direkt oder indirekt ans Stromnetz angeschlossen ist und Strom erzeugt, muss sie als Stromerzeugungseinheit gemeldet werden – unabhängig von Größe und Alter. Das gilt auch, wenn der von der Anlage erzeugte Strom teilweise oder komplett vor Ort verbraucht wird und nicht ins Netz eingespeist wird.

Wo kann ich mich im Marktstammdatenregister eintragen?

Die Registrierung in das Marktstammdatenregister erfolgt auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie hier.

Fristen und To Do´s für die Registrierung finden Sie in dieser Checkliste zum kostenlosen Download.

Was Sie bei einer neuen Photovoltaik­anlage nicht vergessen sollten! 5 (5)

Was Sie bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage (PVA) nicht vergessen sollten: die verpflichtende Direktvermarktung. Erfahren Sie, warum es die EEG-Direktvermarktung gibt und wer in die freiwillige Direktvermarktung wechseln kann.

Direktvermarktung: Das sollten Sie als Anlagenbetreiber unbedingt beachten

Unabhängig davon, ob Sie als Anlagenbetreiber eine Photovoltaik-Anlage (PV) in Betrieb nehmen wollen, oder bereits eine PV-Anlage in Betrieb genommen haben, sind mehrere Schritte zu befolgen. Denn mit der beginnenden Stromproduktion allein ist der lange Planungs- und Installationsprozess noch nicht abgeschlossen. Bedingt durch die Anlagengröße muss die Direktvermarktung für eine erfolgreiche Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ein wesentlicher Planungsbestandteil sein. Dies gilt für ein Inbetriebnahmedatum nach dem 01.01.2016 für alle Betreiber von Solar-, Wind-, Wasser- oder Biogasanlagen, die größer 100kWp sind.

Für Anlagen, die bereits vor 2016 in Betrieb genommen worden sind, lohnt sich die freiwillige Direktvermarktung. Den Mehrerlös können Sie in unserem Ertragspotenzialrechner für Direktvermarktung berechnen kalkulieren.

Warum ist die EEG-Direktvermarktung für Anlagenbetreiber verpflichtend?

Die gesetzliche Verpflichtung für Neuanlagen, ab einer Anlagengröße von 100 kWp in die Direktvermarktung zu gehen, ist seit dem Jahr 2016 gültig. Seither vermarkten Anlagenbetreiber ihren erzeugten Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse und erhalten dafür eine Marktprämie, den Marktwert und eine Managementprämie, die in der Marktprämie inbegriffen ist.

Die Direktvermarktung wurde einerseits verpflichtend, um Erneuerbare Energien nicht mehr ausschließlich aus der EEG-Vergütung zu finanzieren, d.h. dem Gesetz entsprechend volkswirtschaftliche Kosten zu verringern. Andererseits trat die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, um den Anteil an erzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) am Bruttostromverbrauch Deutschlands zu erhöhen. Durch eine Marktintegration des grünen Stroms regulieren sich schließlich die Preise über den Markt. So können Gewinne auch an die Anlagenbetreiber weitergegeben werden.

Neben der Anmeldung in die verpflichtende Direktvermarktung muss der Anlagenbetreiber für die Fernsteuerbarkeit seiner Anlage sorgen. Das ist von höchster Priorität und dient dazu, trotz der volatilen Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien die Netzfrequenz von 50 Hz aufrecht erhalten zu können. Diese Steuerung übernimmt der Netzbetreiber.

DIe Fernsteuerungseinrichtung für die Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber ist allerdings nicht identisch mit der Fernsteuerungseinrichtung durch den Direktvermarkter. Nur sehr selten kommt es zu Abriegelungen durch den Direktvermarkter von beispielsweise PV-Anlagen, um eine Überproduktion auf dem Strommarkt zu verhindern. In diesem Fall trägt der Direktvermarkter das Risiko, sollte es nämlich zu einer Reduzierung der Einspeiseleistung gekommen sein, leistet er eine garantierte Entschädigung.

Informieren Sie sich, wie Sie in die Direktvermarktung kommen

In unserem Beitrag „Ihr Weg in die Direktvermarktung“ können Sie alle Schritte nachvollziehen, die Sie befolgen müssen, um Ihre PV-Anlage in die Direktvermarktung anzumelden.